Grundsatzbeschluss Neubau oder Sanierung im Bestand
III.
Beschlussvorschlag:
1.) Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss
für Neubau oder Sanierung im Bestand des Windeck-Gymnasium -Ostflügels-
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
2.) Der Gemeinderat beschließt die Durchführung
eines europaweiten VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem Realisierungswettbewerb
nach RPW 2013 zur Auswahl der Architektur- und Ingenieurbüros.
3.) Der Gemeinderat beauftragt das
Architekturbüro Thiele, 79108 Freiburg mit der Durchführung/Betreuung des
VgV-Verfahrens.
I.
Sachverhalt:
Auf Antrag des Gemeinderates in den
Haushaltsberatungen wurde im Jahr 2017 das Architekturbüro Thomas Thiele, 79108
Freiburg, mit einer Machbarkeitsstudie zur unabhängigen Untersuchung einer
möglichen Sanierung oder eines Neubaus des Ostflügels (Klassenzimmer-Trakt) des
Windeck-Gymnasiums beauftragt.
Die Ergebnisse wurden in den
nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 28. Februar 2018 sowie 13.
Juni 2018 von Herr Dipl.-Ing. Thomas Thiele -Freier Architekt- ausführlich
vorgestellt, dort vorberaten und stellen sich wie folgt dar:
- Das Gebäude ist sanierungsfähig (Bauteil
II).
- Der Raumbedarf kann im Bestand abgebildet
werden.
- Der Neubau kann auf Schulfläche nachgewiesen
werden. Je nach Standort städtebauliche und funktionale Nachteile.
- Der Neubau führt zu Optimierung bzw.
Flächenverlust.
- Die Kosten (Stand: Februar 2018) Sanierung /
Neubau sind vergleichbar:
Neubau ca. 17,1 Mio. Euro (brutto) /
Sanierung ca. 17,6 Mio. Euro (brutto).
Zum 01. Februar 2018 wurde durch den Bund
für finanzschwache und durch das Land für nicht-finanzschwache Kommunen ein
weitestgehend identisches Förderprogramm zur Schulsanierung aufgelegt.
Die Förderung eines Neubaus bemisst sich
nach der bereits geltenden Schulbauförderrichtlinie des Landes Baden-Württemberg.
Am 25. April 2018 fand beim
Regierungspräsidium Karlsruhe ein Abstimmungsgespräch zur Thematik
„Generalsanierung oder Neubau Windeck-Gymnasium (Ostflügel)“ und deren
Fördermöglichkeiten statt. Das Fazit:
- Eine Förderung
eines Neubaus des bestehenden Klassenzimmertraktes ist nicht möglich!
- Bei einer Sanierung ist eine kombinierte
Förderung in Höhe von zirka
3
bis max. 4 Millionen Euro
möglich.
Die kombinierte Förderung besteht aus der
VwV Kommunaler Sanierungsfonds Schule und dem Zusatzförderprogramm Klimaschutz
plus des Landes Baden-Württemberg.
Im Mai 2018 fanden Besichtigungen des
Windeck-Gymnasiums durch die Ingenieurgruppe Bauen zur Beurteilung der
energetischen Gebäudesubstanz statt. Diese dienten zur genaueren Beurteilung
des Bestandsgebäudes mit der Einschätzung einer möglichen Energieeinsparung für
die Sanierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Diese Energiestudie ist
durch den Bund förderfähig.
…
- 2 -
Das Ergebnis der
Studie beschreibt verschiedene Szenarien, wonach unterschiedlich hohe CO2-
bzw. Heizkosteneinsparungen realisiert werden können (siehe Übersichten):
…
- 3 -
Allerdings erfordern die verschiedenen
Energiestandards auch unterschiedlich hohe Investitionskosten. Neben den
genannten jährlichen Einsparungen sind damit auch unterschiedliche hohe
Förderungen des Förderprogrammes „Klimaschutz Plus“ des Landes
Baden-Württemberg verbunden.
Als Fazit schlägt der Energieberater vor,
das Windeck-Gymnasium im Falle einer Sanierung mit dem Standard „KfW 70“ oder „KfW
55“ auszurüsten.
Hinsichtlich der Lüftung schlägt der Berater
ein System der kontrollierten Fensteröffnung, über den eigentlichen Fenstern,
vor. Dieses bereits an verschiedenen Schulen im Regierungsbezirk eingesetzte
System verspricht eine sehr gute Reduktion der CO2-Konzentration,
eine passive Nachtauskühlung und geringe Investitions- und Betriebskosten im
Vergleich zur mechanischen Lüftung.
Nach der heutigen Entscheidung „Neubau“ oder
„Sanierung im Bestand“ ist als nächster Schritt ein europaweites VgV-Verfahren
(Vergabeverordnung) zur Auswahl der Architektur- bzw. Ingenieurbüros
erforderlich. Es wird seitens Herrn Thiele hierfür ein VgV-konformes
Vergabeverfahren mit vorgelagertem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
vorgeschlagen.
Die Vorbereitung bzw. Durchführung dieses
Verfahrens kann unmittelbar begonnen werden. Es wird mit einer Dauer von 5 bis
6 Monaten gerechnet. Die Kosten eines solchen Verfahrens werden (inkl.
Betreuung und Preisgelder) auf zirka 150.000 Euro beziffert.
Allerdings muss hierbei berücksichtigt
werden, dass nach Auswahl und Auftragserteilung an ein Architekturbüro damit
ein Teil der späteren Beauftragung (Lph. 1 und tlw. 2) bereits abgedeckt ist.
Herr Dipl.-Ing. Thomas Thiele -Freier
Architekt- wird an der Sitzung teilnehmen und steht für Fragen zur Verfügung.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2018 stehen unter
Investitionsauftrag I21104200100, 500.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel
reichen zur Durchführung eines Wettbewerbes aus. Die in den kommenden Jahren
erforderlichen Mittel müssen entsprechend in der Mittelfristigen Finanzplanung
ausgewiesen und dann entsprechend genehmigt werden.
Die verschiedenen Varianten sind im
Sachverhalt dargestellt.
Anlagenverzeichnis: