III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt folgende über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben für das Jahr 2017:
1. THH
1 – Zentrale Steuerung: PC 1133 Grundstücksmanagement 27.000 €
Entwicklung Baugebiete
2. THH
1 – Zentrale Steuerung: Invest. Auftrag I11244200020 40.000 €
Klimatisierung Rathaus II
3. THH
1 – Zentrale Steuerung: PC 1122 Finanzverwaltung, Kasse 59.000 €
Jahresabschlüsse 2012 - 2014
4. THH
5 – Soziale Einrichtungen: PC 3650 - Kindertagesstätten 98.100 €
Personal- und Betriebskostenzuschüsse
5. THH
6 – Planen und Bauen: PC 5530 Friedhofswesen 25.000 €
Fremdvergabe Grabaushub
6. THH
7 – Natur und Umwelt: PC 5450 Straßenreinigung 25.000 €
Straßenreinigungen 2017
7. THH
7 – Natur und Umwelt: Invest. Auftrag I54105270100 92.000 €
Brücke
Sulzbach Flutkanal (BW 21)
8. THH
1 – 8 (alle): Sammelbudget
Personalkosten 2017 500.000 €
9. THH
9 – Allg. Finanzen: Rückstellung
FAG-Umlage für 2019 440.000 €
Rückstellung Kreisumlage für 2019 636.000
€
Die Deckung ist nachgewiesen.
I.
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2017
sind bei folgenden Positionen überplanmäßige Ausgaben entstanden, die nicht
durch Budgetregelungen abgedeckt sind und die aufgrund ihrer Höhe noch einer
Genehmigung durch den Gemeinderat bedürfen. In den meisten Bereichen konnten
die notwendigen Mittel entweder durch Minderausgaben im gleichen Budget
(Teilhaushalt) von den Fachbereichen selbst abgedeckt werden. Bei den
Personalkosten insgesamt, bei den erheblich höheren Zuschüssen an die
Betriebsträger von Kindertagesstätten und bei den Jahresabschlussarbeiten
mussten dagegen allgemeine Finanz- und Steuermittel zur Abdeckung der
Mehraufwendungen zur Verfügung gestellt werden.
1.
THH
1 – Zentrale Steuerung und innere Verwaltung;
PC 1133 - Grundstücksmanagement: Entwicklung von Baugebieten
Bei den
Baugebieten Kirchgassgraben, Wäsch, Immensteinstraße und Boschbühn war die
Beauftragung einer externen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aufgrund des
aktuellen Wohnungs- und Handlungsbedarfes geboten.
Außerplanmäßige
Ausgabe bei / in Höhe von: 27.000 €
Kostenstelle 11330000 Grundstücksmanagement
Sachkonto 42710000 Besonderer Verwaltungs- u. Betriebsaufwand
Mitteldeckung: 27.000 €
Kostenstelle 51110700 Grafisches Informationssystem
Sachkonto 42710000 Besonderer Verwaltungs- u. Betriebsaufwand
2.
THH 1 – Zentrale Steuerung und Innere Verwaltung;
AS1124- Investitionen Gebäudemanagement: Klimatisierung Rathaus II
Es entstanden Mehraufwendungen
für Lüftungsgitter und Architektenleistungen.
Überplanmäßige
Ausgabe bei / in Höhe von: 40.000 €
Investitionsauftrag I11244200020 Rathaus II; Sanierung
Sachkonto 78710000 Auszahlung für Hochbaumaßnahmen
Mitteldeckung: 40.000 €
Investitionsauftrag I11244200010 Rathaus I; Sanierung
Sachkonto 78710000 Auszahlung für Hochbaumaßnahmen
3.
THH 1 – Zentrale Steuerung und Innere Verwaltung;
PC 1122 – Finanzverwaltung: Aufstellung Jahresabschlüsse 2012 bis 2014
Die Arbeiten der Firma Schüllermann und
Partner AG erstreckten sich nicht nur auf den Jahresabschluss 2012, sondern
wurden zeitgleich auf die Eröffnungsbilanz und deren Aufarbeitung in die
Jahresabschlüsse 2013 und 2014 erweitert. Die Erstellung der Jahresabschlüsse
2013 und 2014 wurde als Folgeauftrag notwendig, um den korrekten Zusammenhang
zur Eröffnungsbilanz und deren Prüfung durch die Revision zu sichern.
Überplanmäßige
Ausgabe bei / in Höhe von: 59.000 €
Kostenstelle 11220001 Haushalt
Sachkonto 44294000 Rechts- und Beratungskosten
Mitteldeckung: 10.000 €
Kostenstelle 11130000 Rechnungsprüfung
Sachkonto 44310000 Geschäftsaufwendungen
Mitteldeckung: 49.000 €
Kostenstelle 61100000 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Umlagen
Sachkonto 35620000 Säumniszuschläge, Mahngebühren
4. THH 5 – Soziale
Einrichtungen
PC 3650-KITA: Personalkostenzuschüsse an Träger von Einrichtungen
Für Personal- und Betriebskostenzuschüsse an kirchliche und andere
Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen waren im Haushalt rd. 5,7 Mio. €
veranschlagt. Nochmals recht hohe Tarifabschlüsse für die Beschäftigten, die
zunehmende Inanspruchnahme von Altersteilzeit sowie der weitere notwendige
Ausbau der Krippenangebote benötigten mehr Mittel als zur Verfügung standen.
Insgesamt müssen für Transferleistungen an andere Träger auch im Jahr 2017
zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, der Gesamtbetrag konnte erst nach
Abrechnung durch die Trägerinstitutionen genau ermittelt werden.
Überplanmäßige
Ausgabe bei / in Höhe von:
Kostenstelle 3650-KITA, darunter
3650010100
Kindergärten Allgemein 98.100
€
Sachkonto 43182000 Institut. Förderung
an soz. Einrichtungen
Mitteldeckung: 98.100 €
Kostenstelle 61100000 Steuern, Zuweisungen
Sachkonto 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
5.
THH 6 –Planen und Bauen;
PC 5530 Bestattungswesen: Fremdvergabe Grabaushub
Der Pilotversuch „Fremdvergabe
Grabaushub“ zur Entlastung des gärtnerischen Personals des städtischen Bauhofes
auf den Friedhöfen wurde 2017 durchgeführt. Aufgrund der erschwerten
Bedingungen (Verbot d. Einsatzes von Herbiziden) entstand Mehraufwand, um die
vereinbarte Pflegeleistung gewährleisten zu können.
Überplanmäßige
Ausgabe bei / in Höhe von: 25.000 €
Kostenstelle 55300000 Bestattungswesen Allgemein
Sachkonto 42710000 Besondere Verwaltungs- u. Betriebsaufwand
Mitteldeckung: 20.000 €
Kostenstelle 54100100 Gemeindestraßen
Sachkonto 4212200 UH Anlagen-Fremdaufwand
Mitteldeckung: 5.000 €
Kostenstelle 55400000 Naturschutz und Landschaftspflege
Sachkonto 42122000 UH Anlagen-Fremdaufwand
6.
THH 7 –Natur und Umwelt, Verkehr
PC 5450 Straßenreinigung: Straßenreinigung 2017
Es wurden mehr Reinigungsgänge
durchgeführt in 2017 als zunächst vorgesehen.
Überplanmäßige
Ausgabe bei / in Höhe von:
Kostenstelle 54500000 Straßenreinigung 25.000
€
Sachkonto 42450000 Aufwand f. Reinigung Gebäude / bauliche
Anlagen
Mitteldeckung: 10.000 €
Kostenstelle 55400000 Naturschutz und Landschaftspflege
Sachkonto 42700000 Veranstaltungsaufwand
Mitteldeckung: 15.000 €
Kostenstelle 54100100 Gemeindestraßen
Sachkonto 42122000 UH Anlagen-Fremdaufwand
7.
THH 7 – Natur und Umwelt, Verkehr; AS5410 Investitionen
Gemeindestraßen: Sanierung Brücke Sulzbach Flutkanal (BW 21)
Bei Durchführung der Maßnahme stellten sich die Schäden als
größer und tiefgreifender heraus, als bei der Brückenhauptprüfung erwartet. Die
Maßnahme musste jedoch weitergeführt werden und erfordert daher zusätzlichen
Mittelbedarf (unabweisbar).
Überplanmäßige
Ausgabe bei / in Höhe von: 92.000 €
Investitionsauftrag I54105270100 Generalsanierung Brücke Sulzbach Flutkanal
Sachkonto 78720000 Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen
Mitteldeckung: 92.000 €
Investitionsauftrag I54105200340 Benderstraße, Ausbau
Sachkonto 78710000 Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen
8.
THH 1 – Zentrale Steuerung und Innere Verwaltung;
Sammelbudget Personalkosten 2017
Aufgrund neuer Aufgabenstellungen konnten
die ursprünglich vorgesehenen Einsparziele im Bereich Personalkosten nicht
überall für 2017 wirksam umgesetzt werden. Insbesondere wirkten sich neue
Regelungen im TVöD mit weitreichenden Verbesserungen zugunsten der
Beschäftigten auf deren Eingruppierungen aus und mussten rückwirkend für das
Jahr 2017 umgesetzt werden. Die Auswirkungen auf das Haushaltsergebnis 2017
wurden bereits im Dezember dargestellt, damals wurde von einem zusätzlichen
Mittelbedarf von etwa 0,75 Mio. € ausgegangen. Die endgültige Abrechnung aller
Personalaufwendungen abzüglich Erstattungen von dritter Seite (Sozialkassen,
Landeszuschüsse u.a.) ergab letztlich eine Deckungslücke von 500 Tsd. € für
2017, die sich auf die Positionen / Sachkonten wie folgt verteilt:
·
40120000 Dienstaufwendungen
für Beschäftigte 374.000 €
·
40220000 Beiträge
Versorgungskasse f. Beschäftigte 44.000
€
·
40320000 Sozialversicherungsbeiträge
Beschäftigte 142.000 €
abzüglich Erstattungen von Sozialkassen -60.000 €
500.000
€
Die größten Abweichungen ergaben sich auf
folgenden Profitcentern, bei diesen sollen die zusätzlichen Mittel
stellvertretend für alle anderen Bereiche im Gesamtbudget „Personalkosten“
zugeordnet werden:
Überplanmäßige
Ausgabe bei / in Höhe von: 500.000 €
Kostenstelle 11120300 Controlling 25.000
€
11210000 Personalwesen 20.000
€
11240800 Gebäudereinigung 40.000 €
11250000 Stadtbauhof/-gärtnerei 120.000 €
11260000 Zentrale Dienste/Hausdruckerei 40.000 €
12200000 Ordnungswesen, Betreuung
Obdachlose, Flüchtlinge 90.000
€
26300000 Musikschule 25.000
€
28100400 Bürgerhaus Neuer Markt 30.000 €
52100000 Bauordnung 20.000
€
55500000 Forstwirtschaft 35.000
€
57100000 Wirtschaftsförderung 20.000 €
57500700
Tourist-Information 35.000
€
Mitteldeckung: 500.000 €
Kostenstelle 61100000 Steuern, Zuweisungen, Umlagen
Sachkonto 30130000 Gewerbesteuer
9.
THH 9 – Finanzen; Öffentliche Finanzwirtschaft
Rückstellung für FAG- und
Kreisumlage 2019
Das Ergebnis der Realsteuern (Grund- und
Gewerbesteuer) lag in 2017 deutlich über den Planansätzen, rd. 3,3 Mio. €
Mehrerträge konnten verbucht werden. Dies wird im Jahr 2019 voraussichtlich zu
deutlich höheren Umlagen führen als bisher in der Finanzplanung angenommen. Aus
diesem Grund sollen mit Wirkung noch für das Jahr 2017 entsprechende
Rückstellungen für die Umlagen an das Land (FAG) und den Landkreis gebildet
werden. Diese Rückstellungen übersteigen aber die ursprünglichen Planansätze
erheblich und machen deshalb die Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen
erforderlich.
Seit Einführung des NKHR 2012 werden diese
ergebnisbezogenen Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen sind zum einen
aus Gründen der Bilanzkontinuität notwendig, außerdem erleichtern sie im
zweit-darauffolgendem Jahr die Haushaltsplanung erheblich.
a)
FAG-Umlage
Überplanmäßige
Ausgabe bei / in Höhe von: 440.000 €
Kostenstelle 61100000 Steuern, Zuweisungen
Sachkonto 43710000 FAG-Umlage
Mitteldeckung: 440.000 €
Kostenstelle 61100000 Steuern, Zuweisungen
Sachkonto 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
b)
Kreisumlage
Überplanmäßige
Ausgabe bei / in Höhe von: 636.000 €
Kostenstelle 61100000 Steuern, Zuweisungen
Sachkonto 43720000 Kreisumlage
Mitteldeckung: 519.400 €
Kostenstelle 61100000 Steuern, Zuweisungen
Sachkonto 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Mitteldeckung: 116.600 €
Kostenstelle 61100000 Steuern, Zuweisungen
Sachkonto 30310000 Vergnügungssteuer
II. Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Genehmigung
von überplanmäßigen Ausgaben bei gleichzeitig eingesparten Sachaufwendungen
entstehen keine weiteren Folgekosten oder andere finanzielle Auswirkungen.
Bei den
überplanmäßig notwendigen Ausgaben, die aus allgemeinen Finanzmitteln gedeckt
werden, wird dagegen in gleicher Höhe auf eine mögliche Rücklagezuführung oder
Defizitabdeckung der Vorjahre verzichtet.
Weitere finanzielle
Folgen entstehen aus der Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben /
Aufwendungen nicht.
Anlagenverzeichnis: