III.
Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben Flst.Nr. 1942 in Bühl-Neusatz.
I.
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und grenzt an das Landschaftsschutzgebiet Bühlertal.
Der bestehende Baukörper besteht aus einem neuen Wohnteil und einem nicht mehr sanierungsfähigen alten Teil. Dieser soll nun abgerissen werden und durch einen Neubau ersetzt werden. Vorgehsehen ist, dass dann pro Geschoss eine Wohnung vorhanden ist. Nach Fertigstellung, wenn das Dachgeschoss auch ausgebaut ist, werden dann in dem Gebäude drei Wohnungen vorhanden sein.
Seitens der angehörten Träger öffentlicher Belange, Straßenbauamt und Naturschutz liegen keine negativen Stellungnahmen vor. Der Ortschaftsrat begrüßt das Bauvorhaben und hat zugestimmt.
Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB zu genehmigen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis: