a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten
Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der
aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.
b)
Der
Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Östliche Sonnhalde“ mit textlichen
Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit
artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 14. Februar 2018 als
zusammengefasste Satzung.
I.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 4. Oktober 2017 hat der
Gemeinderat der Stadt Bühl den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der
Innenentwicklung „Östliche Sonnhalde“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB beschlossen, den Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Verwaltung mit
der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
in Form einer Offenlage beauftragt.
Mit Schreiben vom 19. Oktober 2017 wurden 17
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben 13
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, vier mit
und neun ohne Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 23. Oktober 2017 bis 23.
November 2017. Während dieser Zeit wurden keine privaten Stellungnahmen
vorgebracht. Alle mit Anregungen eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer
Stellungnahme der Verwaltung versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage
beigefügt.
Neben kleineren redaktionellen Änderungen
wurden folgende Anpassungen im Bebauungsplan vorgenommen:
Änderung
der textlichen Festsetzung zur Zauneidechse
Das Landratsamt Rastatt, untere
Naturschutzbehörde, hat eine ergänzende Stellungnahme zu den
artenschutzrechtlichen Festsetzungen vorgenommen. Vorrangig betrifft dies die
Festsetzung zur Zauneidechse. Grundzüge werden hierbei nicht berührt, es wird
lediglich verstärkt herausgearbeitet, dass bei Bauvorhaben auf den Grundstücken
Flst.Nrn. 658/1 und 658/3 eine Zauneidechsenüberprüfung vorzunehmen ist. Je
nach Ergebnis der Untersuchung können erforderliche vorgezogene
Artenschutzmaßnahmen erforderlich werden.
Eine kleinere redaktionelle Änderung wurde
bei der Festsetzung zu den Fledermaus-/Vogelarten vorgenommen.
…
- 2 -
Örtliche
Bauvorschriften
In der Vorlage für den Technischen Ausschuss
ist versehentlich die alte Formulierung zur Dachneigung der Pultdächer in die
Örtlichen Bauvorschriften hineingerutscht. In der vorliegenden
Bebauungsplanfassung wurde nun die Bauvorschrift an den angrenzenden
Bebauungsplan „Sonnhalde“ angepasst. Da hier nur eine Klarstellung zur
Dachneigung der Pultdächer vorgenommen wurde, werden keine Grundzüge der
Planung berührt.
Aufgrund der vorhandenen Kanalsituation
musste in die Örtlichen Bauvorschriften eine Regelung zur Versickerung des
anfallenden Oberflächenwassers auf dem Grundstück bzw. zur Einleitung des
Oberflächenwassers über eine Retentionszisterne in die Kanalisation aufgenommen
werden.
Weitere
Anpassungen im Bebauungsplan
Im Zuge der eingegangenen Stellungnahmen
wurden Hinweise zu Geotechnik, Bereitstellung von Abfallbehältern und möglich
emittierenden Luft/Wasser-Wärmepumpen in den Bebauungsplan aufgenommen. Die
Löschwasserversorgung ist für das Plangebiet gewährleistet. Dies wurde
ebenfalls in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen.
Die Begründung zum Bebauungsplan wurde an
die Änderungen und Ergänzungen entsprechend angepasst.
Aufgrund der ergänzenden Stellungnahme des
Landratsamts Rastatt, Untere Naturschutzbehörde, wird das Datum des
Bebauungsplanes auf den 14. Februar 2018 geändert. Mit den vorliegenden
Änderungen bleiben die Grundzüge der Planung unberührt, so dass der Satzungsbeschluss
auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes „Östliche Sonnhalde“ vom 14.
Februar 2018 gefasst werden kann. Mit Rechtskraft wird die bisher gültige
Innenbereichssatzung „Sonnenhalde“ durch den vorliegenden Bebauungsplan
ersetzt.
Alle Änderungen gegenüber dem Bebauungsplanentwurf sind in der Vorlage grau hinterlegt.
Der Technische Ausschuss hat den
Tagesordnungspunkt am 25. Januar 2018 vorberaten und einstimmig beschlossen.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat, die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und
privater Belange gemäß der aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung zu
beschließen.
Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss
dem Gemeinderat, den Bebauungsplan „Östliche Sonnhalde“ mit textlichen
Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit
artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 14. Februar 2018 als zusammengefasste
Satzung zu beschließen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
II. Finanzielle
Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren „Östliche
Sonnhalde“ wurden Haushaltsmittel von insgesamt ca. 13.400 € in Anspruch
genommen. Weitere Kosten kommen nicht hinzu.
Anlagenverzeichnis: