Betreff
Wirtschaftsplan 2015 der Bühler Sportstätten GmbH
Vorlage
TEST VO/033/2014
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderar empfiehlt dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung, den Wirtschaftsplan 2015 und den Finanzplan in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 


I. Sachverhalt:

Nach § 12 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrags bedarf die Geschäfts­führung der Zustimmung des Aufsichtsrats zur Festsetzung oder Änderung des jährlichen Wirtschaftsplanes sowie des Finanzplanes.

 

Bei den betrieblichen Einnahmen und Ausgaben sind kaum Veränderungen zu erwarten. In Folge des Rückkaufs der SÜWAG-Anteile an den Stadtwerken Bühl GmbH wird von einer höheren Gewinnabführung ausgegangen, welche die zusätzliche Zinslast aus der Darlehensfinanzierung deckt. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 400 T€ wird für die künftigen Tilgungsleistungen erforderlich, die nicht über Abschreibungen refinanziert werden können.

 

In der Sparte Hallenbetrieb wird aufgrund der steuerlichen Betriebsprüfung die Verlustübernahme auf den hoheitlichen Anteil reduziert. Dadurch entsteht ein Defizit von 400 T€, das den Überschuss aus der Sparte Schwimmbad egalisiert. Kann im Gesamtergebnis dauerhaft kein Überschuss erwirtschaftet werden, führt dies zu Schwierigkeiten in der Liquiditätsplanung.

 

Im Vermögensplan 2014 war der geplante Rückerwerb der Stadtwerke bereits
vorläufig mit einem niedrigen Wert enthalten. Durch die erzielte Vereinbarung mit
einem Kaufpreis von 13,9 Mio. € ist eine deutlich höhere Darlehensermächtigung erforderlich. Insgesamt ist eine Fremdfinanzierung in Höhe von 10,0 Mio. € eingeplant.

 

In der Finanzplanung ist mittelfristig die Sanierung der Schwarzwaldhalle berücksichtigt.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2015 sowie des Finanzplans ist in der Anlage beigefügt.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: