Betreff
Verabschiedung des Haushaltsplans 2018, a) Stellungnahmen der Fraktionen b) Beschluss der Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe "Abwasserbeseitigung" und "Breitbandnetz"
Vorlage
VO/778/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2018 sowie die Wirtschaftspläne 2018 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister hat in der Sitzung vom 20. Dezember 2017 den Haushaltsplanentwurf 2018 im Gemeinderat eingebracht und in seiner Haushaltsrede erläutert. Am 15. und 17. Januar 2018 wurden der städtische Gesamtergebnishaushalt, der Gesamtfinanzhaushalt mit mittelfristiger Finanzplanung sowie die einzelnen Teilhaushalte, die Wirtschaftspläne  der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ sowie „Breitbandnetz“ und der Stellenplan der Stadt beraten.

 

Der Haushalt 2018 umfasst insgesamt ein Volumen von 85,0 Mio. € an ordentlichen Erträgen, denen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 77,7 Mio. € gegenüberstehen und weist damit einen Überschuss von 7,4 Mio. € aus (Vorjahr 76,7 Mio. € Volumen mit ausgeglichenem Ergebnis).

 

Dem Haushalt 2018 liegen für die allgemeinen Finanzerträge aus Steuern und Zuweisungen die Prognosen und gesamtwirtschaftlichen Eckwerte aus der Herbstprojektion 2017 der Bundesregierung (November-Steuerschätzung) sowie deren Umrechnung auf die baden-württembergischen Kommunen durch die kommunalen Spitzenverbände und dem Finanzministerium zugrunde. Noch stärker als im Vorjahr wurde bei der Steuerschätzung von einer kräftigen, positiven wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die bereits Merkmale einer Hochkonjunktur zeigt: hoher Beschäftigungsgrad, Auslastung der gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten, verstärkter Anstieg von Löhnen und Preisen. Die Landesregierung hat diese Einschätzung insoweit übernommen, als die Kopfbeträge für die Berechnung der FAG-Zuweisungen und Umlagen nochmals deutlich erhöht wurden und die Anteile an den Gemeinschaftssteuern Rekordniveau erreichen, erstmals wird die Umsatzsteuer im Land auf über 1 Mrd. € geschätzt.

 

Diese günstigen Rahmenbedingungen können bei der eigenen Prognose für das Gewerbesteueraufkommen vor Ort nicht völlig uneingeschränkt übernommen werden. Aufgrund der bekannten Veränderungen bei den örtlich ansässigen Unternehmen wird das Gewerbesteueraufkommen zunächst weiterhin zurückhaltend geschätzt. Der eingestellte Planansatz für 2018 liegt mit 20,25 Mio. € exakt auf Vorjahresniveau und kann voraussichtlich gut erreicht werden.

 

Die übrigen eigenen Steuereinnahmen wurden ebenso wie die Verwaltungsgebühren und sonstigen Erträge etwa in Höhe der im Vorjahr bzw. in 2016 erzielten Rechnungsergebnisse veranschlagt.

 

Teilhaushalt TH 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Anteile an Gemeinschaftssteuern

Aus den Gemeindeanteilen an Einkommensteuer und Umsatzsteuer fließen dem Haushalt rd. 23,9 Mio. € (Vorjahr 21,5 Mio. €) zu, gegenüber dem Vorjahr (+1,4 Mio. €) bedeutet dies einen Zuwachs von +2,4 Mio. € bzw.                                                                   + 2.376 T€

 

Zuweisungen und Umlagen gem. FAG

Auch die Zuweisungen aufgrund des FAG stellen sich in 2018 nochmals deutlich günstiger als im Vorjahr für den Haushalt dar. Resultierend aus den um rd. 90 € gegenüber dem Vorjahr angehobenen Kopfbeträgen je Einwohner in Bühl ergibt sich für 2018 eine um rd. 2,7 Mio. € höhere Bedarfsmesszahl als noch 2017. Dies führt zu erheblich höheren Zuweisungen bei gleichzeitig niedrigeren Umlagen:

 

·         erhöhter Kopfbetrag der Investitionspauschale auf 83,60,- € je Einwohner x 115 % (Vorjahr 77 € x 105%)                                           + 442 T€

·         Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft                                     + 4.246 T€

·         sonstige Zuweisungen                                                                                + 88 T€

·         Rückgang FAG-Umlage (Weniger Ausgaben)                                    + 926 T€

·         Rückgang Kreisumlage (Weniger Ausgaben)                                      + 898 T€

Verbesserungen aus FAG allgemein (TH9)                                        + 6.424 T€

 

Aus dem Teilhaushalt TH 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft werden im Jahr 2018 nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf insgesamt 43,2 Mio. € (Vorjahr 34,3 Mio. €) als allgemeine Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können. Der Finanzbedarf für sämtliche Teilhaushalte 1 - 8 kann damit vollständig abgedeckt werden, der Gesamtergebnishaushalt kann nicht nur den gesetzlich geforderten Ausgleich sondern auch einen Überschuss von 7,36 Mio. € nachweisen (Vorjahr ausgeglichener Haushalt).

 

 

übriger Ergebnishaushalt

Für die Aufgaben im Bildungsbereich und der Kinderbetreuung können rd. +500 T€ mehr Zuweisungen als im Vorjahr erwartet werden (Schulsachkostenbeiträge und Förderung von Kindertagesstätten) während bei den übrigen Zuweisungen für Straßenunterhalt, Kreisstadtaufgaben etc. keine Verbesserungen erkennbar sind. Diese Zuwendungen stammen zwar auch aus dem FAG, werden aber nicht im Teilhaushalt 9 veranschlagt, sondern bei den jeweiligen Aufgabenbereichen und Produkten. Aus Entgelten und Gebührenerhebung werden weitere +800 T€ gegenüber den Vorjahresansätzen veranschlagt, dieser Erwartung liegen die vorläufigen Rechnungsergebnisse des Jahres 2016 zugrunde.

 

Sowohl bei den Personal- als auch bei den Sachaufwendungen müssen deutliche Ausgabensteigerungen eingeplant werden. So sind allein durch die Veränderungen im TVöD erhebliche Kostensteigerungen bereits für das Vorjahr 2017 nachträglich angefallen, weil ein tarifrechtlicher Anspruch auf die Eingruppierung in höher bezahlte Entgeltgruppen besteht. Hinzu kommen die bereits weitestgehend feststehenden Steigerungen sowohl für Beschäftigte als auch für Beamte und einige Stellen-Neubesetzungen. Bei den Sachausgaben zeigen sich bereits in etlichen Bereichen die Auswirkungen der gut laufenden Konjunktur in Form von deutlich gestiegenen Preisen für Lieferungen und Leistungen. Die Bewirtschaftungskosten der zahlreichen städtischen Gebäude und Einrichtungen werden sich voraussichtlich auf rd. 2,4 Mio. € belaufen. Hauptursache der höher veranschlagten Sachausgaben sind jedoch die umfangreich zur Verfügung gestellten Mittel für Instandsetzungen an Gebäuden mit rd. 1,4 Mio. € sowie an Straßen und sonst. Anlagen mit rd. 1,0 Mio. €; hier soll der in den finanziell schwierigen Vorjahren entstandene Instandhaltungsstau möglichst wieder aufgeholt werden. Insgesamt steigen die bereitgestellten Mittel für Personalaufwendungen um rd. +1,1 Mio. €, für Sachaufwendungen einschließlich der Umlagen an Zweckverbände u.a. um rd. +1,7 Mio. € gegenüber dem Vorjahr an.

 

 

Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt ergibt sich aus den zahlungswirksamen Vorgängen des Ergebnishaushaltes ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von +12,76 Mio. € (Vorjahr Überschuss +5,47 Mio. €), der als Eigenmittel für Investitionen zur Verfügung steht. Zusammen mit Verkaufserlösen aus Grundstücken, Investitionszuweisungen sowie Erschließungsbeiträgen können damit die Investitionsausgaben von enormen 16,5 Mio. € vollständig finanziert werden. Eine Kreditaufnahme ist in Höhe von 500 T€ lediglich deshalb vorgesehen, um für eine energetische Gebäudesanierung eine öffentliche Förderung zu erhalten. Um die Verschuldung im Stadthaushalt trotzdem abzubauen, sind für die planmäßigen Tilgungen und der vollständigen Tilgung zweier Alt-Darlehen 1,4 Mio. € im Haushalt vorgesehen. Insgesamt wird sich der Kassenbestand zum Jahresende um 765 T€ vermindern auf voraussichtlich dann rd. 9,2 Mio. €. Die vorgeschriebene Liquiditätsreserve der Stadtkasse, die der früheren, kameralen Mindestrücklage entspricht, liegt bei rd. 1,7 Mio. €.

 

Größte Positionen im investiven Bereich sind die Umgestaltung des Kirch- und Marktplatzes (1,2 Mio.€), der Neubau des Wohngebäudes „Bergermühlsiedlung 1-14“ (1,2 Mio.€), der Umbau des ehemaligen Rathauses in Neusatz ebenfalls zu einem Wohngebäude (1,2 Mio.€), die Erschließung des Baugebiets Hofmatten (0,75 Mio.€), der Neubau einer Schulmensa im Rahmen des Projekts „Campus Bühl“ (0,6 Mio.€) sowie der Beginn der Baumaßnahme „Windeck-Gymnasium“ und die Sanierung der Eichenwaldstraße (je 0,5 Mio.€).

 

 

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung:

Erträge und Aufwendungen in Höhe von rd. 5,4 Mio. € bzw. 5,5 Mio. € zeigen mit einem Defizit von -80 T€ ein geringfügig schlechteres Planergebnis als im Vorjahr (Vorjahr -5 T€), das jedoch in der aktuellen Gebührenkalkulation bereits enthalten ist und durch bestehende Gewinnvorträge ausgeglichen werden kann. Die beiden größten Investitionsvorhaben sind der Bau eines Regenklärbeckens in der Robert-Bosch-Straße für 2,1 Mio. € sowie der Neubau eines Regenwasserkanals in der Eichenwaldstraße für 1,2 Mio. €. Zusätzlich macht sich die Erschließung des Baugebiets Hofmatten mit 0,9 Mio. € sowie die zweite Rate für den Neubau des Regenklärbeckens in der Dieselstraße mit 0,5 Mio. € bemerkbar. Für Investitionen wird der Eigenbetrieb neue Kredite in Gesamthöhe von rd. 5,97 Mio. € aufnehmen müssen.

 

 

Eigenbetrieb Breitbandnetz:

Erträge und Aufwendungen zeigen im zweiten Betriebsjahr ein Defizit in Höhe von 170 T€, das aus dem städtischen Haushalt auszugleichen ist. In den nächsten Jahren werden weiterhin Defizite erwartet, die jedoch nach und nach kleiner ausfallen sollen, sodass im Jahr 2023 erstmals mit einem Überschuss gerechnet werden darf. Die bis dahin aufgelaufenen Defizite sollen im Eigenbetrieb steuerrechtlich als Verlustvorträge angesammelt werden, um später zu erwartende Gewinne zunächst dagegen aufzurechnen. Für die geplanten Investitionsausgaben in Höhe von 2,64 Mio. € werden Zuschüsse vom Land über 1,3 Mio. € erwartet, ergänzend ist eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe vorgesehen.

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagenverzeichnis: