II. Beschlussvorschlag:
Die Sportvereinigung Neusatz 1949 e.V. erhält zu den Kosten der
Erweiterung und des Umbaus ihres Clubhauses einen Zuschuss von 15 % der
Gesamtkosten von 66.882 € in Höhe von insgesamt 10.032,50 €.
I. Sachverhalt:
Die Sportvereinigung Neusatz 1949 e.V. ist eine feste Größe im sportlich geprägten Vereinsleben in Bühl. Schon vor rd. 5 Jahren hat der Verein aufgrund seiner Mitgliederzahl beschlossen, sein Clubhaus umzubauen und dadurch den Umkleidebereich zu erweitern sowie die Sanitäranlagen zu erneuern.
Beim Badischen Sportbund wurde über die veranschlagten Kosten von rd. 90 Tsd. € ein Zuschussantrag gestellt, von dem rd. 66 Tsd. € als förderfähig anerkannt wurden. In dem für einen örtlichen Verein sehr hohen Kostenrahmen sind umfangreiche Eigenleistungen im Wert von rd. 36 Tsd. € enthalten, ohne die das Vorhaben nicht realisierbar gewesen wäre.
Die Stadt hat das Vorhaben unterstützt durch die Inaussichtstellung eines Investitionszuschusses über 15 % der Gesamtkosten sowie die Übernahme einer Bürgschaft für ein Darlehen zur Finanzierung der Maßnahme.
Gegenüber dem Badischen Sportbund wurde inzwischen die Gesamtmaßnahme abgerechnet mit angefallenen Kosten über
Fremdkosten 45.146,93
€
Materiallieferungen, Baggermiete u.a.
- Vorsteuerabzug über 39,78% aus 19% MwSt - 2.867,53 €
-
erhaltene Sachspenden für Baubedarf - 5.231,95 €
37.047,45 €
Eigenleistungen
3.271,5 Stunden unentgeltlich erbrachte Arbeit der Mitglieder
vom Sportbund mit 11,- € / Std.
anerkannt mit insgesamt 35.986,50
€
73.033,95 €
Bei solch umfangreichen Maßnahmen mit erheblichen Eigenleistungen durch Vereinsmitglieder hat die Stadt bisher über die reinen Fremdkosten hinaus auch zu den Eigenleistungsstunden einen Investitionszuschuss über 15 % gewährt. Zuletzt war dies z.B. beim Umbau der Kleinkaliber-Schießanlage der Schartenbergschützen in Eisental der Fall, für den etwa 1000 Arbeitsstunden des Vereins anerkannt wurden.
Es wird daher vorgeschlagen, der Abrechnung des Badischen Sportbundes zu folgen und einen Investitionszuschuss über 15 % der vom Sportbund anerkannten Gesamtkosten zu gewähren, das entspricht der Hälfte des Sportbund-Zuschusses.
Der Badische Sportbund hat von den eingereichten
Kosten 66.882,00 €
als förderfähig anerkannt und einen Zuschuss in
Höhe von 30 % bewilligt, somit 20.065,00 €
Ein Zuschuss über die Hälfte davon bzw.
15 % der anerkannten Gesamtkosten
beträgt somit 10.032,50 €
Die notwendigen Mittel hierfür stehen als Budgetrest aus dem Vorjahr im THH 4 – Förderung des Sports unter AS4210 –Investitionszuschüsse (S. 294) zur Verfügung.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut
Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: