Betreff
Überörtliche Prüfung der Bauausgaben 2013 – 2016 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA)
Vorlage
VO/822/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt vom wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes Kenntnis.

 

 


I. Sachverhalt:

 

In der Zeit vom 01.08.2017 bis 14.09.2017 – mit Unterbrechungen – erfolgte durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) vor Ort und anschließend bei der GPA die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stadt Bühl in den Haushaltsjahren (Wirtschaftsjahren) 2013 bis 2016 als selbständiger Teil der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung.

 

Die Prüfung beschränkte sich nach § 15 Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben. In die sachliche Prüfung (§ 11 Abs. 1 i. V. m. § 6 GemPrO) wurden auch Verwaltungsvorgänge bis zur Gegen-wart einbezogen.

 

Der Prüfungsbericht liegt seit Ende Februar 2018 vor. Die Verwaltung ist aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen.

 

Nach § 114 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) ist der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten.

 

Die GPA hat den wesentlichen Inhalt des Prüfungsergebnisses in Kapitel 2 des Prüfungsberichts zusammengefasst. Eine Kopie dieser Zusammenfassung liegt dieser Vorlage bei. Darüber hinaus ist jedem Gemeinderat auf Verlangen Einsicht in den gesamten Prüfungsbericht zu geben.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Durchführung der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben hat die GPA nach ihrer Gebührensatzung eine Gebühr von 32.356,08 EUR festgesetzt.

 

 


Anlagenverzeichnis: