Vorlage
TEST VO/035/2014
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

a)    Die Stadt Bühl übernimmt die Ausfallbürgschaften nach §§ 765 ff. BGB für ein zum Rückerwerb der Süwag-Anteile an der Stadtwerke Bühl GmbH notwendiges Darlehen der Bühler Sportstätten GmbH in Höhe von 6 Mio. € bei der KfW aus dem Programm 148 – IKU-Kommunale Unternehmen

b)    Die Stadt Bühl übernimmt die Ausfallbürgschaften nach §§ 765 ff. BGB für die zum Rückerwerb der Süwag-Anteile an der Stadtwerke Bühl GmbH notwendigen Darlehen der Bühler Sportstätten GmbH in Höhe von 4 Mio. € bei örtlichen Kreditinstituten (Tischvorlage).

c)    Für die Bürgschaften wird eine Avalprovision in Höhe von 0,2 % jährlich aus der Restschuld zum Jahresende vereinbart.

d)    Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gem. § 88 GemO ist einzuholen.

 

 


I. Sachverhalt:

Für den Rückerwerb des 30%igen Anteils an der Stadtwerke Bühl GmbH von der Süwag wurden mehrere mögliche Konstellationen geprüft:

 

·        alleiniger Rückerwerb durch die Stadt

·        geteilter/anteiliger Rückerwerb durch Stadt und Sportstätten GmbH

·        alleiniger Rückerwerb durch die Sportstätten GmbH.

 

Bei allen Konstellationen wären jeweils anteilige Darlehensaufnahmen zur Aufbringung der notwendigen Finanzmittel erforderlich geworden; nach dem Erwerb sollte auf alle Fälle immer die Beteiligung vollständig in die Sportstätten GmbH eingelegt werden.

 

In Zusammenarbeit mit dem während des Rückerwerbsverfahrens bereits beteiligtem Büro Eversheim-Treuberater (Frau Dr. Jutta Stuible-Treder) wurde der alleinige Rückerwerb durch die Sportstätten GmbH als sinnvollste Alternative beurteilt. Hierzu benötigt die Sportstätten GmbH jedoch die dazu erforderlichen Finanzmittel in Gesamthöhe von 13,9 Mio. € Kaufpreis als liquide Mittel zum vereinbarten Zahlungstermin Ende Januar 2015. Darüber hinaus werden Nebenkosten für die notariellen Beurkundungen und Eintragungen anfallen, so dass von einem Gesamtfinanzierungsbedarf von rd. 14 Mio. € auszugehen ist.

 

Finanzierung des Kaufpreises:

Für den Erwerb einsetzbare Rücklagen bestehen bei der Sportstätten GmbH nicht, so dass Eigenmittel für den Erwerb nicht vorhanden sind. Zum Erhalt einer gesunden Kapitalstruktur sollte eine 100%ige Fremdfinanzierung jedoch vermieden werden. Zumindest ein Teil des Gesamtkaufpreises sollte deshalb über die im städtischen Haushalt vorgesehene Kapitalzuführung an die Sportstätten GmbH finanziert werden, die dann als Eigenmittel für den Erwerb eingesetzt werden kann. Als „gesund“ kann dabei eine Verteilung von ca. ein Drittel Eigenmittel (Zuführung von Stadt) und zwei Drittel Fremdmittel noch angesehen werden. Die Einlage der Stadt sollte dabei möglichst nicht über eine weitere Verschuldung im Stadthaushalt erfolgen, da die Stadt für die Darlehen der Sportstätten GmbH wiederum Bürgschaften übernehmen muss.

 

Die für etwa zwei Drittel des Kaufpreises notwendige Aufnahme von Fremdmitteln soll so gestaltet werden, dass einerseits das Zinsrisiko möglichst überschaubar bleibt, andererseits aber auch mögliche Umstrukturierungen in der Zukunft oder Sondertilgungen möglich sind. Der aus Fremdmitteln zu finanzierende Gesamtbetrag sollte daher möglichst auf zwei oder sogar drei Einzeldarlehen mit unterschiedlichen Konditionen und Laufzeiten verteilt werden.

 

Für den Kapitaldienst stehen zunächst die jährlichen, zusätzlich erwachsenden Erträge aus der 30 % höheren Beteiligung zur Verfügung. Hieraus sollten Zinsaufwand und weitgehendst auch die Tilgung aufgebracht werden können. An die Süwag wurden in den letzten Jahren stets über 500 Tsd. € jährlich als Ausgleichszahlung geleistet, Zins und Tilgung sollten daher möglichst in diesem Bereich liegen. Der Zinsaufwand wird außerdem steuermindernd auf das Betriebsergebnis der Sportstätten GmbH wirken, so dass hieraus ein weiterer finanzieller Vorteil erwächst.

 

Aufteilung des Kaufpreises in Eigenmittel und Fremdmittel:

 

·        6 Mio. € Darlehen von KfW, Programm 148 – Kommunale Unternehmen,

Vermittlung durch örtliches Kreditinstitut:

Ratendarlehen mit langfristiger Laufzeit und längstmöglicher Zinsbindung,

gleichbleibende Tilgungsraten, im Verlauf sinkende Zinsen

Vorteil: leicht planbar, hohe Sicherheit über nahezu Gesamtlaufzeit

Nachteil: Ausstieg / Umschuldung nur mit Sonderkosten möglich

 

Konditionen: Laufzeit 30 Jahre, Beginn 1. Jahr tilgungsfrei, Zinssatz aktuell bei 2,5 % für 20 Jahre Festschreibung

 

Kapitaldienst jährlich:

207 Tsd. € Tilgung, zunächst 162 Tsd. € Zins (fallend)                 è    rd. 370 T€

im 8. Jahr beträgt Zinslast noch 126 Tsd. €, fällt weiter ab

 

·        4 Mio. € Darlehen von örtlichen Kreditinstituten (Tischvorlage)

Annuitätendarlehen, lange Laufzeit, aber kurze/mittelfristige Zinsbindung,

zunächst niedrige, aber ansteigende Tilgung, im Verlauf stärker sinkende Zinsen

Vorteil: Vereinbarung von Sondertilgungen möglich, gleichbleibende Gesamtbelastung aus Kapitaldienst, Zinslast sinkt stärker, Tilgungsanteil steigt an

Nachteil: Zinsänderungsrisiko nach 10 Jahren, Restschuld ca. 2,5 Mio. €

 

Konditionen: Laufzeit 25 Jahre, Beginn 1. Jahr tilgungsfrei, Zinssatz 1,7 % für 10 Jahre Festschreibung

 

Kapitaldienst jährlich:

133 Tsd. € Tilgung (steigend), 67 Tsd. € Zins (fallend)                 è    rd. 200 T€

 

·        4 Mio. € Kapitaleinlage durch Stadt Bühl

Im Haushaltsplan 2014 ist eine Einlage / Zuführung an die Sportstätten GmbH bis zu insgesamt 5 Mio. € vorgesehen. Die Zuführung ist im Stadthaushalt ebenfalls durch eine Kreditermächtigung über 5 Mio. € finanziert. Voraussichtlich können bis zu 4 Mio. € jedoch ohne städtische Kreditaufnahme finanziert werden.

 

Sowohl das KfW-Darlehen als auch die frei vergebenen Darlehen der örtlichen Kreditinstitute erfordern 100%ige Bürgschaftsübernahmen durch die Stadt Bühl.

 

 

          Die Stadt darf gem. § 88 GemO Bürgschaften nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Bühler Sportstätten GmbH erfüllt Aufgaben, die sonst die Stadt innerhalb ihres städtischen Haushaltes darstellen müsste. Hierzu hat die Stadt mittels eines Betrauungsaktes die Aufgabe „Gesundheitsvorsorge durch die Zurverfügungstellung öffentlicher Bäder und Sportstätten“ auf die Bühler Sportstätten GmbH sowie die dauerhafte Beteiligung an der Stadtwerke Bühl GmbH übertragen und sich zur Übernahme von daraus notwendigen Darlehensbürgschaften verpflichtet. Allerdings sind dafür dem EU-Beihilfenrecht konforme Avalprovisionen zu vereinbaren.

 

Die Voraussetzungen für die Übernahme der Bürgschaften sind somit gegeben, eine entsprechende Genehmigung ist beim Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörde einzuholen.

 

Mit der Avalprovision soll mindestens der Bürgschaftsvorteil ausgeglichen werden, in der Regel wird hierzu ein %-satz ähnlich einem Zinssatz aus der verbürgten Restschuld vereinbart. Der Vorteil liegt beim KfW-Darlehen in der Zuordnung zur günstigsten Bonitäts- und Besicherungsklasse A mit 2,7 % Zinssatz und einer weiteren Verbilligung auf 2,5%. Auch für bisherige Bürgschaften zu frei vergebenen Darlehen wurden bisher bereits 0,2 % als jährliche Avalprovision von der Rechtsaufsicht akzeptiert.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: