III.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und
stimmt dem Beitritt des Zweckverbands Kommunale Informationsverarbeitung
Baden-Franken (KIVBF) zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung
mit den Zweckverbänden Kommunale Daten-verarbeitung Region Stuttgart (KDRS), und Kommunale Informationsverarbeitung
Reutlingen-Ulm (KIRU) zum Gesamt-zweckverband 4IT zu.
2.
Der Gemeinderat beauftragt Herrn Oberbürgermeister
Hubert Schnurr, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale
Informations-verarbeitung Baden-Franken (KIVBF) die Organe des Zweckverbands
zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen.
Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere):
a.
die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands
Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) zur Datenzentrale
Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale
Baden-Württemberg
b.
die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich
c.
die Zustimmung zur Verschmelzung der
Betriebsgesellschaften Interkommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm
GmbH (IIRU), Kommunales Rechenzentrum Baden-Franken GmbH (KRBF) und
Rechenzentrum Region Stuttgart GmbH (RZRS) zu einer hundertprozentigen Tochter
der aus der Datenzentrale Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände
hervorgehenden ITEOS (Anstalt des
öffentlichen Rechts)
d.
die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei
Zweckverbände Kommunale Datenverarbeitung Region
Stuttgart (KDRS), Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm
(KIRU) und Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) und ihrer
Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg
e. die Zustimmung zur
Vereinigung der drei Zweckverbände Zweckverbände
Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS), Kommunale
Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) und Kommunale
Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) zum Gesamtzweckverband 4IT
I.
Sachverhalt:
a) Ursachen für die
Fusion
Eine 2014 eingeleitete Prüfung der bisherigen
Zusammenarbeit der Datenzentrale Baden-Württemberg (DZ BW) und der
Zweckverbände Kommunale Daten-verarbeitung Region Stuttgart (KDRS), Kommunale
Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) und Kommunale Informationsverarbeitung
Baden-Franken (KIVBF) zur Versorgung der baden-württembergischen Kommunen und
ihrer Einrichtungen mit Leistungen der Informationstechnik hat gezeigt, dass
die wirtschaftliche Aufgabenerledigung in der heutigen Struktur des Datenverarbeitungs-verbunds
Baden-Württemberg (DVV BW) nicht dauerhaft gewährleistet ist.
Eine Potenzialanalyse kam zu dem Ergebnis, dass mit der Zusammenführung der
Geschäftstätigkeit aller vier Einrichtungen eine zukunftsfähige Organisation
mit Wirtschaftlichkeitseffekten in einer Größenordnung von ca. 25 Millionen
Euro innerhalb von fünf Jahren ab Fusion geschaffen werden kann. Gleichzeitig
versetzt sich der DVV BW damit in die Lage, kommunales Wissen und
IT-spezifisches Know-how für die Zukunft zu sichern.
Dies fördert die weitere Vereinheitlichung und Standardisierung der
kommunalen Strukturen und Verfahren der Informationstechnik und trägt in
Kooperation mit dem Land zum Ausbau einer modernen bürgerfreundlichen
Verwaltung in Baden-Württemberg bei.
b) Gesetzlicher
Rahmen
Den rechtlichen Rahmen für die Zusammenführung bildet das Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes und
anderer Vorschriften, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet.
Es ist beabsichtigt, dass die Zweckverbände
KDRS, KIRU und KIVBF durch gleichlautenden Beschluss in ihren
Verbandsversammlungen der DZ BW beitreten. Dabei bringen sie jeweils ihr gesamtes Vermögen im Wege der
Gesamtrechtsnachfolge durch Ausgliederung (§§ 123ff UmwG) in die DZ BW ein, die damit per Gesetz
zu ITEOS wird, einer Anstalt des
öffentlichen Rechts, welche für die Kommunen die bisherigen Aufgaben der DZ BW
und der Zweckverbände übernimmt.
Unmittelbar darauf
schließen die Zweckverbände sich zum Gesamtzweckverband 4IT zusammen.
Die Unternehmensformen wurden so gewählt, dass
die bisherige Inhouse-Fähigkeit für eine Beauftragung seitens der künftigen
Träger vergaberechts-konform gewährleistet bleibt.
c)
Vermögensentwicklung
Zum Gesamtvermögen der Zweckverbände und der DZ BW werden jegliche Aktiv- und
Passivvermögen, sämtliche Arbeits-, Beamten- und sonstigen Dienst-verhältnisse,
alle bilanzierten und nicht bilanzierten Rechte und Pflichten sowie die
jeweiligen Tochtergesellschaften gezählt.
Voraussetzung für die Fusion ist ein ausgewogener Vermögensausgleich.
Die Fusionspartner haben vereinbart, dass die Zweckverbände im Gegenzug für ihr
eingebrachtes Gesamtvermögen folgende Stammkapitalanteile an ITEOS zugewiesen bekommen: KIRU 22%,
KDRS 22%, KIVBF 44%. Die übrigen Anteile (12 %) werden vom Land Baden-Württemberg
gehalten. Die Zuweisung der Stammkapitalanteile wurde auf Basis des vorläufigen
Vermögensausgleichs so vereinbart, dass Nachschusspflichten ausgeschlossen
sind.
Als Stichtag für den endgültigen
Vermögensausgleich wird für alle Unternehmenseinheiten der 30.06.2018
angesetzt. Die abschließende Bewertung durch ein Unternehmenswertgutachten
erfolgt zum 30.06.2018 vorbehaltlich anschließender Beschlussfassung durch den
Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung des Gesamtzweckverbands 4IT im Dezember 2018.
Wie hoch dieses Gesamtvermögen sein wird, steht aufgrund der
ausstehenden Jahresabschlüsse der Fusionspartner zum 31.12.2017 und 30.6.2018
noch nicht endgültig fest.
Die Anteile der Mitgliedskommunen an den heutigen Zweckverbänden bleiben
mit dem Beitritt der Zweckverbände zur DZ BW wertmäßig unverändert.
d)
Mitwirkungsmöglichkeiten
Unmittelbar nach ihrem Beitritt zur DZ BW
vereinigen sich die drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum neuen
Gesamtzweckverband 4IT, der gemeinsam mit
dem Land die Trägerschaft von ITEOS
ausübt und dafür mit den erforderlichen Aufsichts- und Kontrollfunktionen ausgestattet
wird.
21 der insgesamt 26 Verwaltungsratsmitglieder
der ITEOS werden aus den heutigen
Verbandsgebieten der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF entsendet. Jeweils vier
dieser kommunalen Verwaltungsratsmitglieder kommen aus den bereits bestehenden
fünf Mitgliedersegmenten, das 21. Mitglied repräsentiert die Mitglieder, die
keinem Segment direkt zuzuordnen sind (z.B. kommunale oder regionale Verbände).
Damit ist gewährleistet, dass alle Mitgliedersegmente gleich stark vertreten
sind und über den Verwaltungsrat Einfluss auf die Entwicklung von ITEOS nehmen können.
Zusätzlich kann die
Verbandsversammlung für jedes der fünf bekannten Mitgliedersegmente einen dauerhaften
Mitgliederbeirat einrichten, aus dem wiederum Vertreter in den
Organisationsbeirat von ITEOS
entsendet werden, um die spezifischen Anforderungen der von ihnen vertretenen
Kommunen an das Produktportfolio in den weiteren Entscheidungsprozess
einzubringen.
Der Gesamtzweckverband 4IT verfügt über kein eigenes Vermögen und finanziert sich über
Umlagen, die nach einem von seiner Verbandsversammlung festgelegten Schlüssel
erhoben werden.
e) Zusammenfassung
Ziel des Beitritts der Zweckverbände KDRS, KIRU
und KIVBF zur DZ BW und der Fusion der Zweckverbände zum Gesamtzweckverband 4IT
ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in
Baden-Württemberg. Dabei liegt der Fokus auf der dauerhaften Verbesserung von
Leistungen (Qualität, Service und Kosten) für Bestands- und Neukunden, indem
die lokalisierten Synergien in den Leistungsprozessen sukzessive realisiert
werden.
Die Entgelte für die von den Mitgliedern der
Zweckverbände bezogenen Leistungen werden für eine Übergangszeit nach den
heutigen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbandsmitglied gemessen am
Status quo durch die Fusion schlechter gestellt wird. Ferner werden die
Mitglieder über eine Gremienstruktur verstärkt am Aufbau und an der
Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen beteiligt.
Eine gemeinsame Trägerschaft durch den
Gesamtzweckverband 4IT und das Land
Baden-Württemberg sichert ITEOS, und
damit der kommunalen IT, eine zukunftsfähige Neustruktur. Die Kooperation
zwischen dem Land und den Kommunen im Bereich der Informationstechnik und die
Anbindung kommunaler Verfahren an die Verfahren der Landesbehörden sind
wesentlich für den Ausbau einer bürgerfreundlichen digitalisierten Verwaltung.
Dadurch wird die Produktivität des Unternehmens gesteigert, was dabei hilft,
die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu sichern.
Auf Grund der Tragweite der zu treffenden
Entscheidung wird die Zustimmung zur Fusion nicht als Geschäft der laufenden
Verwaltung eingestuft. Für die Beschlussfassung in der Zweckverbandsversammlung
benötigt der Oberbürger-meister einen Weisungsbeschluss des Gemeinderates.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es gibt keine unmittelbaren finanziellen
Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis: