Neubauten in der Eisenbahnstraße neben Villa Walcher,
Flst.Nr. 1980/1
III.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung.
I.
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt
im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „1. Änderung
Herbert-Odenheimer-Straße/Bahnhof“ vom 10. November 2017 und der
Erhaltungssatzung „Westliche Eisenbahnstraße“ vom 27. November 2015.
Die Vorgaben des
Bebauungsplanes werden eingehalten. Der noch ausstehende Nachweis über die
Einhaltung des Pflanzgebotes wird über einen detaillierten Außenanlagenplan mit
Darstellung von Bäumen, Parkflächen und ihren Zufahrten nachgereicht.
In Erhaltungsgebieten
nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Erhaltungssatzung) unterliegt die Errichtung,
der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der
Genehmigungspflicht. Die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigungspflicht steht
eigenständig neben anderen Zustimmungs- oder Genehmigungspflichten. Die
Realisierung des mit einer Erhaltungssatzung verfolgten Schutzes erfolgt durch
die gemeindliche Satzung. Das bedeutet in diesem konkreten Fall, dass, gemäß
der Erhaltungssatzung „Westliche Eisenbahnstraße“ zur Sicherung der
städtebaulichen Gestalt und der baulichen Struktur für die
Einzelfallbeurteilung folgende Merkmale zu berücksichtig werden sind:
·
Stellung der Gebäude auf dem Grundstück
·
Offene Bauweise
·
Geschossigkeit
·
Dachform der Gebäude
·
Fassadengliederung mit Fenstern und Gurtgesimsen
·
Gliederung des Straßenraumes.
Wird das vorliegende
Bauvorhaben (Neubau Haus Nr. 4 und Nr. 5) auf diese Merkmale überprüft, ist
Folgendes festzustellen:
·
Die neuen Gebäude sind traufständig, direkt an die
Straße angebaut.
·
Die offene Bauweise wird durch den Anbau des Hause
Nr.4 an die Eisenbahnstraße 30 und Abständen der beiden Neubauten zur Villa
Walchner ausgeführt.
·
Die Neubauten sind wie die Bestandsgebäude
2-geschossig mit Sockel.
·
Die hochrechteckigen Fenster der Neubauten sind
bodentief im Unterschied zu den Fenstern in den Bestandsgebäuden.
...
- 2 -
·
Die geplante Fensterfront wird durch Loggien
durchbrochen im Gegensatz zu den geschlossenen Fassaden des Bestandes.
·
Die neugeplanten Häuser haben ein Satteldach, welches
durch Loggien durchbrochen wird im Unterschied zu den durchgängigen Trauflinien
von Eisenbahnstraße 30 und 24.
Der Beschluss über
das Bauvorhaben erfolgt nach Beratung.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis: