Fortschreibung des Kapitels 4.2.5. Erneuerbare Energien, Plansätze 4.2.5.1. „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.3. „Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen “,
Anhörung der Träger öffentlicher Belange
III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, nachfolgende Stellungnahme an den Regionalverband Mittlerer Oberrhein abzugeben:
Der Oberbürgermeister
Regionalverband Mittlerer Oberrhein
Baumeisterstraße 2
76137 Karlsruhe
01. Dezember 2017
Teilfortschreibung
des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003,
Fortschreibung
des Kapitels 4.2.5. Erneuerbare Energien, Plansätze 4.2.5.1. „Allgemeine
Grundsätze“ und 4.2.5.3. „Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame
Photovoltaik-Freiflächenanlagen“;
Anhörung
der Träger öffentlicher Belange, Stellungnahme
Sehr
geehrte Damen und Herren,
die
vorgeschlagene Flächenausweisung im Regionalplan beurteilte der Gemeinderat der
Stadt Bühl in seiner Sitzung am 29. November 2017 für nicht sinnvoll, da eine
Ausgleichsfläche für den Autobahnausbau und nördlich davon Waldflächen diese
nicht zulassen.
Der
Gemeinderat schlägt vor, eine Fläche beim Badesee Oberbruch dafür vorzusehen.
Der Betreiber hat in den letzten Jahren
immer wieder sein Interesse bekundet, eine derartige Anlage in Verbindung mit
der Anlage von überdachten Stellplätzen einzurichten. Bisher hatte der
Regionalplan dem widersprochen.
Mit
freundlichen Grüßen
Hubert
Schnurr
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
|
|
I.
Sachverhalt:
Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein führt
eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange zur Ausweisung von
Vorbehaltsgebieten für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen durch
und hat die Kommunen mit Schreiben vom 24. August 2017 aufgefordert, eine
Stellungnahme abzugeben.
Die Stadt Bühl ist durch ein Vorbehaltsgebiet
Nr. 124 auf Gemarkung Weitenung westlich, entlang der Autobahn betroffen.
Dieses Gebiet ist aus unserer Sicht nicht realisierbar, da es sich um eine Ausgleichsfläche
im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Autobahnausbau, in
Bundeseigentum, handelt. Darüber hinaus sind nördlich noch Waldflächen
vorhanden.
Aus Sicht der Verwaltung wäre jedoch der
Bereich Badesee Oberbruch sinnvoll. Hier hat der Betreiber in den letzten Jahren immer wieder sein
Interesse bekundet, eine derartige Anlage in Verbindung mit der Anlage von
überdachten Stellplätzen einzurichten. Als bisher schutzwürdiger Bereich im
Regionalplan war das nicht möglich. Dortige Flächen könnten nun als
Photovoltaikfreiflächen ausgewiesen werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis: