II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderar empfiehlt dem Aufsichtsrat und der
Gesellschafterversammlung, den Wirtschaftsplan 2015 und den
Finanzplan in
der vorgelegten Fassung zu beschließen.
I. Sachverhalt:
Nach § 12 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrags
bedarf die Geschäftsführung der Zustimmung des Aufsichtsrats zur Festsetzung
oder Änderung des jährlichen Wirtschaftsplanes sowie des Finanzplanes.
Bei den betrieblichen Einnahmen und Ausgaben sind
kaum Veränderungen zu erwarten. In Folge des Rückkaufs der SÜWAG-Anteile an den
Stadtwerken Bühl GmbH wird von einer höheren Gewinnabführung ausgegangen,
welche die zusätzliche Zinslast aus der Darlehensfinanzierung deckt. Der
verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 400 T€ wird für die künftigen
Tilgungsleistungen erforderlich, die nicht über Abschreibungen refinanziert
werden können.
In der Sparte Hallenbetrieb wird aufgrund der
steuerlichen Betriebsprüfung die Verlustübernahme auf den hoheitlichen Anteil
reduziert. Dadurch entsteht ein Defizit von 400 T€, das den Überschuss aus der
Sparte Schwimmbad egalisiert. Kann im Gesamtergebnis dauerhaft kein Überschuss
erwirtschaftet werden, führt dies zu Schwierigkeiten in der Liquiditätsplanung.
Im Vermögensplan 2014 war der geplante Rückerwerb
der Stadtwerke bereits
vorläufig mit einem niedrigen Wert enthalten. Durch die erzielte Vereinbarung
mit
einem Kaufpreis von 13,9 Mio. € ist eine deutlich höhere Darlehensermächtigung
erforderlich. Insgesamt ist eine Fremdfinanzierung in Höhe von 10,0 Mio. €
eingeplant.
In der Finanzplanung ist mittelfristig die Sanierung
der Schwarzwaldhalle berücksichtigt.
Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2015 sowie des
Finanzplans ist in der Anlage beigefügt.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: