Kreisel Kreuzung Rheinstraße (K3763) / Steinstraße,
- Vergabe der Planungsleistungen
- Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe
III.
Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat beschließt die Planung eines Kreisels an der
Kreuzung Rheinstraße/Steinstraße und beauftragt die Verwaltung einen
entsprechenden Vertrag mit dem Büro Brilon, Bondzio, Weiser GmbH, Bochum, zu
schließen.
b)
Der Gemeinderat genehmigt hierfür eine außerplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 70.000 Euro.
I.
Sachverhalt:
Der
Wettbewerb zum „Campus“ in Bühl wurde in seiner Machbarkeit auch
verkehrstechnisch begleitet. Ein Ergebnis daraus ist unter anderem die
Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rheinstraße (K3763) / Steinstraße zu einem
Kreisverkehr (siehe Anlage 1).
Vor dem
Hintergrund der Neustrukturierung des Verbrauchermarktes „Kaufland“ mit
optimierter Verkehrsführung zugunsten des „Campus“ und der vom Landratsamt
Rastatt für 2019 geplanten Deckensanierung der Rheinstraße ab der Kreuzung
Rheinstraße/Steinstraße bis zum „Nordkreisel“ der Hauptstraße, bietet es sich
nun an, den Kreisel aus dem Gesamtkonzept „Campus“ herauszulösen, als
Einzelmaßnahme vorab zu planen und 2019 zusammen mit der geplanten
Deckensanierung des Landkreises Rastatt in zwei getrennten
Abrechnungsabschnitte (Lose) durchzuführen. Entsprechende Gespräche mit dem
Straßenbauamt des Landkreises Rastatt sind bereits geführt worden. Die Planung
und der Bau des Kreisels obliegen hierbei der Stadt Bühl.
Das Büro
Brilon, Bondzio, Weiser aus Bochum, welches im Zuge des Wettbewerbs „Campus“
die Machbarkeit eines Kreisels an besagter Stelle bereits geprüft hatte (siehe
Anlage 2), hat auf Nachfrage der Stadtverwaltung Bühl ein Honorarangebot auf
Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die
Leistungsphasen 1 bis 6 in Höhe von 51.590,88 € (brutto) zur Planung und
Vorbereitung und Begleitung einer Ausschreibung des Kreisels abgegeben.
Der
Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2018 diesen
Tagesordnungspunkt vorberaten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2018 sind allgemeine Mittel
zur Verkehrsplanung im Profitcenter 5110 – Stadtentwicklung ausgewiesen. Jedoch
handelt es sich hier um eine konkrete Planung einer Investitionsmaßnahme.
Hierfür stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung.
Aus diesem Grund ist die Genehmigung einer
außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich. Es wird im laufenden Haushaltsjahr mit
Planungskosten (inkl. interner Verrechnung/Puffer) in Höhe von 70.000 Euro
gerechnet.
...
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2 -
Mitteldeckung erfolgt über
Investitionsauftrag I21104101000 Neubau Mensa. Die eingestellten Mittel werden
für die diesjährige Planung nicht in voller Höhe im laufenden Haushaltsjahr
hier benötigt.
Anlagenverzeichnis: