II. Beschlussvorschlag:
a) Die
Stadt Bühl übernimmt die Ausfallbürgschaften nach §§ 765 ff. BGB für ein zum
Rückerwerb der Süwag-Anteile an der Stadtwerke Bühl GmbH notwendiges Darlehen
der Bühler Sportstätten GmbH in Höhe von 6 Mio. € bei der KfW aus dem Programm
148 – IKU-Kommunale Unternehmen
b) Die
Stadt Bühl übernimmt die Ausfallbürgschaften nach §§ 765 ff. BGB für die zum Rückerwerb
der Süwag-Anteile an der Stadtwerke Bühl GmbH notwendigen Darlehen der Bühler
Sportstätten GmbH in Höhe von 4 Mio. € bei örtlichen Kreditinstituten
(Tischvorlage).
c) Für
die Bürgschaften wird eine Avalprovision in Höhe von 0,2 % jährlich aus der
Restschuld zum Jahresende vereinbart.
d) Die
Genehmigung der Aufsichtsbehörde gem. § 88 GemO ist einzuholen.
I. Sachverhalt:
Für den Rückerwerb des 30%igen Anteils an der Stadtwerke Bühl GmbH von
der Süwag wurden mehrere mögliche Konstellationen geprüft:
·
alleiniger Rückerwerb durch die Stadt
·
geteilter/anteiliger Rückerwerb durch Stadt
und Sportstätten GmbH
·
alleiniger Rückerwerb durch die Sportstätten
GmbH.
Bei
allen Konstellationen wären jeweils anteilige Darlehensaufnahmen zur
Aufbringung der notwendigen Finanzmittel erforderlich geworden; nach dem Erwerb
sollte auf alle Fälle immer die Beteiligung vollständig in die Sportstätten
GmbH eingelegt werden.
In
Zusammenarbeit mit dem während des Rückerwerbsverfahrens bereits beteiligtem
Büro Eversheim-Treuberater (Frau Dr. Jutta Stuible-Treder) wurde der alleinige
Rückerwerb durch die Sportstätten GmbH als sinnvollste Alternative beurteilt.
Hierzu benötigt die Sportstätten GmbH jedoch die dazu erforderlichen
Finanzmittel in Gesamthöhe von 13,9 Mio. € Kaufpreis als liquide Mittel zum
vereinbarten Zahlungstermin Ende Januar 2015. Darüber hinaus werden Nebenkosten
für die notariellen Beurkundungen und Eintragungen anfallen, so dass von einem
Gesamtfinanzierungsbedarf von rd. 14 Mio. € auszugehen ist.
Finanzierung des Kaufpreises:
Für
den Erwerb einsetzbare Rücklagen bestehen bei der Sportstätten GmbH nicht, so
dass Eigenmittel für den Erwerb nicht vorhanden sind. Zum Erhalt einer gesunden
Kapitalstruktur sollte eine 100%ige Fremdfinanzierung jedoch vermieden werden.
Zumindest ein Teil des Gesamtkaufpreises sollte deshalb über die im städtischen
Haushalt vorgesehene Kapitalzuführung an die Sportstätten GmbH finanziert
werden, die dann als Eigenmittel für den Erwerb eingesetzt werden kann. Als
„gesund“ kann dabei eine Verteilung von ca. ein Drittel Eigenmittel (Zuführung
von Stadt) und zwei Drittel Fremdmittel noch angesehen werden. Die Einlage der
Stadt sollte dabei möglichst nicht über eine weitere Verschuldung im
Stadthaushalt erfolgen, da die Stadt für die Darlehen der Sportstätten GmbH
wiederum Bürgschaften übernehmen muss.
Die
für etwa zwei Drittel des Kaufpreises notwendige Aufnahme von Fremdmitteln soll
so gestaltet werden, dass einerseits das Zinsrisiko möglichst überschaubar
bleibt, andererseits aber auch mögliche Umstrukturierungen in der Zukunft oder
Sondertilgungen möglich sind. Der aus Fremdmitteln zu finanzierende
Gesamtbetrag sollte daher möglichst auf zwei oder sogar drei Einzeldarlehen mit
unterschiedlichen Konditionen und Laufzeiten verteilt werden.
Für
den Kapitaldienst stehen zunächst die jährlichen, zusätzlich erwachsenden
Erträge aus der 30 % höheren Beteiligung zur Verfügung. Hieraus sollten
Zinsaufwand und weitgehendst auch die Tilgung aufgebracht werden können. An die
Süwag wurden in den letzten Jahren stets über 500 Tsd. € jährlich als
Ausgleichszahlung geleistet, Zins und Tilgung sollten daher möglichst in diesem
Bereich liegen. Der Zinsaufwand wird außerdem steuermindernd auf das
Betriebsergebnis der Sportstätten GmbH wirken, so dass hieraus ein weiterer
finanzieller Vorteil erwächst.
Aufteilung
des Kaufpreises in Eigenmittel und Fremdmittel:
·
6
Mio. € Darlehen von KfW, Programm 148 – Kommunale Unternehmen,
Vermittlung
durch örtliches Kreditinstitut:
Ratendarlehen
mit langfristiger Laufzeit und längstmöglicher Zinsbindung,
gleichbleibende
Tilgungsraten, im Verlauf sinkende Zinsen
Vorteil:
leicht planbar, hohe Sicherheit über nahezu Gesamtlaufzeit
Nachteil:
Ausstieg / Umschuldung nur mit Sonderkosten möglich
Konditionen:
Laufzeit 30 Jahre, Beginn 1. Jahr tilgungsfrei, Zinssatz aktuell bei 2,5 % für
20 Jahre Festschreibung
Kapitaldienst
jährlich:
207
Tsd. € Tilgung, zunächst 162 Tsd. € Zins (fallend) è rd. 370 T€
im
8. Jahr beträgt Zinslast noch 126 Tsd. €, fällt weiter ab
·
4
Mio. € Darlehen von örtlichen Kreditinstituten (Tischvorlage)
Annuitätendarlehen,
lange Laufzeit, aber kurze/mittelfristige Zinsbindung,
zunächst
niedrige, aber ansteigende Tilgung, im Verlauf stärker sinkende Zinsen
Vorteil:
Vereinbarung von Sondertilgungen möglich, gleichbleibende Gesamtbelastung aus
Kapitaldienst, Zinslast sinkt stärker, Tilgungsanteil steigt an
Nachteil:
Zinsänderungsrisiko nach 10 Jahren, Restschuld ca. 2,5 Mio. €
Konditionen:
Laufzeit 25 Jahre, Beginn 1. Jahr tilgungsfrei, Zinssatz 1,7 % für 10 Jahre
Festschreibung
Kapitaldienst
jährlich:
133
Tsd. € Tilgung (steigend), 67 Tsd. € Zins (fallend) è rd. 200 T€
·
4
Mio. € Kapitaleinlage durch Stadt Bühl
Im
Haushaltsplan 2014 ist eine Einlage / Zuführung an die Sportstätten GmbH bis zu
insgesamt 5 Mio. € vorgesehen. Die Zuführung ist im Stadthaushalt ebenfalls
durch eine Kreditermächtigung über 5 Mio. € finanziert. Voraussichtlich können
bis zu 4 Mio. € jedoch ohne städtische Kreditaufnahme finanziert werden.
Sowohl
das KfW-Darlehen als auch die frei vergebenen Darlehen der örtlichen
Kreditinstitute erfordern 100%ige Bürgschaftsübernahmen durch die Stadt Bühl.
Die Stadt darf gem. § 88
GemO Bürgschaften nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Bühler
Sportstätten GmbH erfüllt Aufgaben, die sonst die Stadt innerhalb ihres
städtischen Haushaltes darstellen müsste. Hierzu hat die Stadt mittels eines
Betrauungsaktes die Aufgabe „Gesundheitsvorsorge durch die Zurverfügungstellung
öffentlicher Bäder und Sportstätten“ auf die Bühler Sportstätten GmbH sowie die
dauerhafte Beteiligung an der Stadtwerke Bühl GmbH übertragen und sich zur
Übernahme von daraus notwendigen Darlehensbürgschaften verpflichtet. Allerdings
sind dafür dem EU-Beihilfenrecht konforme Avalprovisionen zu vereinbaren.
Die
Voraussetzungen für die Übernahme der Bürgschaften sind somit gegeben, eine
entsprechende Genehmigung ist beim Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörde
einzuholen.
Mit
der Avalprovision soll mindestens der Bürgschaftsvorteil ausgeglichen werden,
in der Regel wird hierzu ein %-satz ähnlich einem Zinssatz aus der verbürgten
Restschuld vereinbart. Der Vorteil liegt beim KfW-Darlehen in der Zuordnung zur
günstigsten Bonitäts- und Besicherungsklasse A mit 2,7 % Zinssatz und einer
weiteren Verbilligung auf 2,5%. Auch für bisherige Bürgschaften zu frei
vergebenen Darlehen wurden bisher bereits 0,2 % als jährliche Avalprovision von
der Rechtsaufsicht akzeptiert.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut
Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: