Betreff
3. Änderung der Satzung der Stadt Bühl über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung AbwS)
Vorlage
VO/872/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte 3. Änderung der Abwassersatzung.

 

 


I. Sachverhalt:

Die derzeit gültige Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 20. Juni 2012, zuletzt geändert am 23.11.2016 basiert im Wesentlichen auf der vorliegenden Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg und muss nicht grundsätzlich geändert werden.

 

Lediglich in Folge der neu aufgestellten Globalberechnung sind die Beiträge für den Kanal- und Klärbeitrag zu ändern. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.07.2017 die Globalberechnung gebilligt und die Festsetzung neuer Beiträge beschlossen.

 

Die Abwasserbeiträge sind im § 33 der Abwassersatzung der Stadt Bühl geregelt. Die Änderung bzw. Neufestsetzung der Beiträge hat in Form einer Änderungssatzung zu geschehen.

 

Die Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen: Die Einnahmen aus den Abwasserbeiträgen fließen in voller Höhe dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu und erhöhen dort die Eigenfinanzierungsmittel für Investitionen. Dies trägt zu einer Eindämmung des Schuldenanstiegs bei und damit letztlich auch zu einer Stabilisierung der Abwassergebühren.

 

 


Anlagenverzeichnis: