Wiederbestellung von Herrn Reinhold Mesch und Herrn Gerhard Hurle für die Dauer von weiteren zwei Jahren
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat empfiehlt
der Gesellschafterversammlung mit Wirkung vom
1. Januar 2015 die Wiederbestellung von Herrn Reinhold Mesch und Herrn Gerhard Hurle zu Geschäftsführern der Bühler Innovations- und TechnologieZentrum GmbH für die Dauer von zwei Jahren.
I. Sachverhalt:
Gemäß § 6 Absatz 1 des
Gesellschaftsvertrages der Bühler Innovations- und TechnologieZentrum GmbH
besteht die Geschäftsführung aus einem oder aus mehreren Geschäftsführern, die
von der Gesellschafterversammlung auf die Dauer von fünf Jahren bestellt
werden, wobei eine Wiederbestellung zulässig ist.
Die Bestellung von Herrn
Reinhold Mesch (Kaufmännischer Geschäftsführer) und die Wiederbestellung von
Herrn Gerhard Hurle (Technischer Geschäftsführer) erfolgten zum 1. Januar 2010
und enden somit am 31.12.2014.
Herr Mesch und Herr Hurle
haben sich bereiterklärt, die Tätigkeit des Geschäftsführers für zwei weitere
Jahre zu übernehmen. Es wird vorgeschlagen, diesem Wunsch zu entsprechen.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: