Betreff
Bebauungsplan der Innenentwicklung „Östliche Sonnhalde“ in Bühl,
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/779/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

a)    Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.

 

b)    Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Östliche Sonnhalde“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 14. Februar 2018 als zusammengefasste Satzung.

 

 


I. Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 4. Oktober 2017 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Östliche Sonnhalde“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, den Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage beauftragt.

 

Mit Schreiben vom 19. Oktober 2017 wurden 17 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, vier mit und neun ohne Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 23. Oktober 2017 bis 23. November 2017. Während dieser Zeit wurden keine privaten Stellungnahmen vorgebracht. Alle mit Anregungen eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

Neben kleineren redaktionellen Änderungen wurden folgende Anpassungen im Bebauungsplan vorgenommen:

 

Änderung der textlichen Festsetzung zur Zauneidechse

Das Landratsamt Rastatt, untere Naturschutzbehörde, hat eine ergänzende Stellungnahme zu den artenschutzrechtlichen Festsetzungen vorgenommen. Vorrangig betrifft dies die Festsetzung zur Zauneidechse. Grundzüge werden hierbei nicht berührt, es wird lediglich verstärkt herausgearbeitet, dass bei Bauvorhaben auf den Grundstücken Flst.Nrn. 658/1 und 658/3 eine Zauneidechsenüberprüfung vorzunehmen ist. Je nach Ergebnis der Untersuchung können erforderliche vorgezogene Artenschutzmaßnahmen erforderlich werden.

 

Eine kleinere redaktionelle Änderung wurde bei der Festsetzung zu den Fledermaus-/Vogelarten vorgenommen.


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Örtliche Bauvorschriften

In der Vorlage für den Technischen Ausschuss ist versehentlich die alte Formulierung zur Dachneigung der Pultdächer in die Örtlichen Bauvorschriften hineingerutscht. In der vorliegenden Bebauungsplanfassung wurde nun die Bauvorschrift an den angrenzenden Bebauungsplan „Sonnhalde“ angepasst. Da hier nur eine Klarstellung zur Dachneigung der Pultdächer vorgenommen wurde, werden keine Grundzüge der Planung berührt.

 

Aufgrund der vorhandenen Kanalsituation musste in die Örtlichen Bauvorschriften eine Regelung zur Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers auf dem Grundstück bzw. zur Einleitung des Oberflächenwassers über eine Retentionszisterne in die Kanalisation aufgenommen werden.

 

Weitere Anpassungen im Bebauungsplan

Im Zuge der eingegangenen Stellungnahmen wurden Hinweise zu Geotechnik, Bereitstellung von Abfallbehältern und möglich emittierenden Luft/Wasser-Wärmepumpen in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Löschwasserversorgung ist für das Plangebiet gewährleistet. Dies wurde ebenfalls in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan wurde an die Änderungen und Ergänzungen entsprechend angepasst.

 

Aufgrund der ergänzenden Stellungnahme des Landratsamts Rastatt, Untere Naturschutzbehörde, wird das Datum des Bebauungsplanes auf den 14. Februar 2018 geändert. Mit den vorliegenden Änderungen bleiben die Grundzüge der Planung unberührt, so dass der Satzungsbeschluss auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes „Östliche Sonnhalde“ vom 14. Februar 2018 gefasst werden kann. Mit Rechtskraft wird die bisher gültige Innenbereichssatzung „Sonnenhalde“ durch den vorliegenden Bebauungsplan ersetzt.

 

Alle Änderungen gegenüber dem Bebauungsplanentwurf sind in der Vorlage grau hinterlegt.

 

Der Technische Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt am 25. Januar 2018 vorberaten und einstimmig beschlossen.

 

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.

 

Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, den Bebauungsplan „Östliche Sonnhalde“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 14. Februar 2018 als zusammengefasste Satzung zu beschließen.

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

II.      Finanzielle Auswirkungen:

 

Für das Bebauungsplanverfahren „Östliche Sonnhalde“ wurden Haushaltsmittel von insgesamt ca. 13.400 € in Anspruch genommen. Weitere Kosten kommen nicht hinzu.

 

 


Anlagenverzeichnis: