Beratung über weiteres Vorgehen
III.
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Beratung.
I.
Sachverhalt:
Die Kappler Linde ist im Jahr 2018,
ausgehend vom Pflanzjahr 1737, etwa 285 Jahre alt.
Kaiserlinde, Tiliax europaea Pallida
Stammumfang in 1,3m Höhe 5,2m
Kronenansatz: ca.2,5m
Seit 1959 als Naturdenkmal ausgewiesen-
Verordnung vom 07.10.1959.
Schon immer hat der Baum eine große
Bedeutung für die Gemeinde Kappelwindeck. Durch das Alter - Pflanzjahr 1737-
hat die Linde zudem einen bedeutenden kulturellen Rang.
Die in der Anlage 1 aufgeführten
historischen Daten haben wir Herrn Albrecht Kirschner, ehemals Rektor der
Aloys-Schreiber-Schule, zu verdanken. Dieser hat 1988 über die zu diesem
Zeitpunkt 230 Jahre alten Kaiserlinde
und deren schriftlich erwähnten Baumvorgänger recherchiert. Veröffentlicht ist
der vollständige Text mit Bildern in der Bühler Heimatgeschichte, Band 2 von
1988.
Das Augenmerk vieler Bürger liegt auf dieser
Linde. Menschen fühlen sich durch Feste, familiäre Ereignisse, Berichte und
Erzählungen und dem hohen Alter mit der Linde emotional verbunden. Die ganzen
Jahre stand dieser Baum im Fokus der Bürger und sie haben immer Zeit und Geld
zur Erhaltung des Baumes investiert.
Allerdings waren im letzten Jahrhundert
Maßnahmen aktuell, welche heute zurückschauend auch Nachteile für den Baum
gebracht haben.
So haben ein Korsett aus Metallstangen,
Ausmauerung, als gut gemeinte baumpflegerische Maßnahmen am Baum mehr Schaden
als Nutzen angerichtet.
Auszug aus einer Baumbeurteilung von 2001
vom Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung Herrn Walter aus Sinzheim.
„Die als Naturdenkmal ausgewiesene Linde
steht ortsbildprägend auf dem Kirchplatz in Bühl-Kappelwindeck. Der Stamm hat
eine ca. 240 cm lange Längsöffnung, an der breitesten Stelle ca. 48 cm breit.
Der chirurgisch behandelte Baum hat eine Stammhöhe von ca. 5,20 m (Altstamm
ehemals gekappt bzw. ausgebrochen und nachgesägt). Die dadurch entstandene
Faulstelle wurde chirurgisch, durch Ausfräsen ins gesunde Holz, behandelt.
Durch diese Maßnahme wurde die Zersetzung noch beschleunigt. Um den offenen
Stammquerschnitt gegen Torsion zu sichern, wurden 8 Stahlgewindestangen
eingebaut.“
Heute wird die Linde regelmäßig, wie alle
Naturdenkmale, 2mal im Jahr kontrolliert. Baumpflegemaßnahmen finden
durchschnittlich im 3jährigen Rhythmus statt,
...
-2-
Pflegearbeiten wie z.B. notwendige
Wässerungen werden nach Bedarf durchgeführt.
1998 hat der Baum ein neues Stützgerüst erhalten. Die waagrechten Äste wurden vor dem
abbrechen am Hauptstamm gestützt, Kräfte von Winddruck abgefangen.
Zudem hat die Linde durch Dickenwachstum,
der waagrechten Äste, Wulste an der Unterseite der Äste(wo diese auf das Gerüst
treffen) ausgebildet. An einer Stelle wurde so das Stützgerüst verschoben.
Der Wulst hat mit dem Stützgerüst zudem die
Mauer verschoben, in der das Fundament gegründet ist. Nach 20 Jahren wird es
nun notwendig, die Konstruktion zu erneuern und bei den Gegebenheiten
anzupassen. Aufgrund der Tatsache, dass der Baum im öffentlichen Bereich steht,
ist er für jeden zugänglich. Bereits 1963 hat ein Brand durch Feuerwerkskörper
die Linde getroffen, wie bekannt hat sie diesen gut verkraftet. Deswegen gehen
wir davon aus, dass der Brand an Sylvester 2017/2018 den Baum nicht weiter
beeinträchtigt hat.
Aus diesem Grund haben wir Herrn Dr. Herdt
mit der Prüfung der Standsicherheit des Baumes beauftragt. Herr Dr. Herdt ist
vom RP Freiburg öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau.
Bäume und
sonstige Gehölze, Bruch und Standsicherheit von Bäumen sind seine tägliche
Arbeit.
Im Herbst 2017 fand ein Vororttermin mit
Herrn Dr. Herdt statt. Herr Dr. Herdt wird am 25.01.2018 um 16.30 Uhr vor Ort
den Zustand des Baumes erläutern und auf erforderliche Maßnahmen hinweisen,
sowie verschiedene Vorgehensweisen anhand eines Vortrages im Sitzungssaal
erläutern.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Nach derzeitigem Stand belaufen sich erste
Schätzungen auf 20.000 € - 30.000 €. Es
wird über den Bereich 5540 Naturschutz- und Landschaftspflege abgedeckt. Mittel
zur Verkehrssicherungspflicht müssen immer zur Verfügung stehen.
Anlagenverzeichnis: