Vergabe Architekturleistung
- Vorstellung Machbarkeitsstudie
III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat stimmt der Weiterverfolgung
der „Variante Reblandhalle“ zu.
b) Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung,
die zur Antragstellung zur Förderung ELR-Programm notwendigen Verträge mit
Architekten und Ingenieuren auf Grundlage der HOAI abzuschließen.
c)
Der
Gemeinderat genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000 Euro.
I.
Sachverhalt:
In Altschweier besteht schon lange der
Wunsch die ehemalige Obstannahmestelle „Reblandhalle“ zu sanieren.
Bereits 2013 wurden bei einer gemeinsamen
Begehung mit Herrn Oberbürgermeister Schnurr diese Wünsche vorgetragen. Für die
Realisierung eines solchen Projektes eignet sich das Förderprogramm ELR. Eine
Antragstellung in diesem Programm erfordert jedoch eine solide Grundlagenarbeit
mit breiter Bürgerbeteiligung, um die Notwendigkeit der Maßnahme im
Förderantrag ausreichend begründen zu können.
Altschweier hat sich dann in den Jahren
2014-2015 beim Wettbewerb „Unser Dort hat Zukunft“ beteiligt und im
Bezirksentscheid Platz 3 erreicht. Gemeinsam mit Eisental, die im gleichen
Wettbewerb im Landesentscheid die Silbermedaille erreicht haben, wurde
daraufhin der Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde im Rahmen des
ELR-Förderprogrammes gestellt. Am 17.05.2015 erfolgte der Anerkennungsbescheid
als Schwerpunktgemeinde Altschweier/Eisental. Diese im Programm erstmalig
aufgerufene Förderung beschrieb eine bevorzugte Bearbeitung der Anträge sowie
ein erhöhter Fördersatz.
Eine maßgebliche Rolle spielt die
Bürgerbeteiligung. Auf Basis der im Rahmen des Wettbewerbs „Unser Dorf hat
Zukunft“ erarbeiteten Leitlinien wurde im April 2016 der Zuwendungsbescheid
erteilt, um in den beiden Gemeinden Altschweier und Eisental den durch SPES
Zukunftsmodelle e.V. moderierten Bürgerbeteiligungsprozess zu starten.
Im November 2016 erfolgte die
Auftaktveranstaltung an der ca. 120 interessierte Bürger aus Eisental und
Altschweier teilnahmen. Vorbereitet wurde diese Veranstaltung von bereits im
Prozess „Unser Dort hat Zukunft“ aktiven Bürgern aus Eisental und Altschweier.
Im Februar und März 2017 wurde dann in drei
Workshops (ca. 70. Teilnehmer) die Gründung von vier Arbeitskreisen (AK)
vereinbart.
AK Grünanlagen und Kulturlandschaft
AK Kunst und Kultur
AK Neue Ortsmitte Eisental
AK Neues Zentrum Altschweier
…
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Der AK Neues Zentrum Altschweier hat dann in
16 Sitzungen die Bedürfnisse des Ortes analysiert und mehrere Betreibermodelle
einer „Bürgerhalle“ diskutiert. Nachdem ein weitgehend belastbares und
realisierbares Raumprogramm aus dem Arbeitskreis vorlag, konnte das
Architekturbüro Thiele mit der Machbarkeitsstudie und einer damit verbundenen
ersten Kostenschätzung beauftragt werden. Vor dem Hintergrund einer
Selbstbindungsklausel des Gemeinderates, worin das Ziel definiert wurde, vor
Neubau immer die vorhandenen Gebäude zu analysieren, wurde die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auch auf den
Gebäudekomplex Rathaus und Schulsporthalle ausgedehnt. Das Schulgebäude wurde
bewusst ausgeklammert, da hier im Rahmen des ELR keine Förderungen in Aussicht
gestellt sind.
Das beauftragte Architektenbüro Thiele hat
das erarbeitete Rahmenvolumen schematisch sowohl im Bereich der Reblandhalle
als an der Schulturnhalle untersucht und festgestellt, dass dieses an beiden
Standorten erfüllbar ist. Hierbei handelt es sich um eine rein technisch
funktionale und wirtschaftliche Bewertung.
Die Ergebnisse der drei geprüften Varianten verhalten sich im
Bruttokostenvergleich wie folgt zueinander:
Reblandhalle mit Integration Ortsverwaltung (V1)
Um- und Ausbau ca.
3,016 Mio €
Reblandhalle ohne Ortsverwaltung (V2)
Um- und Ausbau ca.
2,644 Mio €
Schulsporthalle/Vereinsanbau (V3)
Umbau ca.
2,527 Mio €
Die Betrachtung der Unterhaltungskosten
stellt sich wie folgt dar (zirka):
Reblandhalle mit Integrationen Ortsverwaltung
(V1)
Um- und Ausbau 180.000
€/Jahr
Reblandhalle ohne Ortsverwaltung (V2)
Um- und Ausbau 164.000
€/Jahr
Schulsporthalle/Vereinsanbau (V3)
Umbau 159.000
€/Jahr
Bei „Betrieb“ von zwei Hallenstandorten
ergeben sich künftige Zusatzkosten in Höhe von jeweils zirka:
Reblandhalle mit Integrationen
Ortsverwaltung (V1)
Um- und Ausbau 110.000
€/Jahr
Reblandhalle ohne Ortsverwaltung (V2)
Um- und Ausbau 94.000 €/Jahr
…
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Umgerechnet bedeuten diese Werte, dass sich
die jährlichen Kosten pro m² Nutzfläche wie folgt darstellen:
Reblandhalle mit Integrationen
Ortsverwaltung (V1)
Um- und Ausbau (ca. 1.332 m²)
135,14 €/m²
Reblandhalle ohne Ortsverwaltung (V2)
Um- und Ausbau (ca. 1.194 m²) 137,36
€/m²
Schulsporthalle/Vereinsanbau (V3)
Umbau (ca.
1.582 m²) 100,51
€/m²
Die Aufgabe des Arbeitskreises war daraufhin
diese Grundlagen in einen Abwägungsprozess mit den Belangen der
Dorfgemeinschaft zu bringen.
Ergebnis war, dass sowohl aus Sicht des AK
als auch des Ortschaftsrates Altschweier die Stärkung des dörflichen
Gemeinschaftslebens nur im Bereich der Reblandhalle sinnvoll erfüllt werden
kann. Der AK wird in der Sitzung diesen Abwägungsprozess dem Gemeinderat
nochmals vorstellen.
Die am 03.05.2018 im Technischen Ausschuss
erfolgte Vorberatung ergab einen einstimmigen Beschluss als Empfehlung für den
Gemeinderat, die Variante „Reblandhalle (V1
oder V2)“ weiter zu verfolgen.
Um im Herbst 2018 den Förderantrag zu
stellen, muss das Architekturbüro Thiele nun mit der Planung beauftragt werden.
Hierzu liegt der Verwaltung ein Honorarvorschlag auf Grundlage der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) des Büro Thiele vor.
Zunächst sollen bis zur Stellung eines Förderantrages die Leistungsphasen 1 bis
3 beauftragt werden. Hierfür beträgt die vorläufige Bruttohonorarsumme
40.713,90 Euro.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2018 sind unter
Investitionsauftrag I42414212010, 100.000 Euro für dieses Vorhaben genehmigt.
Zur gemeinsamen Kostenkalkulation nach DIN
276 ist allerdings darüber hinaus schon eine erste Beauftragung der
Fachingenieure (Statik, Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektro etc.) notwendig.
Die Verwaltung muss davon ausgehen, dass die
im Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Mittel unter Umständen nicht ausreichen.
Um eine fristgerechte Stellung des
Förderantrages sicherzustellen, ist deshalb die Genehmigung einer
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50.000 Euro erforderlich. Mitteldeckung
erfolgt über in diesem Jahr nicht benötigte Mittel des Investitionsauftrages I36504140000 (Erweiterung Kinderhaus
Sonnenschein).
In den nachfolgenden Haushaltsjahren sind
dann die benötigten Mittel für dieses Projekt einzustellen.
…
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Anlagenverzeichnis: