Betreff
Erhöhung der Elternentgelte für die Teilnahme von Schülern am Mittagstisch der Aloys-Schreiber-Schule, Weststadtgrundschule, Sternenberg-Grundschule Altschweier sowie für die Schulkinder der städtischen Kinder-tageseinrichtung ab dem Schuljahr 2018/2019
Vorlage
VO/839/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Elternentgelte für die Teilnahme von Schülern am Mittagstisch der Aloys-Schreiber-Schule, Weststadtgrundschule, Sternenberg-Grundschule Altschweier sowie für die Schulkinder der städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem Schuljahr 2018/2019 in nachfolgender Höhe festzulegen (Abrechnungsbasis 11 Monate):

 

 

Elternentgelte Mittagstisch für Schulkinder

ab dem 01.09.2018

 

Aloys-Schreiber-Schule Bühl

 

Mittagstisch an 4 Schultagen/Woche (Sekundarstufe I)

Mittagstisch an 3 Schultagen/Woche (Primarstufe)

 

 

 

 

58,-- € / Monat

 

44,-- € / Monat

 

Weststadtgrundschule Bühl

 

58,-- € / Monat

 

Sternenberg-Grundschule Altschweier

 

58,-- € / Monat

 

Kinderhaus Kind & Co. Weitenung

 

58,-- € / Monat

 

Kinderhaus Regenbogen Balzhofen

 

58,-- € / Monat

 

 


I. Sachverhalt:

 

Für die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Mittagstisch der Aloys-Schreiber-Schule, der Weststadtgrundschule, der Sternenberg-Grundschule Altschweier sowie für die Schulkinder der städtischen Kindertageseinrichtungen Kind & Co. Weitenung und Regenbogen Balzhofen wird derzeit ein monatliches Entgelt i. H. v. 55,-- € erhoben (Abrechnungsbasis 11 Monatsentgelte). 

 

Die letzte Anpassung der Elternentgelte für den Mittagstisch in den o. g. Einrichtungen liegt schon seit mehreren Jahren zurück. Seither sind die Aufwendungen der Stadt Bühl für den Betrieb der Schülermensen – insbesondere durch die bereits vorgenommenen Erhöhungen der Essenspreise durch die Caterer sowie tarifbezogener Personalkostenanpassungen – kontinuierlich gestiegen.

 

Hervorzuheben bleibt, dass von den Eltern grundsätzlich nur die Kosten für den Bezug der Mittagessen erhoben werden; letztendlich also nur die von der Stadt Bühl an die Speiseversorger geleisteten Zahlungen für die Anlieferung und Bereitstellung der Essen in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für den Betrieb der Mensen (u. a. Personal-,  Bewirtschaftungs- und Investitionskosten) werden nicht in das Elternentgelt einkalkuliert und verbleiben damit zu 100 Prozent beim Schulträger.

 

Zum 01.01. bzw. 01.04.2018 erfolgten nunmehr weitere Preisanpassungen durch die Speiseversorger (= UHU Kantine A. Falk und Firma Sander). So sind für die Stadt Bühl zwischenzeitlich Kosten i. H. v. durchschnittlich 4,29 € (brutto) pro Mittagessen zu tragen.

 

Kalkulation der neuen Elternentgelte (Abrechnungsbasis 11 Monatsentgelte):

 

148 Betriebstage (BT)** x 4,29 € = 635,-- € pro Jahr;

dies entspricht einem Betrag i. H. v. 58,-- €/Monat

 

** (2 Wochen Fehlzeiten mit 8 BT sind hierbei pauschal berücksichtigt)    

 

 

 

 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Elternentgelte für den Mittagstisch ab dem 1. September 2018 (Schuljahr 2018/2019) von derzeit 55,-- € pro Monat auf 58,-- € pro Monat zu erhöhen.

 

Für Schüler aus einkommensschwachen Familien besteht nach wie vor die Möglichkeit einer Entgeltübernahme oder Bezuschussung durch den Landkreis Rastatt (= Bildungs- und Teilhabeleistungen gem. ……)

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Zusätzlichen Aufwendungen der Stadt Bühl für die Bereitstellung des Mittagstisches werden durch Mehreinnahmen bei den Elternentgelten gedeckt (= rd. 12.000,-- € pro Jahr).

 

 


Anlagenverzeichnis: