Betreff
Investitionszuschuss für den Klosterkindergarten Maria Hilf, Bühl
Vorlage
VO/724/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Die Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser erhält für die Einrichtung einer Kleinkindergruppe im Kindergarten Maria Hilf in Bühl einen Zuschuss von 34.711,83 €.

 


I. Sachverhalt:

Im Zuge des Ausbaus der Kleinkindbetreuung in Bühl wurde auch im Klosterkindergarten Maria Hilf in Bühl eine Kleinkindergruppe eingerichtet. Die seither angebotene Kleinkinderbetreuung ist fester Bestandteil des Betreuungsangebotes in Bühl und in die Kindergartenbedarfsplanung aufgenommen.

 

Für die Einrichtung der Krippengruppe wurden von der Klosterverwaltung die notwendige Ausstattung wie Betten und Matratzen beschafft. Außerdem waren im Kindergartengebäude einige Umbaumaßnahmen vorzunehmen, um die notwendigen Abgrenzungen zwischen Ruheräumen und Spielbereichen zu schaffen. Sämtliche Arbeiten geschahen in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung und sind vollständig so durchgeführt worden wie von der Stadt gewünscht bzw. vorgeschlagen. Zwischenzeitlich wurde – diese Maßnahme wurde bereits (Gemeinderatsbeschluss v. 05.04.2017) gesondert abgerechnet – auch eine Fluchttreppe angebaut, so dass ein zweiter Rettungsweg vorhanden ist.

 

Die Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser hat zwischenzeitlich eine vollständige Auflistung der entstandenen Kosten zugesandt und um Bezuschussung der Maßnahme gebeten. An Kosten sind insbesondere Sanitär-/Heizungskosten mit rd. 17,6 Tsd. €, Fliesenarbeiten mit rd. 7,5 Tsd. €, Bodenbeläge 7,7 Tsd. € entstanden sowie die notwendigen Kleinkindermöbel (Bettchen, Wickeltische rd. 12,2 Tsd. €) usw. zu beschaffen gewesen. Insgesamt sind für den Umbau und die Beschaffungen Gesamtkosten in Höhe von 49.588,33 € entstanden. Ein Zuschuss aus einem Bundes­programm wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht gewährt, so dass keine weiteren Fördermittel zur Verfügung standen. Nach dem bestehenden Vertrag über die Förderung kirchlicher Kindergärten mit dem Kloster Maria Hilf e.V. ist die Stadt verpflichtet, sich an Investitionskosten und ähnlichen Ausgaben mit 70 % zu beteiligen.

 

 

Berechnung Zuschuss:
 
Gesamtkosten                                                             49.588,33 €
daraus
70 % Beteiligung Stadt Bühl                                  34.711,83 €
 


 



 

 

 

 

 

II.       Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

                                                                                                     

 

III.      Beschlussvorschlag:

 

         

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Der Betrag steht im Haushaltsplan 2017 im Teilhaushalt 5 (THH5) beim Produkt 3650–KIGA, Investitionen zur Förderung v. Kindern in Tagesstätten (AS3650) zur Verfügung.

Weitere Auswirkungen / Folgekosten: keine

 

 


Anlagenverzeichnis: