III.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bühl gewährt dem SV Vimbuch e.V. für die Sanierung der
Umkleide- und Sanitärräume im Vereins-Clubhaus einen Zuschuss in Höhe von
maximal 13.610,- €.
Außerdem übernimmt sie für ein Darlehen die Ausfallbürgschaft gem. § 765 ff.
BGB in Höhe von 95.000,- €.
I.
Sachverhalt:
In der Sportvereinigung Vimbuch e.V. sind über 300 Spielerinnen und
Spieler in rd. 25 verschiedenen Kinder-, Jugend- oder Damen-/Herrenmannschaften
mehrmals wöchentlich auf dem Trainingsgelände der SV aktiv. Für die
Mannschaften, die sowohl in der Kreis-, Bezirks-, Landes- als auch der
Verbandsliga spielen, stehen mehrere Plätze sowie ein Beachvolleyballfeld zur
Verfügung.
Nach der Sanierung der Spielfelder vor einigen Jahren soll nun auch das im Jahr
1973 errichtete Clubhaus grundlegend saniert werden. Der Umkleidetrakt bedarf
einer Generalsanierung, Fliesen müssen aufgrund von Wasserschäden und Schimmel
komplett samt Untergrund entfernt werden, in den Duschräumen sollen neue
Sanitärgegenstände und WC-Trennwände installiert werden.
Nach einer Aufstellung aller notwendigen Arbeiten nebst Kostenschätzung
durch den begleitenden Architekten stellen sich die Gesamtkosten für die
Maßnahme einschließlich Berücksichtigung der Mehrwertsteuer wie folgt dar:
·
Sanierung
Duschen 48.674,50
€
·
Umkleidebereich
/ Flur 31.640,00
€
·
Neue
WC-Räume Kabinenbereich 16.604,00
€
(brutto)
96.918,50 €
Darin enthaltene Mehrwertsteuer mit 19% = 15.474,38 €
Die Mehrwertsteuer ist zu 40% als Vorsteuer
abzugsfähig - 6.189,50 €
die zuschussfähigen Kosten reduzieren sich daher auf 90.729,00 €
In allen Bereichen müssen die Sanitär- und
Elektroinstallationen komplett erneuert werden, Fliesen entfernt bzw.
vollständig neu verlegt werden, Fenster erneuert, Heizkörper ausgetauscht. Im
innenliegenden WC-Bereich soll eine Abluftanlage installiert werden, außerdem
eine geregelte Lüftung in den Duschen, um Schimmelbildung vorzubeugen.
Der Verein hat für diese Maßnahmen einen Förderantrag beim Badischen
Sportbund gestellt und von dort bereits eine grundsätzliche Baufreigabe erhalten.
die eingereichten Maßnahmen wurden vollständig anerkannt, lediglich wurden die
maximalen Gesamtkosten auf 320,- € je Kubikmeter Bauvolumen bei 273,79 m³ auf
eine Obergrenze in Höhe von 87.612,48 € festgelegt. Außerdem weist der Badische
Sportbund darauf hin, dass für den SV Vimbuch Vorsteuerabzugsberechtigung
besteht und die enthaltene Mehrwertsteuer mit diesem Anteil daher noch von den
anerkannten Kosten abzusetzen sei. Der Verein ist allerdings nicht in voller
Höhe zur Geltendmachung der Vorsteuer berechtigt, sondern nur zu einem Anteil
von 40 % (aus 19% Umsatzsteuer); 60% der anfallenden Umsatzsteuer verbleiben
als Kosten beim Verein.
Die Vorsteuerabzugsberechtigung resultiert aus dem ebenfalls im Clubhaus
untergebrachten Wirtschaftsbetrieb des SV Vimbuch, diese Räume sollen auch
saniert werden.
Da es sich dabei aber nicht um eine den Breitensport fördernde Maßnahme
handelt, kann zu diesem Teil der Gesamtmaßnahme kein städtischer Zuschuss
gewährt werden. Bei der zu fördernden Maßnahme handelt es sich um Ausgaben, die
ausschließlich dem sportlichen Zweck dienen.
Insgesamt stellt sich die Finanzierung des zuschussfähigen Teils der
Gesamtmaßnahme derzeit wie folgt dar:
Gesamtinvestition einschl.
Wirtschaftsbetrieb rd. 138.500,-
€
(Ausgaben) brutto nur Umkleide/Kabinen rd. 96.900
€
netto 81.444 € 100
%
Förderung durch Badischen Sportbund 24.433
€ 30 %
Zuschuss von Stadt Bühl (aus Netto-Betrag) 12.216
€ 15 %
Kreditbedarf 44.795
€ 55 %
81.444
€ 100 %
Die Förderung würde sich beim Badischen Sportbund um die nicht-abzugsfähige Vorsteuer anteilig erhöhen, dies wird auch von der Stadt so vorgeschlagen.
Der SV Vimbuch e.V. bittet um einen Zuschuss von der Stadt zu den Kosten. In den letzten Jahren hat die Stadt für Investitionen von Vereinen in Sportanlagen oder notwendige Vereinsräume in der Regel 15 % Zuschuss gewährt. Bei einer gleich hohen Gewährung wäre dies der vom SV Vimbuch e.V. beantragte und für die Realisierung notwendige Zuschuss in Höhe von 12.216 € zuzüglich förderfähiger Mehrwertsteueranteil (60% aus 15.474,38 € Mehrwertsteuer, davon dann 15% Zuschuss), das wären weitere 1.392,69 € Zuschuss. Der Gesamtzuschuss beträgt somit 13.608,69 € nach jetzigem Kostenvoranschlag.
Zur Finanzierung der Maßnahme ist außerdem ein Darlehen über den Gesamtkostenumfang notwendig, da der Verein seine eigenen vorhandenen Mittel in die nicht förderfähige Sanierung des Wirtschaftsbetriebes im Clubhaus investiert. Die Förderung durch den Badischen Sportbund wird nicht vor 2019 ausgezahlt werden aufgrund einer Vielzahl von zu bedienenden Anträgen. Auch der Zuschuss der Stadt Bühl wird erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt, wenn die Gesamtkosten endgültig feststehen.
Der Verein kann ein Darlehen über 95.000,00 € von einem örtlichen Kreditinstitut erhalten, die Konditionen für das Darlehen lauten:
Darlehenshöhe: 95.000 €
Laufzeit: 15 Jahre Gesamtlaufzeit (Ende zum 30.03.2033)
Zinssatz, -bindung 1,7 % fest für 10 Jahre
monatliche Rate: 600 € für
Zins und Tilgung
Der Verein bittet um Übernahme einer Ausfallbürgschaft gem. § 765 ff. BGB durch
die Stadt für dieses Darlehen und versichert, dass die monatliche Belastung aus
Zins und Tilgung vom Verein getragen werden kann. Sondertilgungen sind bis zu 5
% jährlich möglich, außerdem sollen die Zuschussauszahlungen des Sportbundes
und der Stadt Bühl ebenfalls als Sondertilgung eingesetzt werden dürfen.
Für die Übernahme der Bürgschaft ist eine
Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzuholen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es
handelt sich um einen einmaligen Zuschuss, der keine weiteren Folgekosten nach
sich zieht. Die Mittel hierfür stehen im Teilhaushalt 4 unter Profitcenter 4210
– Förderung des Sports bei Investitionsauftrag I42109100000 zur Verfügung.
Die
Übernahme der Ausfallbürgschaft könnte bei Inanspruchnahme zu einem Verlust in
Höhe der noch nicht getilgten Restschulden führen. Hieraus könnte eine
einmalige Belastung in Höhe von max. 95.000 € entstehen.
Anlagenverzeichnis: