III.
Beschlussvorschlag:
Die Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser erhält für die Einrichtung einer Kleinkindergruppe im Kindergarten Maria Hilf in Bühl einen Zuschuss von 34.711,83 €.
I.
Sachverhalt:
Im Zuge des Ausbaus der Kleinkindbetreuung
in Bühl wurde auch im Klosterkindergarten Maria Hilf in Bühl eine
Kleinkindergruppe eingerichtet. Die seither angebotene Kleinkinderbetreuung ist
fester Bestandteil des Betreuungsangebotes in Bühl und in die
Kindergartenbedarfsplanung aufgenommen.
Für die Einrichtung der Krippengruppe wurden
von der Klosterverwaltung die notwendige Ausstattung wie Betten und Matratzen
beschafft. Außerdem waren im Kindergartengebäude einige Umbaumaßnahmen
vorzunehmen, um die notwendigen Abgrenzungen zwischen Ruheräumen und
Spielbereichen zu schaffen. Sämtliche Arbeiten geschahen in enger Abstimmung
mit der Stadtverwaltung und sind vollständig so durchgeführt worden wie von der
Stadt gewünscht bzw. vorgeschlagen. Zwischenzeitlich wurde – diese Maßnahme
wurde bereits (Gemeinderatsbeschluss v. 05.04.2017) gesondert abgerechnet –
auch eine Fluchttreppe angebaut, so dass ein zweiter Rettungsweg vorhanden ist.
Die Kongregation der Schwestern vom
Göttlichen Erlöser hat zwischenzeitlich eine vollständige Auflistung der
entstandenen Kosten zugesandt und um Bezuschussung der Maßnahme gebeten. An
Kosten sind insbesondere Sanitär-/Heizungskosten mit rd. 17,6 Tsd. €,
Fliesenarbeiten mit rd. 7,5 Tsd. €, Bodenbeläge 7,7 Tsd. € entstanden sowie die
notwendigen Kleinkindermöbel (Bettchen, Wickeltische rd. 12,2 Tsd. €) usw. zu
beschaffen gewesen. Insgesamt sind für den Umbau und die Beschaffungen
Gesamtkosten in Höhe von 49.588,33 € entstanden. Ein Zuschuss aus einem Bundesprogramm
wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht gewährt, so dass keine weiteren
Fördermittel zur Verfügung standen. Nach dem bestehenden Vertrag über die
Förderung kirchlicher Kindergärten mit dem Kloster Maria Hilf e.V. ist die
Stadt verpflichtet, sich an Investitionskosten und ähnlichen Ausgaben mit
70 % zu beteiligen.
Berechnung
Zuschuss:
Gesamtkosten 49.588,33
€
daraus
70 % Beteiligung Stadt Bühl 34.711,83
€
II. Finanzielle Auswirkungen:
III. Beschlussvorschlag:
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Betrag steht im Haushaltsplan 2017 im
Teilhaushalt 5 (THH5) beim Produkt 3650–KIGA, Investitionen zur Förderung v.
Kindern in Tagesstätten (AS3650) zur Verfügung.
Weitere Auswirkungen / Folgekosten: keine
Anlagenverzeichnis: