Aufstellungsbeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Im Feil“ zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im
beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Bühl-Altschweier gemäß dem
Abgrenzungsplan vom 28. März 2018.
b)
Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes.
I.
Sachverhalt:
Die im Flächennutzungsplan 2030 der
Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bühl/Ottersweier dargestellte geplante
Wohnbaufläche „Im Feil“ soll aufgrund hoher Nachfrage nach Bauplätzen in Bühl
einer Wohnbaunutzung zugeführt werden. Hierfür wurde bereits seit Frühjahr 2016
der Grunderwerb vorbereitet. Mit Gemeinderatsbeschluss im Frühjahr 2017 wurde
die Verwaltung mit dem tatsächlichen Erwerb der Grundstücke im Plangebiet
beauftragt. Nachdem die Stadt Bühl nun einen Großteil der privaten Grundstücke
erworben hat, insbesondere alle Grundstücke in der Kernzone, soll der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Feil“ gefasst werden.
Mit dem Aufstellungsbeschluss hat die
Verwaltung die Möglichkeit, mit den betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange die entsprechenden Abstimmungsgespräche für die
Ausarbeitung der Planung zu führen.
Das ca. 2,3 ha große Plangebiet befindet
sich nördlich von Altschweier eingebettet in einer Bestandsbebauung entlang der
Reblandstraße, Bühler Seite und Am Weinpfad. Im Innenbereich des Plangebietes
ist in Anlehnung an die Bestandsbebauung eine offene Bauweise mit einer
zweigeschossigen Einzel- und Doppelhausbebauung vorgesehen.
Die Bestandsbebauung auf der westlichen
Plangebietsseite wird zur Sicherung der Erschließung des Baugebietes und der
Bestandsgrundstücke an die neue Erschließungsstraße in den Geltungsbereich
aufgenommen. Über ein Ringstraßensystem soll der Innenbereich künftig
erschlossen werden.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach der
neuen Rechtsgrundlage über die BauGB-Novelle 2017 im beschleunigten Verfahren
nach §13b BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b
BauGB liegen vor, da die Grundfläche innerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes unter 10. 000 m² liegt, die Flächen im Außenbereich liegen
und es sich um Wohnnutzung handelt. Auch schließen sich die Flächen an die im
Zusammenhang bebauten Ortsteile an.
Im beschleunigten Verfahren ist kein
Umweltbericht bzw. keine Umweltüberwachung erforderlich. Da die Grundfläche des
Geltungsbereiches unter der 20.000 m²-Grenze liegt, muss auch keine Vorprüfung
auf erhebliche Umweltauswirkungen durchgeführt werden.
…
- 2 -
Artenschutzrechtliche Belange sind
unabhängig hiervon abzuhandeln. Die artenschutzrechtliche Untersuchung wurde
bereits beauftragt und wird seit Beginn der Vegetationsperiode im März 2018
durchgeführt.
Der Ortschaftsrat Altschweier hat diesen
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 10. April 2018 einstimmig beschlossen.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Feil“ zur Einbeziehung von
Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in
Bühl-Altschweier gemäß dem Abgrenzungsplan vom 28. März 2018 zu beschließen.
Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss
dem Gemeinderat, die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes
zu beauftragen. Der Bebauungsplanentwurf wird dann den gemeindlichen Gremien
zur Beschlussfassung vorgelegt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren „Im Feil“
wurden bisher Haushaltsmittel von insgesamt ca. 36.000 € in Anspruch genommen.
Weitere Mittel sind bisher nicht vorgesehen, dies hängt aber von den
Ergebnissen aus dem weiteren Bebauungsplanverfahren ab.
Anlagenverzeichnis: