Betreff
Zuschüsse an die Bühler Sportvereine für die Teilnahme an Meisterschaften
Vorlage
VO/865/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Für die Kosten der Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften werden nachstehenden Vereinen im Jahr 2018 folgende Zuschüsse gewährt:     

 

 

TV Bühl e.V. Gesamt                                                                              2.155,11 €

Behindertensportverein Bühl 1958 e.V.                                                          233,25 €

Schützenverein Schartenberg e.V.                                                       1.092,58 €

Budozentrum Dokan e.V.                                                                               7,90 €

Taekwon Do Schule Olymp                                                                       235,70 €

Bushido Bühl e.V.                                                                                        272,99 €

Bühler Boule Club e.V.                                                                               135,16 €

Schützenverein Alt Windeck e.V.                                                               83,79 €

Schützenverein Ritter Reinhard e.V.                                                          33,52 €

 

Gesamtsumme                                                                                         4.250,00 €

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Teilnahme von Bühler Sportvereinen an landesweiten Meisterschaften oder anderen höherrangigen Wettkämpfen ist mit oft hohen Kosten verbunden. Für Meldegebühren, Fahrtkosten und Übernachtungen haben 9 Bühler Sportvereine beim Sportausschuss ihre Unterlagen mit Gesamtkosten über 15.596,85 € (Vorjahr 14.955,45 €) eingereicht. Der Sportausschuss hat sämtliche Belege und Teilnahmescheine bereits geprüft und die eingereichten Gesamtkosten komplett anerkannt.

 

Der Sportausschuss bittet im Namen seiner angeschlossenen Vereine hierzu um einen Zuschuss und macht dazu folgenden Vorschlag:

 

 Verein

Melde-

Fahrt-

Über-

anerkannte

Gesamt-

 

Anteil an Gesamt-

Wettkampf-

zuschuss

 

gebühren

kosten

nachtung

kosten

kosten

insgesamt

 

EUR

EUR

EUR

EUR

 

4.250,00

Ausschüttungsquote 2017

 

 

 

 

in %

27,25%

 

 

 

 

 

 

 

TV Bühl e.V.

 

 

 

 

 

 

> Schwimmen

2.170,00 

1.230,00 

1.716,00 

5.116,00 

32,80

1.394,06 €   

> Leichtathletik

275,00 

800,50 

0,00 

1.075,50 

  6,89

293,06 €   

> Volleyball (Jugend)

112,00

877,45

728,00

1.717,45

11,01

467,99 €

TV Bühl e.V. Gesamt

2.557,00 

2.907,95 

2.444,00 

7.908,95 

50,70

2.155,11 €   

Behinderten Sportverein Bühl 1958 e.V.

50,00 

546,00 

260,00 

856,00 

5,49

233,25 €   

Schützenverein
Schartenberg e.V.

2.305,50 

794,10 

910,00 

4.009,60 

25,71

1.092,58 €   

Budozentrum Dokan e.V.

0,00

29,00

0,00

29,00

0,19

7,90 €

Taekwon Do Schule Olymp

865,00

0,00

0,00

865,00

5,55

235,70 €

Bushido Bühl e.V.

150,00

721,80

130,00

1.001,80

6,42

272,99 €

Bühler Boule Club e.V.

45,00

321,00

130,00

496,00

3,18

135,16 €

Schützenverein Alt Windeck e.V.

129,50 

126,00 

52,00 

307,50 

1,97

83,79 €   

Schützenverein Ritter Reinhard e.V.

123,00

0,00

0,00

123,00

0,79

33,52 €

Gesamt:

6.225,00

5.445,85

3.926,00 

15.596,85 

100,00%

4.250,00 €   

 

 

 


 

- 2 -

 

 

Im Haushaltsplan 2018 der Stadt ist für die Teilnahme an Meisterschaften ein Pauschalbetrag von insgesamt 4.250 € eingestellt, der nach dem Vorschlag des Sport­ausschusses unter den Vereinen anteilig nach ihren eingereichten bzw. anerkannten Kosten aufgeteilt werden soll. Dieser Verteilungsschlüssel wurde auch in den Vorjahren so angewandt.

 

Die Bundesligamannschaft der Abteilung Volleyball des TV Bühl ist – wie in den letzten Jahren auch – in dieser Verteilung nicht berücksichtigt, da sie eine GmbH (kein Verein) ist und außerdem ihre besonders hohen Kosten eine angemessene Berücksichtigung anderer Vereine oder Abteilungen unmöglich machen würde.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grundlage der etwa gleich hohen wie im Vorjahr eingereichten und anerkannten Kosten ergibt sich für jeden Verein eine Zuschussquote von 27,25 %, im Vorjahr betrug die Quote 28,42 % bei anerkannten Gesamtkosten von 14.955,45 €. Die Mittel stehen unter Produktgruppe 4210 – Förderung des Sports im Haushaltsplan 2018 zur Verfügung.

 

 


Anlagenverzeichnis: