III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
beschließt die Haushaltssatzung 2018 sowie die Wirtschaftspläne 2018 der
Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“.
I.
Sachverhalt:
Der
Oberbürgermeister hat in der Sitzung vom 20. Dezember 2017 den
Haushaltsplanentwurf 2018 im Gemeinderat eingebracht und in seiner
Haushaltsrede erläutert. Am 15. und 17. Januar 2018 wurden der städtische
Gesamtergebnishaushalt, der Gesamtfinanzhaushalt mit mittelfristiger
Finanzplanung sowie die einzelnen Teilhaushalte, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ sowie
„Breitbandnetz“ und der Stellenplan der Stadt beraten.
Der
Haushalt 2018 umfasst insgesamt ein Volumen von 85,0 Mio. € an ordentlichen
Erträgen, denen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 77,7 Mio. €
gegenüberstehen und weist damit einen Überschuss von 7,4 Mio. € aus (Vorjahr
76,7 Mio. € Volumen mit ausgeglichenem Ergebnis).
Dem
Haushalt 2018 liegen für die allgemeinen Finanzerträge aus Steuern und
Zuweisungen die Prognosen und gesamtwirtschaftlichen Eckwerte aus der
Herbstprojektion 2017 der Bundesregierung (November-Steuerschätzung) sowie
deren Umrechnung auf die baden-württembergischen Kommunen durch die kommunalen
Spitzenverbände und dem Finanzministerium zugrunde. Noch stärker als im Vorjahr
wurde bei der Steuerschätzung von einer kräftigen, positiven wirtschaftlichen
Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die bereits Merkmale einer Hochkonjunktur
zeigt: hoher Beschäftigungsgrad, Auslastung der gesamtwirtschaftlichen
Kapazitäten, verstärkter Anstieg von Löhnen und Preisen. Die
Landesregierung hat diese Einschätzung insoweit übernommen, als die Kopfbeträge
für die Berechnung der FAG-Zuweisungen und Umlagen nochmals deutlich erhöht
wurden und die Anteile an den Gemeinschaftssteuern Rekordniveau erreichen,
erstmals wird die Umsatzsteuer im Land auf über 1 Mrd. € geschätzt.
Diese
günstigen Rahmenbedingungen können bei der eigenen Prognose für das Gewerbesteueraufkommen
vor Ort nicht völlig uneingeschränkt übernommen werden. Aufgrund der bekannten
Veränderungen bei den örtlich ansässigen Unternehmen wird das
Gewerbesteueraufkommen zunächst weiterhin zurückhaltend geschätzt. Der
eingestellte Planansatz für 2018 liegt mit 20,25 Mio. € exakt auf
Vorjahresniveau und kann voraussichtlich gut erreicht werden.
Die
übrigen eigenen Steuereinnahmen wurden ebenso wie die Verwaltungsgebühren und
sonstigen Erträge etwa in Höhe der im Vorjahr bzw. in 2016 erzielten Rechnungsergebnisse
veranschlagt.
Teilhaushalt TH 9 – Allgemeine
Finanzwirtschaft
Anteile an Gemeinschaftssteuern
Aus den Gemeindeanteilen an
Einkommensteuer und Umsatzsteuer fließen dem Haushalt rd. 23,9 Mio. € (Vorjahr
21,5 Mio. €) zu, gegenüber dem Vorjahr (+1,4 Mio. €) bedeutet dies einen
Zuwachs von +2,4 Mio. € bzw. + 2.376 T€
Zuweisungen und Umlagen gem. FAG
Auch
die Zuweisungen aufgrund des FAG stellen sich in 2018 nochmals deutlich
günstiger als im Vorjahr für den Haushalt dar. Resultierend aus den um rd. 90 €
gegenüber dem Vorjahr angehobenen Kopfbeträgen je Einwohner in Bühl ergibt sich
für 2018 eine um rd. 2,7 Mio. € höhere Bedarfsmesszahl als noch 2017. Dies
führt zu erheblich höheren Zuweisungen bei gleichzeitig niedrigeren Umlagen:
·
erhöhter Kopfbetrag der
Investitionspauschale auf 83,60,- € je Einwohner x 115 % (Vorjahr 77 € x 105%) + 442
T€
·
Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft + 4.246 T€
·
sonstige Zuweisungen +
88 T€
·
Rückgang FAG-Umlage (Weniger Ausgaben) + 926 T€
·
Rückgang Kreisumlage (Weniger
Ausgaben) + 898 T€
Verbesserungen aus FAG allgemein (TH9) + 6.424 T€
Aus
dem Teilhaushalt TH 9 – Allgemeine
Finanzwirtschaft werden im Jahr 2018 nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf
insgesamt 43,2 Mio. € (Vorjahr 34,3
Mio. €) als allgemeine Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können. Der
Finanzbedarf für sämtliche Teilhaushalte 1 - 8 kann damit vollständig abgedeckt
werden, der Gesamtergebnishaushalt kann nicht nur den gesetzlich geforderten
Ausgleich sondern auch einen Überschuss von 7,36 Mio. € nachweisen (Vorjahr ausgeglichener Haushalt).
übriger Ergebnishaushalt
Für
die Aufgaben im Bildungsbereich und der Kinderbetreuung können rd. +500 T€ mehr Zuweisungen als im
Vorjahr erwartet werden (Schulsachkostenbeiträge und Förderung von
Kindertagesstätten) während bei den übrigen Zuweisungen für Straßenunterhalt,
Kreisstadtaufgaben etc. keine Verbesserungen erkennbar sind. Diese Zuwendungen
stammen zwar auch aus dem FAG, werden aber nicht im Teilhaushalt 9
veranschlagt, sondern bei den jeweiligen Aufgabenbereichen und Produkten. Aus
Entgelten und Gebührenerhebung werden weitere +800 T€ gegenüber den Vorjahresansätzen veranschlagt, dieser
Erwartung liegen die vorläufigen Rechnungsergebnisse des Jahres 2016 zugrunde.
Sowohl
bei den Personal- als auch bei den Sachaufwendungen müssen deutliche
Ausgabensteigerungen eingeplant werden. So sind allein durch die Veränderungen
im TVöD erhebliche Kostensteigerungen bereits für das Vorjahr 2017 nachträglich
angefallen, weil ein tarifrechtlicher Anspruch auf die Eingruppierung in höher
bezahlte Entgeltgruppen besteht. Hinzu kommen die bereits weitestgehend
feststehenden Steigerungen sowohl für Beschäftigte als auch für Beamte und
einige Stellen-Neubesetzungen. Bei den Sachausgaben zeigen sich bereits in
etlichen Bereichen die Auswirkungen der gut laufenden Konjunktur in Form von
deutlich gestiegenen Preisen für Lieferungen und Leistungen. Die
Bewirtschaftungskosten der zahlreichen städtischen Gebäude und Einrichtungen
werden sich voraussichtlich auf rd. 2,4 Mio. € belaufen. Hauptursache der höher
veranschlagten Sachausgaben sind jedoch die umfangreich zur Verfügung
gestellten Mittel für Instandsetzungen an Gebäuden mit rd. 1,4 Mio. € sowie an
Straßen und sonst. Anlagen mit rd. 1,0 Mio. €; hier soll der in den finanziell
schwierigen Vorjahren entstandene Instandhaltungsstau möglichst wieder
aufgeholt werden. Insgesamt steigen die bereitgestellten Mittel für
Personalaufwendungen um rd. +1,1 Mio. €,
für Sachaufwendungen einschließlich der Umlagen an Zweckverbände u.a. um rd. +1,7 Mio. € gegenüber dem
Vorjahr an.
Finanzhaushalt
Im
Finanzhaushalt ergibt sich aus den zahlungswirksamen Vorgängen des
Ergebnishaushaltes ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von +12,76 Mio. €
(Vorjahr Überschuss +5,47 Mio. €), der als Eigenmittel für Investitionen zur
Verfügung steht. Zusammen mit Verkaufserlösen aus Grundstücken,
Investitionszuweisungen sowie Erschließungsbeiträgen können damit die
Investitionsausgaben von enormen 16,5 Mio. € vollständig finanziert werden.
Eine Kreditaufnahme ist in Höhe von 500 T€ lediglich deshalb vorgesehen, um für
eine energetische Gebäudesanierung eine öffentliche Förderung zu erhalten. Um
die Verschuldung im Stadthaushalt trotzdem abzubauen, sind für die planmäßigen
Tilgungen und der vollständigen Tilgung zweier Alt-Darlehen 1,4 Mio. € im
Haushalt vorgesehen. Insgesamt wird sich der Kassenbestand zum Jahresende um
765 T€ vermindern auf voraussichtlich dann rd. 9,2 Mio. €. Die vorgeschriebene
Liquiditätsreserve der Stadtkasse, die der früheren, kameralen Mindestrücklage
entspricht, liegt bei rd. 1,7 Mio. €.
Größte
Positionen im investiven Bereich sind die Umgestaltung des Kirch- und
Marktplatzes (1,2 Mio.€), der Neubau des Wohngebäudes „Bergermühlsiedlung 1-14“
(1,2 Mio.€), der Umbau des ehemaligen Rathauses in Neusatz ebenfalls zu einem
Wohngebäude (1,2 Mio.€), die Erschließung des Baugebiets Hofmatten (0,75
Mio.€), der Neubau einer Schulmensa im Rahmen des Projekts „Campus Bühl“ (0,6
Mio.€) sowie der Beginn der Baumaßnahme „Windeck-Gymnasium“ und die Sanierung
der Eichenwaldstraße (je 0,5 Mio.€).
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung:
Erträge
und Aufwendungen in Höhe von rd. 5,4 Mio. € bzw. 5,5 Mio. € zeigen mit einem
Defizit von -80 T€ ein geringfügig schlechteres Planergebnis als im Vorjahr (Vorjahr
-5 T€), das jedoch in der aktuellen Gebührenkalkulation bereits enthalten ist
und durch bestehende Gewinnvorträge ausgeglichen werden kann. Die beiden
größten Investitionsvorhaben sind der Bau eines Regenklärbeckens in der
Robert-Bosch-Straße für 2,1 Mio. € sowie der Neubau eines Regenwasserkanals in
der Eichenwaldstraße für 1,2 Mio. €. Zusätzlich macht sich die Erschließung des
Baugebiets Hofmatten mit 0,9 Mio. € sowie die zweite Rate für den Neubau des
Regenklärbeckens in der Dieselstraße mit 0,5 Mio. € bemerkbar. Für
Investitionen wird der Eigenbetrieb neue Kredite in Gesamthöhe von rd. 5,97
Mio. € aufnehmen müssen.
Eigenbetrieb Breitbandnetz:
Erträge
und Aufwendungen zeigen im zweiten Betriebsjahr ein Defizit in Höhe von
170 T€, das aus dem städtischen Haushalt auszugleichen ist. In den
nächsten Jahren werden weiterhin Defizite erwartet, die jedoch nach und nach
kleiner ausfallen sollen, sodass im Jahr 2023 erstmals mit einem Überschuss
gerechnet werden darf. Die bis dahin aufgelaufenen Defizite sollen im
Eigenbetrieb steuerrechtlich als Verlustvorträge angesammelt werden, um später
zu erwartende Gewinne zunächst dagegen aufzurechnen. Für die geplanten
Investitionsausgaben in Höhe von 2,64 Mio. € werden Zuschüsse vom Land über 1,3
Mio. € erwartet, ergänzend ist eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe vorgesehen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagenverzeichnis: