Betreff
Durchführung der Eigenkontrollverordnung,
Vergabe der Ingenieurleistungen für die
TV-Untersuchung und Auswertung 2018
Vorlage
VO/880/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung einen Ingenieurvertrag auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit dem Ingenieurbüro Zink, Lauf, über die TV-Untersuchung und Auswertung zu schließen.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Stadt Bühl verfügt über ein Kanalnetz mit einer Gesamtlänge von zirka 268 Kilometern. Das gesamte Kanalnetz wurde aufgrund der gesetzlichen Vorgaben von der Stadtverwaltung in den 90er Jahren einer eingehenden TV-Untersuchung unterzogen und Schäden wurden saniert bzw. repariert.

 

Im Jahre 2009 wurde mit der Untersuchungsphase 2 im Stadtteil Balzhofen begonnen und danach dann nach Jahren entsprechend fortgeführt. Nun soll die Untersuchung im Bereich Neusatz / Waldmatt durchgeführt werden.

 

In diesem Bereich wird mit Leitungslängen von insgesamt 33.200 m gerechnet. Die TV-Untersuchung und Auswertung in diesem Bereich soll im Jahr 2018 durchgeführt werden, damit etwaige Schäden dann in den Folgejahren im Rahmen der Kanalsanierungsarbeiten behoben werden können.

 

Der Verwaltung liegt ein entsprechendes Honorarangebot des Büro Zink-Ingenieure, Lauf, auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor. Die vorläufige Bruttohonorarsumme beträgt 98.972,90 Euro.

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Die hierfür erforderlichen Mittel stehen im Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zur Verfügung.

 

 


Anlagenverzeichnis: