Betreff
Investitionszuschuss für den Kindergarten St. Matthäus, Bühl-Eisental
Vorlage
VO/748/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Die Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden erhält für die Erneuerung von Spielgeräte und des Zauns der Außenanlage einen Investitionszuschuss von 10.218,94 €.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Im Katholischen Kindergarten St. Matthäus in Bühl-Eisental wurde im Herbst 2016 die Hängebrücken-Kletterkombination durch einen neuen Spielturm ersetzt und für die Krippenkinder zusätzlich eine Nestschaukel errichtet. Außerdem wurde im Mai 2017 der marode Maschendrahtzaun im unteren Hof durch einen Doppelstegmattenzaun ersetzt. 

 

Die Notwendigkeit der Neuanschaffung der Geräte im Spielhof und der Zaunerneuerung wurden in einer gemeinsamen Begehung mit der Stadt bereits im Herbst 2015 anerkannt. Dabei wurde vereinbart, dass der städtische Bauhof die Demontage des alten Spielgerätes und den Einbau der neuen Gerätschaften übernehmen wird. Für die Spielgeräte wurde eine Kostenobergrenze von 10.000 € festgelegt. Die Zaunarbeiten sollten von der katholischen Verrechnungsstelle an eine externe Firma vergeben werden.

 

Die Maßnahme ist seit Mai 2017 fertig gestellt, die vollständige Abrechnung wurde Mitte November 2017 vorgelegt. Insgesamt sind 16.385,19 € an Fremdkosten für Kieslieferungen, Spielgeräte, Baustoffe etc. entstanden. Bei den Kosten für die Spielgeräte liegt eine Überschreitung der vereinbarten Obergrenze vor, so dass der Betrag insgesamt leicht gekürzt wird.

 

Im „Vertrag über die Förderung kirchlicher Kindertagesstätten“ mit der Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden ist eine Zuschussquote von 70 % für derartige Maßnahmen vorgesehen.

 

Berechnung des Investitionszuschusses:

 

Kosten für Nestschaukel und Spielturm
lt. Abrechnung insgesamt      11.786,70 €

Obergrenze vereinbart auf                                                           10.000,00 €  

Doppelstabmattenzaun                                                                   4.598,49 €

 

anerkannte Kosten insgesamt                                                     14.598,49 €

Förderung 70% Stadt Bühl
ergibt                                                10.218,94 €

 

 

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Betrag steht im Haushaltsplan 2017 im Teilhaushalt 5 (THH 5) beim Produkt 3650-KIGA, Investitionen zur Förderung v. Kindern in Tagesstätten (AS3650) zur Verfügung. Außerdem sind aus Budgetüberträgen des Vorjahres Mittel vorhanden.

 

Weitere Auswirkungen:  keine

 

 


Anlagenverzeichnis: