III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt folgende Barzuwendungen als
Zuschüsse an sporttreibende Vereine für das Jahr 2018:
Verein Zuschuss
2018
TV Bühl |
32.211 € |
TV Eisental |
9.325 € |
Gymnastikgruppe Moos |
2.120 € |
SV Kappelwindeck |
16.105 € |
VfB Bühl |
14.168 € |
SV Altschweier |
7.205 € |
SC Eisental |
5.026 € |
SV Neusatz |
7.932 € |
SV Vimbuch |
12.473 € |
SV Weitenung |
7.872 € |
Taekwon Do Schule Olymp Bühl |
1.676 € |
Bushido Bühl |
950 € |
Budozentrum Dokan Bühl |
3.089 € |
Schützenverein Kappelwindeck |
970 € |
Schützenverein Eisental |
970 € |
Schützenverein Neusatz |
546 € |
Tennisclub Vimbuch |
1.515 € |
Tennisclub Bühl |
3.694 € |
Reit- und Fahrverein „St. Leonhard“ |
4.057 € |
Ski-Club Bühl |
1.354 € |
Ski-Club Immenstein Neusatz |
1.274 € |
Rennrodelclub "Weißer Blitz" |
506 € |
Langlaufzunft Burg Windeck |
210 € |
Radsportverein Kappelwindeck |
210 € |
Radfahrverein "Sturmvogel" Moos |
300 € |
Seglergemeinschaft Bühl |
210 € |
Tauchsportverein Mittelbaden |
210 € |
Bühler Boule-Club |
291 € |
Sportkegelclub Rot-Weiß Bühl |
210 € |
Modellsportverein Bühl |
465 € |
Behindertensportverein |
412
€ |
Frauengymnastik Altschweier |
412
€ |
Turnier Tanz Club Bühl e.V. |
251
€ |
Gleitschirmfreunde Bühlertal-Bühl |
251
€ |
DRK-Seniorengymnastik (7 Gruppen u. Wassergym.) |
340
€ |
Altenwerk Altschweier (Gymnastik) |
170 € |
Seniorengemeinschaft Vimbuch |
170 € |
Frauengemeinschaft Balzhofen (Gymnastik) |
340 € |
Tischtennisgemeinschaft Balzhofen |
170 € |
Frauengemeinschaft Oberbruch |
170 € |
Frauengemeinschaft Oberweier |
170 € |
|
|
Gesamt |
140.000
€ |
I.
Sachverhalt:
Die Bedeutung eines vielfältigen und gesunden
Vereinslebens für ein intaktes soziales Umfeld ist unbestritten, immer wieder
wird insbesondere die Einbindung junger Menschen in die sozialen Strukturen
eines Vereins als besonders wichtig bestätigt. Der hohe Stellenwert, der in
Bühl den vielfältig tätigen kulturellen, sozialen oder sportlich engagierten
Vereine beigemessen wird, findet seinen Ausdruck nicht nur in zahlreichen
unbaren Hilfeleistungen durch die Stadt sondern auch mit Barzuschüssen als
finanzieller Unterstützung.
Seit 1979 werden Zuschüsse an Bühler Sportvereine
unter besonderer Berücksichtigung der vereinsinternen Jugendarbeit verteilt. Um
einen sparsamen Umgang mit Energie zu fördern, wurde 1991 außerdem eine
Energiekostenpauschale eingeführt; seither kommen die Vereine für ihre
entstehenden Kosten aus Strom, Wasser/Abwasser, Gas, Heizöl selbst auf.
Für die letzten Jahre wurden Mittel für Barzuschüsse
in Höhe von 140.000 Euro aufgenommen.
Die Kriterien für die Zuschussverteilung gemäß der
2009 erstmals angewandten Neukonzeption sind:
·
Vereinsgröße
Für die allgemeine Vereinsarbeit wird ein Betrag
zugrunde gelegt, der sich an der Vereinsgröße nach der Mitgliederzahl
orientiert (= Grundzuschuss).
·
Jugendarbeit
Die Mitgliedschaft von jugendlichen Mitgliedern soll
besonders gefördert werden und erfährt deshalb ein besonderes Gewicht.
·
Spielbetrieb/Trainingsaufwand
Der für Jugendmannschaften anfallende Zeit- und
Trainingsaufwand wird zusätzlich berücksichtigt.
·
Saisondauer
Insbesondere die zeitliche Belastung aus dem
Spielbetrieb ist von der Saisonlänge abhängig und soll daher unterschiedlich
berücksichtigt werden.
·
Raum- und Verbrauchskosten (frühere
Energiekostenpauschale)
Hier wird die unter den Vereinen stark unterschiedliche finanzielle Belastung
aus Raum- und Verbrauchskosten berücksichtigt, in welche die frühere
Energiekostenpauschale eingeflossen ist.
Die Bewertungsfaktoren werden durch den Sportausschuss
jährlich überprüft. Die Bewertung und das Ergebnis für jeden Verein sind aus
der beigefügten Tabelle (Anlage 1) ersichtlich. Um größere jährliche
Schwankungen bei der Zuschussgewährung zu vermeiden, wurde auf Wunsch des
Sportausschusses die bisherige Basisgröße für die Gewichtung der Jugendlichen
(1 Punkt je angefangene 50 Jugendliche) seit dem Jahr 2011 nochmals unterteilt
(nunmehr 0,1 Punkte je 5 Jugendliche).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2018 sind die Mittel für diese
Barzuschüsse an Sportvereine im THH 4 unter PC 4210 – Förderung des Sports bereitgestellt.
Anlagenverzeichnis: