Betreff
Vorortbesichtigung der Kaiserlinde,
Beratung über weiteres Vorgehen
Vorlage
VO/765/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Beschluss nach Beratung.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Kappler Linde ist im Jahr 2018, ausgehend vom Pflanzjahr 1737, etwa 285 Jahre alt.

Kaiserlinde, Tiliax europaea Pallida

Stammumfang in 1,3m Höhe 5,2m

Kronenansatz: ca.2,5m

Seit 1959 als Naturdenkmal ausgewiesen- Verordnung vom 07.10.1959.

 

Schon immer hat der Baum eine große Bedeutung für die Gemeinde Kappelwindeck. Durch das Alter - Pflanzjahr 1737- hat die Linde zudem einen bedeutenden kulturellen Rang.

Die in der Anlage 1 aufgeführten historischen Daten haben wir Herrn Albrecht Kirschner, ehemals Rektor der Aloys-Schreiber-Schule, zu verdanken. Dieser hat 1988 über die zu diesem Zeitpunkt  230 Jahre alten Kaiserlinde und deren schriftlich erwähnten Baumvorgänger recherchiert. Veröffentlicht ist der vollständige Text mit Bildern in der Bühler Heimatgeschichte, Band 2 von 1988.

 

Das Augenmerk vieler Bürger liegt auf dieser Linde. Menschen fühlen sich durch Feste, familiäre Ereignisse, Berichte und Erzählungen und dem hohen Alter mit der Linde emotional verbunden. Die ganzen Jahre stand dieser Baum im Fokus der Bürger und sie haben immer Zeit und Geld zur Erhaltung des Baumes investiert.

Allerdings waren im letzten Jahrhundert Maßnahmen aktuell, welche heute zurückschauend auch Nachteile für den Baum gebracht haben.

So haben ein Korsett aus Metallstangen, Ausmauerung, als gut gemeinte baumpflegerische Maßnahmen am Baum mehr Schaden als Nutzen angerichtet.

 

Auszug aus einer Baumbeurteilung von 2001 vom Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung Herrn Walter aus Sinzheim.

„Die als Naturdenkmal ausgewiesene Linde steht ortsbildprägend auf dem Kirchplatz in Bühl-Kappelwindeck. Der Stamm hat eine ca. 240 cm lange Längsöffnung, an der breitesten Stelle ca. 48 cm breit. Der chirurgisch behandelte Baum hat eine Stammhöhe von ca. 5,20 m (Altstamm ehemals gekappt bzw. ausgebrochen und nachgesägt). Die dadurch entstandene Faulstelle wurde chirurgisch, durch Ausfräsen ins gesunde Holz, behandelt. Durch diese Maßnahme wurde die Zersetzung noch beschleunigt. Um den offenen Stammquerschnitt gegen Torsion zu sichern, wurden 8 Stahlgewindestangen eingebaut.“

 

Heute wird die Linde regelmäßig, wie alle Naturdenkmale, 2mal im Jahr kontrolliert. Baumpflegemaßnahmen finden durchschnittlich im 3jährigen Rhythmus statt,

 

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-2-

 

Pflegearbeiten wie z.B. notwendige Wässerungen werden nach Bedarf durchgeführt.

1998 hat der Baum ein neues Stützgerüst  erhalten. Die waagrechten Äste wurden vor dem abbrechen am Hauptstamm gestützt, Kräfte von Winddruck abgefangen.

 

Zudem hat die Linde durch Dickenwachstum, der waagrechten Äste, Wulste an der Unterseite der Äste(wo diese auf das Gerüst treffen) ausgebildet. An einer Stelle wurde so das Stützgerüst verschoben.

 

Der Wulst hat mit dem Stützgerüst zudem die Mauer verschoben, in der das Fundament gegründet ist. Nach 20 Jahren wird es nun notwendig, die Konstruktion zu erneuern und bei den Gegebenheiten anzupassen. Aufgrund der Tatsache, dass der Baum im öffentlichen Bereich steht, ist er für jeden zugänglich. Bereits 1963 hat ein Brand durch Feuerwerkskörper die Linde getroffen, wie bekannt hat sie diesen gut verkraftet. Deswegen gehen wir davon aus, dass der Brand an Sylvester 2017/2018 den Baum nicht weiter beeinträchtigt hat.

 

Aus diesem Grund haben wir Herrn Dr. Herdt mit der Prüfung der Standsicherheit des Baumes beauftragt. Herr Dr. Herdt ist vom RP Freiburg öffentlich bestellter und  vereidigter Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau.

Bäume und sonstige Gehölze, Bruch und Standsicherheit von Bäumen sind seine tägliche Arbeit.

 

Im Herbst 2017 fand ein Vororttermin mit Herrn Dr. Herdt statt. Herr Dr. Herdt wird am 25.01.2018 um 16.30 Uhr vor Ort den Zustand des Baumes erläutern und auf erforderliche Maßnahmen hinweisen, sowie verschiedene Vorgehensweisen anhand eines Vortrages im Sitzungssaal erläutern.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Nach derzeitigem Stand belaufen sich erste Schätzungen auf 20.000 € -  30.000 €. Es wird über den Bereich 5540 Naturschutz- und Landschaftspflege abgedeckt. Mittel zur Verkehrssicherungspflicht müssen immer zur Verfügung stehen.

 

 


Anlagenverzeichnis: