III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
nimmt vom wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes Kenntnis.
I.
Sachverhalt:
In der Zeit vom
01.08.2017 bis 14.09.2017 – mit Unterbrechungen – erfolgte durch die
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) vor Ort und anschließend bei
der GPA die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stadt Bühl in den Haushaltsjahren
(Wirtschaftsjahren) 2013 bis 2016 als selbständiger Teil der überörtlichen
Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung.
Die Prüfung
beschränkte sich nach § 15 Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) auf einzelne
Schwerpunkte und auf Stichproben. In die sachliche Prüfung (§ 11 Abs. 1 i. V.
m. § 6 GemPrO) wurden auch Verwaltungsvorgänge bis zur Gegen-wart einbezogen.
Der Prüfungsbericht
liegt seit Ende Februar 2018 vor. Die Verwaltung ist aufgefordert, innerhalb
von sechs Monaten zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen.
Nach § 114 Abs. 4
Gemeindeordnung (GemO) ist der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des
Prüfungsberichts zu unterrichten.
Die GPA hat den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsergebnisses in Kapitel 2 des Prüfungsberichts
zusammengefasst. Eine Kopie dieser Zusammenfassung liegt dieser Vorlage bei.
Darüber hinaus ist jedem Gemeinderat auf Verlangen Einsicht in den gesamten
Prüfungsbericht zu geben.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung
der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben hat die GPA nach ihrer
Gebührensatzung eine Gebühr von 32.356,08 EUR festgesetzt.
Anlagenverzeichnis: