„Bühlertalstraße / Herrenbergstraße“ in Bühl-Altschweier,
Aufstellungsbeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung für den
Bebauungsplan der Innenentwicklung „Bühlertalstraße / Herrenbergstraße“ in
Bühl-Altschweier im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gemäß
Abgrenzungsplan vom 27. November 2017.
b)
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der
Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes.
I.
Sachverhalt:
Auf bisher
unbebauten Grundstücken im Bereich der Bühlertal- und Herrenbergstraße stehen
derzeit Bauvorhaben für Mehrfamilienhäuser an. Die Grundstücke sind nicht
überplant und befinden sich im sogenannten Innenbereich nach § 34 BauGB.
In Anbetracht der aktuell vorliegenden Wohnbaumaßnahmen hat der
Ortschaftsrat Altschweier der Stadt Bühl in seiner öffentlichen Sitzung am 14.
November 2017 den Beschluss gefasst, für den Teilbereich der Bühlertal- und
Herrenbergstraße gemäß der Abgrenzung in der beigefügten Anlage einen
Bebauungsplan aufzustellen, um Spannungen und unerwünschte Tendenzen bei der
Bebauung zu vermeiden und die Entwicklung des Gebiets in geordnete Bahnen zu
lenken.
Grundsätzlich trägt die Verwaltung dies mit, um in diesem Gebiet eine
geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Die Verwaltung empfiehlt
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zur Klarstellung der Bau- und
Nutzungsmöglichkeiten in angrenzenden Gebieten gemäß der in der Anlage
dargestellten Abgrenzung allerdings etwas zu vergrößern. Mit der
Bebauungsplanaufstellung wird das Planungsziel verfolgt, das entsprechende
städtebauliche Maß der künftigen Bebauung in Anlehnung an die Umgebungsbebauung
über Höhe und Volumina der Gebäude in
Verbindung mit der überbaubaren Grundstücksfläche sicherzustellen.
Aufgrund der innerörtlichen Lage und des Nachverdichtungsgedankens kann der
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden.
Eine Umweltprüfung nach § 2a BauGB ist dann nicht erforderlich. Die
artenschutzrechtlichen Belange sind allerdings zu überprüfen.
Der Ortschaftsrat Altschweier wurde über die neue Abgrenzung im
Umlaufverfahren beteiligt. Der Ortschaftsrat Altschweier hat mehrheitlich
zugestimmt.
Der Technische
Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Aufstellung des Bebauungsplans der
Innenentwicklung „Bühlertalstraße / Herrenbergstraße“ in Bühl-Altschweier im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gemäß Abgrenzungsplan vom 27.
November 2017 zu beschließen.
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Ebenso empfiehlt der
Technische Ausschuss dem Gemeinderat, die Verwaltung mit der Ausarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes zu beauftragen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Durchführung
des Bebauungsplanverfahrens werden Vermessungskosten und Kosten für die
Artenschutz(vor-)untersuchung anfallen, die von der Größe des Geltungsbereiches
abhängen. Für die Artenschutzuntersuchung werden ca. 2.000 € anfallen und für
die Vermessung ca. 3.000 €.
Anlagenverzeichnis: