III.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2016 fest bzw. beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses wie folgt:
1. Die
Bilanzsumme des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“
zum 31.12.2016 beträgt 39.150.642,49
€
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 37.640.620,46 €
das Umlaufvermögen 1.510.022,03 €
Rechnungsabgrenzung 0,00 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 176.948,02 €
die empfangenen Ertragszuschüsse 8.762.030,49 €
die Rückstellungen (für Gebührenausgleich) 367.799,45 €
die Verbindlichkeiten 29.843.864,53 €
2.
Der Jahresgewinn 2016 beträgt 112.364,84
€
die Summe der Erträge beläuft sich
auf 5.678.371,47
€
die Summe der Aufwendungen ergibt 5.566.006,63
€
3. Der
bilanzielle Jahresgewinn wird zur Tilgung des Verlustvortrags aus Vorjahren
verwendet.
Hierdurch entsteht ein bilanzieller Verlustvortrag in Höhe von 210.665,93 €.
Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Gebührenrechtlich
entsteht im Wirtschaftsjahr eine
Überdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung von 21.704,78 €.
Die Überdeckung wird der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt.
5. Für
den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl“ wird dem
Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016 erteilt.
6. Die
Eigenprüfung gemäß § 111 GemO ist erfolgt.
7. Der
Jahresabschluss 2016 wird gem. § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt gemacht. Der
Jahresabschluss wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
8. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt und gleichzeitig Prüfungsbereitschaft angezeigt.
I.
Sachverhalt:
In der Vergangenheit wurde die Feststellung
des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung in der Regel
zusammen mit der Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Bühl beschlossen. Im
Verlauf der allgemeinen Verwaltungsprüfung durch die GPA wurde die Empfehlung
ausgesprochen, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
separat feststellen zu lassen.
Jahresergebnis 2016 des Eigenbetriebs
Abwasserbeseitigung
Wesentliche
Kennzahlen für 2016 sind:
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2016
für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung sind erstellt. Das Wirtschaftsjahr
2016 schließt mit einem Gewinn von 112.364,84 € ab. Der in der Bilanz 2016
ausgewiesene Verlustvortrag von 210.665,93 € ergibt sich wie folgt:
Gewinnvortrag
zum 31.12.2011 -
867.837,91 €
Jahresgewinn
2012 +
140.456,43 €
Jahresgewinn
2013 + 78.207,61 €
Jahresgewinn
2014 +
182.555,74 €
Jahresgewinn
2015 +
143.587,36 €
Jahresgewinn
2016 +
112.364,84 €
Verlustvortrag
zum 31.12.2016 -
210.665,93 €
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Jahresabschluss entfaltet grundsätzlich Auswirkung auf
die künftigen Gebüh-
renkalkulationen und damit auf die künftige Festsetzung der
Schmutz- und der
Niederschlagswassergebühren.
Anlagenverzeichnis: