Betreff
Investitionszuschuss für den Kindergarten St. Josef, Weitenung, Umgestaltung des Außengeländes
Vorlage
VO/823/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Die Verrechnungsstelle für katholische Kirchen erhält für die Umgestaltung der Außenanlage beim Katholischen Kindergarten St. Josef, Weitenung, einen Zuschuss in Höhe von 13.839,64 €.

 

 


I. Sachverhalt:

 

          Im Katholischen Kindergarten St. Josef in Weitenung wurden vor ca. drei Jahren einige Räume im Obergeschoss zu Betreuungsräumen für Schulkinder umgebaut und Krippenplätze eingerichtet. In diesem Zusammenhang wurde nicht nur der Anbau einer Fluchttreppe erforderlich, sondern auch der Außenbereich mit Spielgeräten, Spielrasen und Umzäunung sollte überarbeitet bzw. erneuert werden.

 

          Der Anbau der Fluchttreppe war Bedingung für die Betriebserlaubnis und wurde bereits im Jahr 2014 durchgeführt. Die Stadt hat hierzu einen Zuschuss über 70% der angefallenen Kosten gewährt, die sich auf insgesamt 32,9 Tsd. Euro beliefen (Zuschuss 23,1 Tsd. Euro). Danach sollte in zwei Abschnitten 2015 und 2016 das Außengelände neu gestaltet werden, da vor allem die Spielgeräte nicht mehr den aktuellen Sicherheitsnormen entsprachen und auch für die zweijährigen Kleinkinder nicht geeignet waren. Der Holzzaun zur Straße hin war außerdem so morsch, dass er erneuert werden sollte.

 

          In einer gemeinsamen Begehung der Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden Bühl mit der Stadt wurde damals vereinbart, dass die Verrechnungsstelle entsprechende Aufträge zur Erneuerung von Spielgeräten und des Holzzaunes erteilt. Bei der Umgestaltung des Spielrasens und d­es Spielsandkastens wurde für die auszuführenden Arbeiten Unterstützung durch den städtischen Bauhof zugesagt, so dass hier nur die Materialkosten anfielen. Zur Finanzierung weiterer Umgestaltungsmaßnahmen wollte sich der Elternbeirat mit einem Betrag über 10.000 Euro aus Spenden und Aktionen einbringen. Insgesamt wurde eine Kostenobergrenze von 20.000 Euro vereinbart, an denen sich die Stadt mit 70 % beteiligen würde.

 

          Die vereinbarten Arbeiten und Beschaffungen sind inzwischen alle erledigt, lediglich im nächsten Herbst sollen noch einzelne Sträucher und Hecken gepflanzt werden. Die Verrechnungsstelle beantragt die Abrechnung der Maßnahme schon jetzt, da sich die bisher aufgelaufenen Gesamtkosten auf über 23 Tsd. Euro belaufen und die vereinbarte Kostenobergrenze deshalb bereits überschritten ist. Die restlichen, anfallenden Kosten für Bepflanzungen sollen dann im Herbst ohne weitere Kostenbeteiligung der Stadt durchgeführt werden.

 

         


 

Gemäß der Aufstellung der Verrechnungsstelle fielen folgende Kosten an:

 

          Klettergerüst Baumann + Trapp                                                                3.843,59 €

          Spielhaus/Gartenhütte                                                                             6.365,49 €

          Holzhackschnitzel für Kletterbereich                                                         1.178,10 €

          Holzpodest, Zaunerneuerung, Brunnenzuleitung                                       7.334,34 €

          Sonnensegel, Schutznetze,                                                                        709,64 €

          Pflasterarbeiten Fa. PEKA                                                                       9.668,74 €

          Baumaterial Kies, Beton, Spielsand, Rasen u.a.                                           671,01 €

          insgesamt                                                                                             29.770,91 €

          abzüglich Spenden/Aktionen Elternbeirat                                              - 10.000,00 €

          verbleibende Ausgaben                                                                         19.770,91 €     

 

Nach dem zwischen den örtlichen Kindergartenträgern und der Stadt Bühl abgeschlossenen „Vertrag über die Förderung kirchlicher Kindergärten“ beteiligt sich die Stadt Bühl an diesen Ausgaben mit einem Zuschuss über 70 %, hier jedoch nur bis zu einer Obergrenze von 20.000 € für die anerkannten Kosten.

 

Berechnung Zuschuss:
 
Gesamtkosten abzüglich Elternbeirat-Spenden                                                 19.770,91 €

daraus
70 % Beteiligung Stadt Bühl                                                                                      13.839,64 €
 


                                                                                                     



 

 

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Der Betrag steht im Haushaltsplan 2018 im Teilhaushalt 5 (THH5) beim Produkt 3650–KIGA, Investitionen zur Förderung v. Kindern in Tagesstätten (AS3650) zur Verfügung.

Weitere Auswirkungen / Folgekosten: keine

 

 


Anlagenverzeichnis: