III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Zuschüsse an die kulturtreibenden Vereine für das Jahr 2018 wie folgt zu gewähren:
- Gesangverein Altschweier 693,-- €
- Gesangverein Eisental 693,-- €
- Gem. Chor Moos 520,-- €
- Gesangverein Vimbuch 1.733,-- €
- Gesangverein Weitenung 866,-- €
- Männergesangverein Harmonie Bühl 693,-- €
- Bühler Frauenchor 520,-- €
- Gesangverein Kappelwindeck 520,-- €
- Kirchenchor Altschweier 173,-- €
- Kirchenchor Eisental 173,-- €
- Kirchenchor Neusatz 173,-- €
- Kirchenchor Weitenung 173,-- €
- Kirchenchor „St. Peter und Paul“ Bühl 289,-- €
- Kirchenchor „St. Maria“ Kappelwindeck 173,-- €
- Ev. Kirchen-/Posaunenchor Bühl 173,-- €
- Folk-Club 173,-- €
- Bühne 1 866,-- €
- Musikverein Altschweier 2.079,-- €
- Musikverein Balzhofen 2.541,-- €
- Musikverein Eisental 2.079,-- €
- Musikverein Moos 2.541,-- €
- Musikverein Neusatz 3.003,-- €
- Musikverein Oberbruch 1.617,-- €
- Musikverein Vimbuch 2.541,-- €
- Musikverein Weitenung 2.079,-- €
- Musikverein Kappelwindeck 2.541,-- €
- Fanfarenzug „Windeck“ Bühl 1.155,-- €
- Kammerorchester Bühl – Achern 693,-- €
- NG „Allda“ Kappelwindeck 635,-- €
- Dorfgemeinschaft Balzhofen 462,-- €
- NG „Mondglunkerle“ Weitenung 347,-- €
- Schartenberghexen Eisental 578,-- €
- NG „Feurio Vimbi“ 462,-- €
- Bühler Hexen 635,-- €
- NG „Niesatzer Hurzle“ 404,-- €
35.000,-- €
I.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Gesprächsrunden zur Haushaltskonsolidierung sowie des Prozesses „Stadt Bühl 2025“ wurde die Verwaltung beauftragt, die Förderung der kulturtreibenden Vereine neu zu konzipieren. Hierzu wurden vom Gemeinderat neue Förderkriterien verabschiedet (Sitzung vom 25.10.2017).
In der Vergangenheit wurden die kulturellen Vereine durch pauschale Zuwendungen gefördert; klare Förderrichtlinien waren nicht gegeben. Die maßgeblichen Eckpunkte der nunmehr gültigen Fördermodalitäten stellen sich wie folgt dar:
-
die Vereine werden nach Größe und Anzahl der
Aktiven gefördert; hierzu sind die Meldungen an die Verbände eine entscheidende
Größe.
- Vereine, die sich in der Jugendarbeit stark engagieren, werden – ähnlich wie bei der Sportförderung – höher bezuschusst; ebenso spielen Aspekte der Prävention eine Rolle (= „Zertifizierung als jugendfreundlicher Verein“).
- die jeweiligen Vereinssparten wie Musikkapellen / Chöre / Kirchenchöre / Fastnachtsvereine und sonstige Vereine werden über sog. „Hebel“ unterschiedlich gewichtet. Chöre und Musikvereine haben beispielsweise laufende Kosten für Dirigentenhonorare zu schultern; die Musikvereine aber zusätzlich auch noch teure Instrumente zu beschaffen.
- darüber hinaus spielt auch die Anzahl der Auftritte für Veranstaltungen der Stadt oder Stadtteile „zur Gestaltung und Bereicherung des kulturellen, gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens“ bei der Vereinsförderung eine Rolle; wer sich stark für das Gemeinwesen engagiert soll einen höheren Fördersatz erhalten können.
- Fastnachtsvereine, die „in fastnachtlicher Tradition und aktiver Brauchtumspflege“ verankert sind, haben erstmals auch die Möglichkeit, einen Zuschuss im Rahmen der Kulturförderung zu erhalten.
Für das Jahr
2018 ist ein Förderrahmen von 35.000,-- € vorgesehen; entsprechend den
eingegangenen Anträgen können die Zuschüsse an die kulturtreibenden Vereine ab
sofort ausbezahlt werden.
Der Kultur- und
Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2018 den Tagesordnungspunkt
vorberaten. Dem Gemeinderat wird einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag
zuzustimmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Gewährung von Zuschüssen i. H. v. 35.000,-- €; die Haushaltmittel hierfür stehen zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis: