Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns 2016 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Vorlage
VO/870/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2016 fest bzw. beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses wie folgt:

 

1.    Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung“                  
zum 31.12.2016 beträgt                                                              39.150.642,49 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf

das Anlagevermögen                                                          37.640.620,46 €

das Umlaufvermögen                                                            1.510.022,03 €

Rechnungsabgrenzung                                                                        0,00 €

davon entfallen auf der Passivseite auf

das Eigenkapital                                                                     176.948,02 €

die empfangenen Ertragszuschüsse                                8.762.030,49 €

die Rückstellungen (für Gebührenausgleich)                     367.799,45 €

die Verbindlichkeiten                                                        29.843.864,53 €

 

2.    Der Jahresgewinn 2016 beträgt                                                    112.364,84 €
die Summe der Erträge beläuft sich auf                                     5.678.371,47 €
die Summe der Aufwendungen ergibt                                        5.566.006,63 €

3.    Der bilanzielle Jahresgewinn wird zur Tilgung des Verlustvortrags aus Vorjahren verwendet.
Hierdurch entsteht ein bilanzieller Verlustvortrag in Höhe von 210.665,93 €. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.              

4.    Gebührenrechtlich entsteht im Wirtschaftsjahr eine                                                
Überdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung von            21.704,78 €.
Die Überdeckung wird der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt.             

5.    Für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl“ wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016 erteilt.                                                       

6.    Die Eigenprüfung gemäß § 111 GemO ist erfolgt.                                             

7.    Der Jahresabschluss 2016 wird gem. § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.                           

8.    Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt und gleichzeitig Prüfungs­­­bereit­schaft angezeigt.

 

 


I. Sachverhalt:

In der Vergangenheit wurde die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung in der Regel zusammen mit der Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Bühl beschlossen. Im Verlauf der allgemeinen Verwaltungsprüfung durch die GPA wurde die Empfehlung ausgesprochen, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung separat feststellen zu lassen.

 

Jahresergebnis 2016 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung

 

Wesentliche Kennzahlen für 2016 sind:

 

 

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung sind erstellt. Das Wirtschaftsjahr 2016 schließt mit einem Gewinn von 112.364,84 € ab. Der in der Bilanz 2016 ausgewiesene Verlustvortrag von 210.665,93 € ergibt sich wie folgt:

 

                   Gewinnvortrag zum 31.12.2011                                   - 867.837,91 €

                   Jahresgewinn 2012                                                           + 140.456,43 €

                   Jahresgewinn 2013                                                           +   78.207,61 €

                   Jahresgewinn 2014                                                           + 182.555,74 €

                   Jahresgewinn 2015                                                           + 143.587,36 €

                   Jahresgewinn 2016                                                           + 112.364,84 €

                   Verlustvortrag zum 31.12.2016                                   - 210.665,93

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Der Jahresabschluss entfaltet grundsätzlich Auswirkung auf die künftigen Gebüh-


 

renkalkulationen und damit auf die künftige Festsetzung der Schmutz- und der

Niederschlagswassergebühren.

 

 


Anlagenverzeichnis: