Betreff
Campus Bühl,
Kreisel Kreuzung Rheinstraße (K3763) / Steinstraße,
- Vergabe der Planungsleistungen
- Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
VO/844/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

a)         Der Gemeinderat beschließt die Planung eines Kreisels an der Kreuzung Rheinstraße/Steinstraße und beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Vertrag mit dem Büro Brilon, Bondzio, Weiser GmbH, Bochum, zu schließen.

 

b)         Der Gemeinderat genehmigt hierfür eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 70.000 Euro.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Wettbewerb zum „Campus“ in Bühl wurde in seiner Machbarkeit auch verkehrstechnisch begleitet. Ein Ergebnis daraus ist unter anderem die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rheinstraße (K3763) / Steinstraße zu einem Kreisverkehr (siehe Anlage 1).

 

Vor dem Hintergrund der Neustrukturierung des Verbrauchermarktes „Kaufland“ mit optimierter Verkehrsführung zugunsten des „Campus“ und der vom Landratsamt Rastatt für 2019 geplanten Deckensanierung der Rheinstraße ab der Kreuzung Rheinstraße/Steinstraße bis zum „Nordkreisel“ der Hauptstraße, bietet es sich nun an, den Kreisel aus dem Gesamtkonzept „Campus“ herauszulösen, als Einzelmaßnahme vorab zu planen und 2019 zusammen mit der geplanten Deckensanierung des Landkreises Rastatt in zwei getrennten Abrechnungsabschnitte (Lose) durchzuführen. Entsprechende Gespräche mit dem Straßenbauamt des Landkreises Rastatt sind bereits geführt worden. Die Planung und der Bau des Kreisels obliegen hierbei der Stadt Bühl.

 

Das Büro Brilon, Bondzio, Weiser aus Bochum, welches im Zuge des Wettbewerbs „Campus“ die Machbarkeit eines Kreisels an besagter Stelle bereits geprüft hatte (siehe Anlage 2), hat auf Nachfrage der Stadtverwaltung Bühl ein Honorarangebot auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 1 bis 6 in Höhe von 51.590,88 € (brutto) zur Planung und Vorbereitung und Begleitung einer Ausschreibung des Kreisels abgegeben.

 

Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2018 diesen Tagesordnungspunkt vorberaten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2018 sind allgemeine Mittel zur Verkehrsplanung im Profitcenter 5110 – Stadtentwicklung ausgewiesen. Jedoch handelt es sich hier um eine konkrete Planung einer Investitionsmaßnahme. Hierfür stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung.

 

Aus diesem Grund ist die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich. Es wird im laufenden Haushaltsjahr mit Planungskosten (inkl. interner Verrechnung/Puffer) in Höhe von 70.000 Euro gerechnet.

 

 

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Mitteldeckung erfolgt über Investitionsauftrag I21104101000 Neubau Mensa. Die eingestellten Mittel werden für die diesjährige Planung nicht in voller Höhe im laufenden Haushaltsjahr hier benötigt.

 

 


Anlagenverzeichnis: