Betreff
Windeck-Gymnasium Ostflügel,
Grundsatzbeschluss Neubau oder Sanierung im Bestand
Vorlage
VO/873/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

1.)   Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss für Neubau oder Sanierung im Bestand des Windeck-Gymnasium -Ostflügels- und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

2.)   Der Gemeinderat beschließt die Durchführung eines europaweiten VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 zur Auswahl der Architektur- und Ingenieurbüros.

 

3.)  Der Gemeinderat beauftragt das Architekturbüro Thiele, 79108 Freiburg mit der Durchführung/Betreuung des VgV-Verfahrens.

 

 


I. Sachverhalt:

Auf Antrag des Gemeinderates in den Haushaltsberatungen wurde im Jahr 2017 das Architekturbüro Thomas Thiele, 79108 Freiburg, mit einer Machbarkeitsstudie zur unabhängigen Untersuchung einer möglichen Sanierung oder eines Neubaus des Ostflügels (Klassenzimmer-Trakt) des Windeck-Gymnasiums beauftragt.

 

Die Ergebnisse wurden in den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 28. Februar 2018 sowie 13. Juni 2018 von Herr Dipl.-Ing. Thomas Thiele -Freier Architekt- ausführlich vorgestellt, dort vorberaten und stellen sich wie folgt dar:

 

-       Das Gebäude ist sanierungsfähig (Bauteil II).

-       Der Raumbedarf kann im Bestand abgebildet werden.

-       Der Neubau kann auf Schulfläche nachgewiesen werden. Je nach Standort städtebauliche und funktionale Nachteile.

-       Der Neubau führt zu Optimierung bzw. Flächenverlust.

-       Die Kosten (Stand: Februar 2018) Sanierung / Neubau sind vergleichbar:

Neubau ca. 17,1 Mio. Euro (brutto) / Sanierung ca. 17,6 Mio. Euro (brutto).

 

Zum 01. Februar 2018 wurde durch den Bund für finanzschwache und durch das Land für nicht-finanzschwache Kommunen ein weitestgehend identisches Förderprogramm zur Schulsanierung aufgelegt.

 

Die Förderung eines Neubaus bemisst sich nach der bereits geltenden Schulbauförderrichtlinie des Landes Baden-Württemberg.

 

Am 25. April 2018 fand beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Abstimmungsgespräch zur Thematik „Generalsanierung oder Neubau Windeck-Gymnasium (Ostflügel)“ und deren Fördermöglichkeiten statt. Das Fazit:

 

-       Eine Förderung eines Neubaus des bestehenden Klassenzimmertraktes ist nicht möglich!

-       Bei einer Sanierung ist eine kombinierte Förderung in Höhe von zirka

3 bis max. 4 Millionen Euro möglich.

 

Die kombinierte Förderung besteht aus der VwV Kommunaler Sanierungsfonds Schule und dem Zusatzförderprogramm Klimaschutz plus des Landes Baden-Württemberg.

 

Im Mai 2018 fanden Besichtigungen des Windeck-Gymnasiums durch die Ingenieurgruppe Bauen zur Beurteilung der energetischen Gebäudesubstanz statt. Diese dienten zur genaueren Beurteilung des Bestandsgebäudes mit der Einschätzung einer möglichen Energieeinsparung für die Sanierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Diese Energiestudie ist durch den Bund förderfähig.

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Das Ergebnis der Studie beschreibt verschiedene Szenarien, wonach unterschiedlich hohe CO2- bzw. Heizkosteneinsparungen realisiert werden können (siehe Übersichten):

 

 

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Allerdings erfordern die verschiedenen Energiestandards auch unterschiedlich hohe Investitionskosten. Neben den genannten jährlichen Einsparungen sind damit auch unterschiedliche hohe Förderungen des Förderprogrammes „Klimaschutz Plus“ des Landes Baden-Württemberg verbunden.

 

Als Fazit schlägt der Energieberater vor, das Windeck-Gymnasium im Falle einer Sanierung mit dem Standard „KfW 70“ oder „KfW 55“ auszurüsten.

 

Hinsichtlich der Lüftung schlägt der Berater ein System der kontrollierten Fensteröffnung, über den eigentlichen Fenstern, vor. Dieses bereits an verschiedenen Schulen im Regierungsbezirk eingesetzte System verspricht eine sehr gute Reduktion der CO2-Konzentration, eine passive Nachtauskühlung und geringe Investitions- und Betriebskosten im Vergleich zur mechanischen Lüftung.

 

Nach der heutigen Entscheidung „Neubau“ oder „Sanierung im Bestand“ ist als nächster Schritt ein europaweites VgV-Verfahren (Vergabeverordnung) zur Auswahl der Architektur- bzw. Ingenieurbüros erforderlich. Es wird seitens Herrn Thiele hierfür ein VgV-konformes Vergabeverfahren mit vorgelagertem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 vorgeschlagen.

 

Die Vorbereitung bzw. Durchführung dieses Verfahrens kann unmittelbar begonnen werden. Es wird mit einer Dauer von 5 bis 6 Monaten gerechnet. Die Kosten eines solchen Verfahrens werden (inkl. Betreuung und Preisgelder) auf zirka 150.000 Euro beziffert.

 

Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass nach Auswahl und Auftragserteilung an ein Architekturbüro damit ein Teil der späteren Beauftragung (Lph. 1 und tlw. 2) bereits abgedeckt ist.

 

Herr Dipl.-Ing. Thomas Thiele -Freier Architekt- wird an der Sitzung teilnehmen und steht für Fragen zur Verfügung.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2018 stehen unter Investitionsauftrag I21104200100, 500.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel reichen zur Durchführung eines Wettbewerbes aus. Die in den kommenden Jahren erforderlichen Mittel müssen entsprechend in der Mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesen und dann entsprechend genehmigt werden.

 

Die verschiedenen Varianten sind im Sachverhalt dargestellt.

 

 


Anlagenverzeichnis: