Betreff
Satzung der Stadt Bühl über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, Beschluss der 4. Änderungssatzung
Vorlage
VO/746/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Stadt Bühl über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.

 

Die Beträge sind regelmäßig hinsichtlich der allgemeinen Lohnentwicklung zu überprüfen und ggfs. alle drei Jahre im Wege einer erneuten Satzungsänderung anzupassen.


I. Sachverhalt:

 

Schon mehrfach wurde in der Vergangenheit seitens der Gemeinderatsfraktionen eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung angeregt. Seit der Neufassung der Entschädigungssatzung im Jahr 1995 gab es keine solche Erhöhung mehr, die Sätze wurden lediglich im Zuge der Euro-Einführung angepasst.

 

Unter anderem auch durch die Reduzierung des Gemeinderats auf 26 Sitze sind auf die einzelnen Stadträtinnen und Stadträte Mehrbelastungen hinzugekommen. Neben den Gemeinderatssitzungen betrifft das auch die Ausschüsse sowie die weiteren Gremien mit Gemeinderatsbeteiligung.

 

Auch der Aufwand der Fraktionsvorsitzenden und der ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters hat in den letzten Jahren ständig zugenommen.

 

Die Inanspruchnahme der ehrenamtlich Tätigen geht natürlich weit über den Aufwand für die Sitzungen hinaus und ist letztlich Teil ihres Alltags. Dies betrifft gerade auch die Ortschaftsräte, die vor Ort oft noch näher an den Themen dran sind.

 

In Anerkennung dieser zunehmenden Belastungen wird vorgeschlagen, die Sätze maßvoll wie folgt zu erhöhen:

 

Ortschafträte:

Monatspauschale von 40 Euro auf 50 Euro

Sitzungsgeld von 15 Euro auf 20 Euro

 

Stadträte:

Monatspauschale von 100 Euro auf 125 Euro

Sitzungsgeld von 25 Euro auf 35 Euro

 

Fraktionsvorsitzende:

Monatspauschale von 75 Euro auf 125 Euro

 

OB-Stellvertreter:

Monatspauschale von 75 Euro auf 125 Euro

 

 

Ein Stadtrat, der gleichzeitig Fraktionsvorsitzender oder OB-Stellvertreter ist, erhält damit eine Monatspauschale von 250 Euro statt wie bisher 175 Euro.

Ein Stadtrat, der gleichzeitig Fraktionsvorsitzender und OB-Stellvertreter ist, erhält damit eine Monatspauschale von 375 Euro statt wie bisher 250 Euro.

 

Aus der Vorberatung im Verwaltungsausschuss am 29. November 2017 ergaben sich noch folgende Änderungen:

 

  • Die Tagespauschale für die ehrenamtlichen Stellvertreter der Ortsvorsteher wird auch erhöht, und zwar von 25 Euro auf 40 Euro.

 

  • Die Beträge werden regelmäßig hinsichtlich der allgemeinen Lohnentwicklung überprüft und ggfs. alle drei Jahre im Wege einer erneuten Satzungsänderung angepasst.

 

 

Darüber hinaus empfiehlt der Verwaltungsausschuss dem Gemeinderat den untenstehenden Beschlussvorschlag inklusive dem beigefügten neuen Entwurf der 4. Änderungssatzung einstimmig zur Beschlussfassung.

 

Bei der Behandlung in den Ortschaftsräten im Rahmen des Anhörungsrechts hat sich der Ortschaftsrat Vimbuch mehrheitlich bei drei Enthaltungen und der Ortschaftsrat Weitenung einstimmig für die Vorlage ausgesprochen.

 

Über das Ergebnis aus dem Ortschaftsrat Altschweier am 12. Dezember 2017 und den Ortschaftsräten Eisental und Neusatz am19. Dezember 2017 wird mündlich berichtet.

 

 

Sofern der Gemeinderat diese Änderung der Entschädigungssatzung beschließt, kann sie zum Jahreswechsel in Kraft treten.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mehrkosten belaufen sich auf rund 28.000 Euro pro Jahr.