Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
genehmigt für die Detailuntersuchungen in Balzhofen und im Bereich Bußmatten
sowie für die Sanierungsuntersuchung in den Bußmatten eine überplanmäßige
Ausgabe in Höhe von 60.000,-- €.
Die Mitteldeckung
erfolgt aus allgemeinen Finanzmitteln im Teilhaushalt 9.
I.
Sachverhalt:
Im Landkreis Rastatt
und Stadtkreis Baden-Baden wurden im Herbst 2013 erhöhte PFC-Werte im Wasser
verschiedener Trinkwasserbrunnen sowie im Grundwasser festgestellt. In der
Folge fanden umfangreiche Grundwasser- und Bodenanalysen statt. Es wurde
festgestellt, dass ein PFC-Eintrag aus Ackerböden in das Grundwasser
stattfindet.
Inzwischen sind rund
1.000 ha Ackerfläche untersucht, davon sind rund 500 ha mit PFC belastet. Im
Rahmen dieser Untersuchungen wurden auf der Gemarkung Bühl rund 90 ha
Ackerflächen mit z. T. erheblichen PFC-Belastungen vorgefunden.
Zur Beurteilung der
weiteren Vorgehensweise sind nach den geltenden Vorschriften Detail- und
Sanierungsuntersuchungen erforderlich. Die Stadt möchte in den Bereichen
Balzhofen und Bußmatten mit diesen Untersuchungen beginnen, da hier aufgrund
des vorhandenen Grundwasserschadens die größte Handlungsnotwendigkeit liegt und
evtl. Lösungen angestrebt werden können.
Vor diesem
Hintergrund sollte auch eine Sanierungsuntersuchung im Bereich Bußmatten
durchgeführt werden. Ziel dieser Untersuchung ist es zu prüfen, mit welchen
Maßnahmen eine Sanierung erreicht werden kann und welche rechtlichen,
organisatorischen und finanziellen Begebenheiten hierfür von Bedeutung sind.
Hierfür liegt der
Stadt vom Büro Arcadis, Karlsruhe, je ein Angebot für eine Detailuntersuchung
in Balzhofen (19.821,83 €) und eines für den Bereich Bußmatten (39.962,58 €)
vor. Die Sanierungsuntersuchung in den Bußmatten ist auch Voraussetzung für
eine mögliche Bebauung. Das Angebot hierfür beläuft sich auf 19.837, 30 €.
Insgesamt werden somit für alle drei Untersuchungen Mittel in Höhe von
79.621,71 € benötigt.
Ein Zuschuss nach
den Förderrichtlinien Altlasten ist für diese Maßnahme nicht vorgesehen, da die
Belastungen ursächlich durch die Aufbringung von sog. „Bodenverbesserern“
entstanden sind. Möglicherweise werden weitere Untersuchungen erforderlich,
welche dann auch weitere ÜPLs notwendig machen. Die Stadt Bühl wird versuchen,
die ihr entstandenen Kosten für PFC-Untersuchungen über eine
Schadensersatzklage wieder einzufordern.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel für
Untersuchungen auf PFC wurden im Haushalt 2018 im Profitcenter 5610 auf der
Kostenstelle 5600100 – Altlasten / Sachkonto 44291000 in einer Höhe von
lediglich 56.200 € eingeplant. Die Verwaltung schlägt vor, für die o. g.
Untersuchungen in Balzhofen und im Bereich Bußmatten eine überplanmäßige
Ausgabe in Höhe von 60.000,-- € zu genehmigen.
Die Mitteldeckung
erfolgt aus den allgemeinen Finanzmitteln im Teilhaushalt 9.
Anlagenverzeichnis: