III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Vorgehensweise zur Kenntnis.
I.
Sachverhalt:
Die
Hochwassergefahrenkarten für das Einzugsgebiet Acher-Rench, Teilbearbeitungsgebiet TBG 330 wurden vom Landratsamt Rastatt an die Stadt Bühl Anfang Februar 2018 in
Papierform übermittelt.
Die fertiggestellten
Hochwassergefahrenkarten (HWGK) Typ 2 Überflutungsflächen (Maßstab 1:10.000)
für das TBG 330 liegen ab dem 1. März
2018 beim Landratsamt Rastatt, Umweltamt, Am Schlossplatz 5, 76437
Rastatt und bei der Stadt Bühl, SBI, Rathaus V, Friedrichstr. 6, Zimmer 120 aus
und können dort von jedermann dauerhaft kostenlos eingesehen werden.
Die Bekanntmachung
bezüglich der öffentlichen Auslegung erfolgt über den ABB, BT und den Stadtanzeiger der Stadt
Bühl. Die Karten sind auch auf der Homepage des
Landratsamtes Rastatt www.landkreis-rastatt.de
eingestellt.
Als festgesetzte Überschwemmungsgebiete
gelten nach § 65 Abs. 1 Wassergesetz, ohne dass es einer weiteren Festsetzung
bedarf,
1. Gebiete zwischen
oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern,
2. Gebiete,
in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten
ist und
3. Gebiete,
die auf Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die
Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.
Die Überschwemmungsgebiete werden in
Karten mit deklatorischer Wirkung eingetragen. Sie wurden durch die
Flussgebietsbehörde in Abstimmung mit den Kommunen und der unteren
Wasserbehörde erstellt und liefern konkrete Informationen über die mögliche
Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung bei Hochwasser. Maßgebend ist
jeweils die tatsächliche Situation eines HQ100. Sie
sind Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes
sowie Grundlage für Bürgerinnen und Bürger für Schutzmaßnahmen der baulichen
Eigenvorsorge entsprechend dem Hochwasserrisiko. Bereiche, in den die
Gefahrenkarten eine Überflutung zeigen, die statistisch einmal in hundert
Jahren auftritt (HQ100), sind per Gesetz „festgesetztes Überschwemmungsgebiet“.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten
gelten besondere wasserrechtliche Schutzvorschriften. Unter anderem sind die
Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, das Erhöhen oder Vertiefen der
Erdoberfläche, das Lagern von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen
sowie die Umwandlung von Grünland in Ackerland untersagt. Die Errichtung neuer
Heizölverbraucheranlagen ist verboten. Ausnahmen von den Verboten sind auf
Antrag bei der zuständigen Behörde im Einzelfall unter Einhaltung bestimmter
Bedingungen zulässig (§ 78 ff Wasserhaushaltsgesetz).
...
-2-
Nach den Bestimmungen der Verordnung über
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) dürfen Anlagen zur
Lagerung wassergefährdender Stoffe in Überschwemmungsgebieten nur errichtet und
betrieben werden, wenn wassergefährdende Stoffe durch Hochwasser nicht
abgeschwemmt oder freigesetzt werden. Es sind wiederkehrende
Überprüfungspflichten durch Sachverständige zu beachten. Für bestehende
Heizölverbraucheranlagen in
festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Nachrüstfristen für
einen hochwassersicheren Betrieb. Die Hochwassergefahrenkarten sowie weitere
Informationen zur Eigenvorsorge sind für die Öffentlichkeit auch im Internet
unter www.hochwasserbw.de
bereitgestellt.
In den Jahr 2015 und 2016 wurden folgende Maßnahmen
für die Verbesserung
des Hochwasserschutzes durchgeführt:
-
Kanalnetzvermaschung zur Entlastung des
städtischen RW-Kanals in der
Eichenwaldstraße und Bühlfeldstraße in Balzhofen
-
Dammerhöhung auf der Westseite des
Sandbachs vor dem südlichen Ortseingang von Vimbuch
-
Hochwasserschutz RW Kanal Schachtbauwerk
(Nord) mit Schieber in der Eichwaldstraße Balzhofen
Folgende Maßnahmen sind zur weiteren Verbesserung
des Hochwasserschutzes
geplant:
-
Schlammfang Neusatz Sanierung Mauer
(Umsetzung wegen der Definitionsfrage – Schlammfang, Hochwasserrückhaltebecken
– durch das LRA Rastatt noch nicht abschließend geklärt)
-
Hochwasserschutz Vimbuch (Beteiligung
der Stadt Bühl am Hochwassergutachten des ZVH für das letzte Hochwasser 31.05.
auf 01.06.2013)
-
Hochwasserschutz Balzhofen, Anhebung des
Asphaltweges nach Berechnungsrundlagen der Hochwassergefahrenkarte
-
Hochwasserschutz Oberbruch
Bruckmattenweg, Anhebung des Bruckmattenweges nach Berechnungsrundlagen der
Hochwassergefahrenkarte
-
Eichenwaldstraße Balzhofen,
Aufdimensionierung Kanal (RW) + Straßenbauarbeiten
-
Entwässerung Weberstraße, Balzhofen
-
Hochwasserschutz RW Kanal Schachtbauwerk
mit Schieber östlich Balzhofen
...
-3-
Anhand der neuen geänderten Hochwassergefahrenkarten
werden Erforderlichkeit und Umfang der bereits umgesetzten und der geplanten
HWS-Maßnahmen technisch geprüft und nach Verifizierung entsprechend den
bereitgestellten Mitteln weiter umgesetzt. Nach Abschluss der Prüfung erfolgt
noch eine Information im Technischen Ausschuss.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Maßnahmenbezogen.
Anlagenverzeichnis: