III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt vom
Jahresabschluss 2017 der Bühler Innovations und TechnologieStartUps GmbH
Kenntnis und empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu
fassen:
1.
Der
Jahresabschluss zum 31.12.2017 nebst Lagebericht (und Anhang) der BITS GmbH
wird in der vorgelegten Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.
2.
Der
Jahresverlust (Fehlbetrag) von 79.993,26 € wird von der Stadt als alleiniger
Gesellschafterin getragen und in entsprechender Höhe ausgeglichen.
3.
Der
Gemeinderat weist die Mitglieder des Aufsichtsrates der BITS GmbH an, den
Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der vorgelegten Fassung der
Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung zu empfehlen.
4.
Der Geschäftsführung
wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
5.
Dem
Aufsichtsrat der BITS GmbH wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
I.
Sachverhalt:
Die Geschäftsführung der
Bühler Innovations und TechnologieStartUps GmbH hat den Jahresabschluss
einschließlich Lagebericht (und Anhang) für das Geschäftsjahr 2017 erstellt.
Der Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfer,
Büro wpz GmbH Bühl hat nach Prüfung der Unterlagen den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Das Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr
2017 weist einen Verlust in Höhe von 79.993,26 € aus. Durch Grundsatzbeschluss
des Gemeinderates vom 26.03.2003 wird der jährliche Verlust von der Stadt
übernommen. Im Beschluss zum Wirtschaftsplan 2017 wurde außerdem von einem
Verlust in Höhe von 89.500,- € ausgegangen, der einstimmig vom Gemeinderat in
der Sitzung am 26.10.2016 gebilligt wurde. Der Jahresabschluss 2017 wurde unter
vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Bevor der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Bühl gesellschaftsvertragliche Entscheidungsbefugnisse für die BITS GmbH wahrnimmt, ist im Falle der Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Ergebnisses eine Entscheidung des Gemeinderates einzuholen.
Der Jahresabschluss 2017 soll dem
Aufsichtsrat der BITS GmbH in seiner Sitzung am 03.07.2018 und danach der
Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Stadt Bühl übernimmt durch
Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom
26.03.2003 den für das Jahr 2017 entstandene
Verlust in Höhe von 79.993,26 €.
Anlagenverzeichnis: