Betreff
Jahresabschluss der Bühler Sportstätten GmbH für das Geschäftsjahr 2016
Vorlage
VO/737/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat weist die Gesellschafter­versammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.)   Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Bühler Sportstätten GmbH nebst Lagebericht wird in der vorgelegten Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.

2.)   Der Jahresverlust von 560.173,38 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.)   Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

4.)   Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

5.)   Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2017 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, bestellt.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Geschäftsführung hat im Mai 2016 den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und Anhang erstellt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, hat nach Prüfung des Jahresabschlusses am 18. September 2017 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Das Jahresergebnis 2016 aus dem laufenden Betrieb der Hallen entspricht weitgehend den Vorgaben des Wirtschaftsplanes.

 

Das Jahresergebnis der Sparte Schwimmbad konnte trotz nahezu gleich gebliebener Besucherzahlen gesteigert werden, der Planansatz für die Umsatzerlöse wurde dabei um ca. 40.000 € übertroffen. Der durchschnittlich erzielte Eintrittspreis je Besucher konnte auf 2,77 € gesteigert werden (Vorjahr 2,55 €).

 

Im Jahr 2016 wurden etliche Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an Technik und Gebäude ergriffen, die sich aus der im Vorjahr durchgeführten Gesamtuntersuchung ergaben. Größte Maßnahmen im Schwarzwaldbad waren hierbei Fliesenarbeiten im Freibad, Betonsanierungen im Schwallwasserbecken und Arbeiten an der Chlorgasanlage. Daneben fielen für die BHKW I und II Wartungs- und Reparaturkosten an. Infolge deutlich höheren Stromverbrauchs – ausgelöst u.a. durch häufige Ausfallzeiten der BHKW – schlugen im Berichtsjahr auch die Strombezugskosten gegenüber dem Vorjahr deutlich höher zu Buche.

 

Die gestiegenen Aufwendungen für Personalkosten sind im Wesentlichen auf die geglückte Wiederbesetzung der Betriebsleiterstelle zurückzuführen, die im Vorjahr längere Zeit vakant war.

 

Alle weiteren, betrieblichen Kosten bewegten sich im normalen bzw. erwarteten Rahmen.

 

Aus Änderungen bei der steuerlichen Behandlung der Beteiligungswerte an der Stadtwerke Bühl GmbH ergeben sich für das Berichtsjahr Steuern vom Einkommen und Ertrag in erheblicher Höhe von rd. 1,4 Mio. €, von denen auf Korrekturen der Vorjahre rd. 692 Tsd. € entfallen. Lediglich aus diesem Umstand heraus schließt die Bühler Sportstätten GmbH für 2016 mit einem insgesamt negativen Ergebnis von -560.173,38 € ab (Vorjahr +1.032.651,35 €).

 

Das Jahresergebnis – bereinigt um den einmaligen Korrektureffekt der Vorjahre – wäre mit rd. 130 Tsd. € leicht positiv ausgefallen und ist der vollständigen Gewinnabführung der Stadtwerke an die Bühler Sportstätten GmbH zu verdanken.

 

Aus dem cash-flow 2016 und den vorhandenen liquiden Mitteln konnten sämtliche Zahlungsverpflichtungen sowie der Kapitaldienst für die zum Jahresbeginn vorhandenen Darlehen von 18,5 Mio. € erbracht werden. Ebenso konnten die getätigten Investitionen über rd. 111 Tsd. € aus Eigenmitteln finanziert werden. Für größere Investitionsausgaben oder die Generalsanierung der Schwarzwaldhalle werden die Eigenmittel jedoch nicht ausreichen. Wichtig für die Zukunft wird sein, die jährliche Gewinnabführung der Stadtwerke an die Sportstätten GmbH zu sichern, um im Betriebsergebnis der Sportstätten GmbH Stabilität und die Unabhängigkeit vom städtischen Haushalt weiterhin zu erhalten.

 

Der Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers am 27. November 2017 vorberaten und nachfolgende Beschlussempfehlung erteilt (über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet).

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Laut Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 29.06.2009 werden die aus dem Hallenbetrieb entstehenden Verluste vollständig übernommen. Das Defizit aus der Sparte „Hallenbetrieb“ für das Jahr 2016 in Höhe von 674.455,74 € ist aus dem Stadthaushalt auszugleichen. Die Mittel hierfür stehen im Teilhaushalt THH4 – Kultur, Gesundheit und Sport unter Position 4241 Sportstätten, Transferaufwendungen 43150000 Zuschüsse an verbundene Unternehmen zur Verfügung.

 

 


Anlagenverzeichnis: