Betreff
PFC-Untersuchungen in Balzhofen und im Bereich Bußmatten,
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
VO/837/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat genehmigt für die Detailuntersuchungen in Balzhofen und im Bereich Bußmatten sowie für die Sanierungsuntersuchung in den Bußmatten eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 60.000,-- €.

 

Die Mitteldeckung erfolgt aus allgemeinen Finanzmitteln im Teilhaushalt 9.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden wurden im Herbst 2013 erhöhte PFC-Werte im Wasser verschiedener Trinkwasserbrunnen sowie im Grundwasser festgestellt. In der Folge fanden umfangreiche Grundwasser- und Bodenanalysen statt. Es wurde festgestellt, dass ein PFC-Eintrag aus Ackerböden in das Grundwasser stattfindet.

 

Inzwischen sind rund 1.000 ha Ackerfläche untersucht, davon sind rund 500 ha mit PFC belastet. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden auf der Gemarkung Bühl rund 90 ha Ackerflächen mit z. T. erheblichen PFC-Belastungen vorgefunden.

 

Zur Beurteilung der weiteren Vorgehensweise sind nach den geltenden Vorschriften Detail- und Sanierungsuntersuchungen erforderlich. Die Stadt möchte in den Bereichen Balzhofen und Bußmatten mit diesen Untersuchungen beginnen, da hier aufgrund des vorhandenen Grundwasserschadens die größte Handlungsnotwendigkeit liegt und evtl. Lösungen angestrebt werden können.

 

Vor diesem Hintergrund sollte auch eine Sanierungsuntersuchung im Bereich Bußmatten durchgeführt werden. Ziel dieser Untersuchung ist es zu prüfen, mit welchen Maßnahmen eine Sanierung erreicht werden kann und welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Begebenheiten hierfür von Bedeutung sind.

 

Hierfür liegt der Stadt vom Büro Arcadis, Karlsruhe, je ein Angebot für eine Detailuntersuchung in Balzhofen (19.821,83 €) und eines für den Bereich Bußmatten (39.962,58 €) vor. Die Sanierungsuntersuchung in den Bußmatten ist auch Voraussetzung für eine mögliche Bebauung. Das Angebot hierfür beläuft sich auf 19.837, 30 €. Insgesamt werden somit für alle drei Untersuchungen Mittel in Höhe von 79.621,71 € benötigt.

 

Ein Zuschuss nach den Förderrichtlinien Altlasten ist für diese Maßnahme nicht vorgesehen, da die Belastungen ursächlich durch die Aufbringung von sog. „Bodenverbesserern“ entstanden sind. Möglicherweise werden weitere Untersuchungen erforderlich, welche dann auch weitere ÜPLs notwendig machen. Die Stadt Bühl wird versuchen, die ihr entstandenen Kosten für PFC-Untersuchungen über eine Schadensersatzklage wieder einzufordern.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mittel für Untersuchungen auf PFC wurden im Haushalt 2018 im Profitcenter 5610 auf der Kostenstelle 5600100 – Altlasten / Sachkonto 44291000 in einer Höhe von lediglich 56.200 € eingeplant. Die Verwaltung schlägt vor, für die o. g. Untersuchungen in Balzhofen und im Bereich Bußmatten eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 60.000,-- € zu genehmigen.

Die Mitteldeckung erfolgt aus den allgemeinen Finanzmitteln im Teilhaushalt 9.

 

 


Anlagenverzeichnis: