Betreff
Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003,
Fortschreibung des Kapitels 4.2.5. Erneuerbare Energien, Plansätze 4.2.5.1. „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.3. „Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen “,
Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
VO/739/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, nachfolgende Stellungnahme an den Regionalverband Mittlerer Oberrhein abzugeben:

 

Der Oberbürgermeister

 

 

Regionalverband Mittlerer Oberrhein

Baumeisterstraße 2

76137 Karlsruhe

 

 

01. Dezember 2017

 

 

Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003,

Fortschreibung des Kapitels 4.2.5. Erneuerbare Energien, Plansätze 4.2.5.1. „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.3. „Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen“;

Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Stellungnahme

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die vorgeschlagene Flächenausweisung im Regionalplan beurteilte der Gemeinderat der Stadt Bühl in seiner Sitzung am 29. November 2017 für nicht sinnvoll, da eine Ausgleichsfläche für den Autobahnausbau und nördlich davon Waldflächen diese nicht zulassen.

 

Der Gemeinderat schlägt vor, eine Fläche beim Badesee Oberbruch dafür vorzusehen. Der Betreiber hat  in den letzten Jahren immer wieder sein Interesse bekundet, eine derartige Anlage in Verbindung mit der Anlage von überdachten Stellplätzen einzurichten. Bisher hatte der Regionalplan dem widersprochen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hubert Schnurr

 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

         Ja

       Nein

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 


I. Sachverhalt:

 

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein führt eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange zur Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen durch und hat die Kommunen mit Schreiben vom 24. August 2017 aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Stadt Bühl ist durch ein Vorbehaltsgebiet Nr. 124 auf Gemarkung Weitenung westlich, entlang der Autobahn betroffen. Dieses Gebiet ist aus unserer Sicht nicht realisierbar, da es sich um eine Ausgleichsfläche im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Autobahnausbau, in Bundeseigentum, handelt. Darüber hinaus sind nördlich noch Waldflächen vorhanden.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre jedoch der Bereich Badesee Oberbruch sinnvoll. Hier hat der Betreiber  in den letzten Jahren immer wieder sein Interesse bekundet, eine derartige Anlage in Verbindung mit der Anlage von überdachten Stellplätzen einzurichten. Als bisher schutzwürdiger Bereich im Regionalplan war das nicht möglich. Dortige Flächen könnten nun als Photovoltaikfreiflächen ausgewiesen werden.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 


Anlagenverzeichnis: