Betreff
Bühler Bildungsportal, Erhöhung der Semesterentgelte für die Senioren- und Frauenakademien
Vorlage
VO/861/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt den Entwicklungsbericht des Bühler Bildungsportals zur Kenntnis und beschließt, die Semesterentgelte für die Senioren- und Frauenakademien ab dem 01.09.2018 in nachfolgender Höhe festzulegen:

 

 

Akademie

Semesterentgelt

 

Seniorenakademie

(12 Wochen/Semester)

125 €

Frauenakademie EFA/FAKT

(12 Wochen/Semester)

110 €

Frauenakademie FAB4+

(10 Wochen/Semester)

85 €

 

 

Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, Leistungsempfängern nach dem Sozialgesetzbuch SGB II (Arbeitslosengeld) und SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe), Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sowie Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird eine Ermäßigung in Höhe von 40 % des maßgeblichen Semesterentgelts gewährt.

 

 


I. Sachverhalt:

 

I.I       Entwicklung Bühler Bildungsportal

Der Aufgabenbereich des Bühler Bildungsportals gehört zu den Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Bühl und trägt als weicher Standortfaktor zu einem positiven Bild in der Öffentlichkeit bei. Die Ermöglichung von lebenslangem Lernen steht als Motto und gleichzeitig als Verpflichtung für die einzelnen Angebote im Bühler Bildungsportal (siehe Anlage Leitbild). Mit den Säulen Senioren- und Frauenakademien sowie den Sprach- und Integrationskursen spricht das Bühler Bildungsportal Menschen nach der Berufs-/ Familienphase und Menschen mit Migrationshintergrund aus anderen Kulturkreisen an.

 

Das Bühler Bildungsportal ist in seiner Art zwischen Freiburg und Karlsruhe einmalig. Der demografische Wandel sorgt dafür, dass die jungen und fitten Senior/innen eine wichtige Zielgruppe ist, die viel Interesse an Angeboten zum Thema Bildung, Kunst, Kultur, Gesundheit und Sport hat. Universitäten und Volkshochschulen bieten dazu zwar ein breites Spektrum an; eine Einrichtung wie das Bühler Bildungsportal, das Semester für Semester einen thematischen Schwerpunkt aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet, gibt es kaum.

 

Die Anfänge des Bühler Bildungsportals gehen zurück auf die Initiative drittes Lebensalter, die im Jahre 1991 als Modellprojekt des Sozialministeriums Baden-Württemberg gegründet wurde. Ziel damals war die Förderung und Unterstützung von Senioreninnen und Senioren unter dem Motto: „Neue Wege gehen – Altes Bewahren“ mit den Schwerpunkten Erwachsenenbildung, Bildungswesen und Kultur. Unter anderem gab es in dieser Zeit eine Geschichtswerkstatt, der Bürgertreffpunkt Interkontakt wurde gegründet und die Idee zu einer Vortragsreihe für Senior/innen entstand. Die Idee wurde konkretisiert, als Seniorenakademie konzipiert, vom Gemeinderat im Jahr 2000 verabschiedet und schließlich am 11. September 2001 als Bühler Bildungsportal eröffnet.

 

Von ursprünglich einer Gruppe entwickelte sich die Seniorenakademie so rasant weiter, dass sich heute wöchentlich sechs Gruppen mit durchschnittlich 25 Teilnehmer/innen treffen. Die Teilnehmer/innen können sich für zwei Semester (Sommer- und Wintersemester) im Jahr für die Seniorenakademie anmelden.


 

In den vergangenen Jahren wurden unterschiedliche Themen erarbeitet, beispielsweise:

-       Die goldenen Zwanziger

-       Absolutismus

-       Europa zwischen Restauration und Revolution 1815 – 1850

-       Nationalsozialismus bis Zweiter Weltkrieg 1933 – 1945

-       DDR – 1945 – 1992 (3 Semester)

-       Orient (2 Semester)

-       Reformation – 1315 – 1555 (3 Semester)

 

Die Themen werden u.a. aus den Bereichen Literatur, Kunst, Musik, Astronomie, Geschichte, Politik, Wirtschaftspolitik, Religion und Geographie genauer beleuchtet.

 

Die erste Frauenakademie wurde im Jahr 1996 eingerichtet. Ziel war und ist hier, insbesondere Wiedereinsteigerinnen nach der Familienphase mit notwendigen und wichtigen Kompetenzen zu versorgen. Dazu gibt es bis heute drei Nachfolgeeinrichtungen EFA, FAKT und FAB4+ mit durchschnittlich 15 - 30 Teilnehmerinnen.

 

Darüber hinaus gab es Eltern- und Kinderakademien, die inzwischen beim Kinder- und Familienzentrum angesiedelt sind und dort nach wie vor durchgeführt werden.

 

Seit dem Jahr 2005 finden unter dem Dach des Bühler Bildungsportals Sprach- und Integrationskurse im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge statt. Wurden zu Beginn durchschnittlich vier Sprach- und Integrationskurse im Jahr durchgeführt finden zwischenzeitlich bis zu 14 Sprach- und Integrationskurse mit rund 20 Teilnehmer/innen pro Kurs statt.

 

Das Bühler Bildungsportal wurde im Mai 2016 nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und hat in diesem Zusammenhang ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt. Das zweite Überwachungsaudit erfolgte im Mai 2018.

 

Das Bühler Bildungsportal ist ein Ort, an dem Menschen allen Alters und mit unterschiedlichen beruflichen, sozialen und kulturellen Unterschieden die Möglichkeit zum lebenslangen Lernen haben. Die Teilnahme ist nicht an höhere Bildungsvoraussetzungen gebunden, Interesse und Mut Neues zu beginnen sowie Freude am gemeinsamen Lernen und die Bereitschaft zur Teamarbeit stehen im Vordergrund.

 

 

I.II Leitbild Bühler Bildungsportal
 

Im Rahmen der Zertifizierung nach AZAV und der Einführung des Qualitätsmanagementsystems wurde auch ein Leitbild für das Bühler Bildungsportal erarbeitet. Das Leitbild ist als Anlage beigefügt und wird in einem kurzen Vortrag noch etwas detaillierter erläutert.

 

 

 


I.III Erhöhung Semesterentgelte für die Senioren- und Frauenakademien

 

Im Jahre 2001, mit Eröffnung des Bühler Bildungsportals, wurden Semesterentgelte festgelegt, die seither nicht mehr erhöht wurden.

 

Die Semesterentgelte stellen sich aktuell wie folgt dar:

 

Akademie

Semesterentgelt

Bühler Bürger

Semesterentgelt

Auswärtige

Seniorenakademie

(14 Wochen/Semester)

115,00 €

126,50 €

Frauenakademien EFA/FAKT

(14 Wochen/Semester)

100,00 €

110,00 €

Frauenakademie FAB4+

(10 Wochen/Semester)

75,00 €

82,50 €

 

 

Wie bereits dargestellt, gehört das Bühler Bildungsportal zu den Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Bühl, die jedoch aus Sicht der Verwaltung einen großen Mehrwert für die Stadt haben. Weit über die Stadtgrenzen hinaus ist das Bühler Bildungsportal für sein gutes und qualitativ hochwertiges Angebot bekannt. Dies hängt entscheidend auch von der hochwertigen Arbeit der Honorarkräfte ab.

 

Die Honorarsätze der Lehrkräfte wurden zuletzt im Jahr 2008 angepasst. Im Zuge der Erhöhung der Semesterentgelte ist geplant, auch die Honorare für die Lehrkräfte der Senioren- und Frauenakademien um rd. 9 % (+ 2,00 €/Unterrichtseinheit) zu erhöhen und diese wieder an die marktüblichen Honorarsätze anzugleichen.

 

Darüber hinaus ist vorgesehen, künftig ein einheitliches Semesterentgelt für alle Kursteilnehmer zu erheben und die Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Semester leicht zu reduzieren (= von 14 Terminen mit 4 Unterrichtseinheiten auf 12 Termine mit 4 Unterrichtseinheiten).

 

Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, Leistungsempfängern nach dem Sozialgesetzbuch SGB II (Arbeitslosengeld) und SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) sowie Personen mit einem Familienpass wurde bisher eine Entgeltermäßigung i. H. v. 50 Prozent auf das maßgebliche Semesterentgelt gewährt; die Ermäßigungsleistung soll künftig auf einen Betrag i. H. v. 40 Prozent des maßgeblichen Semesterentgelts begrenzt werden.   

 

Damit kann künftig der im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen anvisierte Kostendeckungsgrad – incl. der Personalkosten im Bereich der Verwaltung – von 85 bis 90 Prozent erzielt werden.  

 

Dementsprechend wird auch für den Bereich der Senioren- und Frauenakademien eine moderate Entgelterhöhung ab dem 1. September 2018 wie folgt vorgeschlagen:


 

 

Akademie

Semesterentgelt

 

Seniorenakademie

(12 Wochen/Semester)

125 €

Frauenakademie EFA/FAKT

(12 Wochen/Semester)

110 €

Frauenakademie FAB4+

(10 Wochen/Semester)

85 €

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Zusätzliche Aufwendungen (u. a. Honorarkosten) werden durch eine Leistungsreduzierung im Unterrichtsbereich gedeckt; darüber hinaus wird durch eine Einnahmeverbesserung in Höhe von 4.000,00 €/Jahr der Kostendeckungsgrad der Senioren- und Frauenakademien auf 85 % – 90 % gesteigert.

 

 


Anlagenverzeichnis: