und Vollausbau,
Vergabe der Ingenieurleistungen
III.
Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss beauftragt die
Verwaltung, mit dem Ingenieurbüro Zink Ingenieure, Lauf, auf der Grundlage der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) einen Ingenieurvertrag für
die Kanalaufdimensionierung und Vollausbau der Geppertstraße Bühl zu schließen.
I.
Sachverhalt:
Im
Generalentwässerungsplan (GEP) 2000 wurde festgestellt, dass an mehreren
Stellen im Stadtgebiet Überlastungen der Mischwasserkanalisation bestanden
haben. Aufgrund dessen wurden bereits mehrere Optimierungsmaßnahmen zur
Kanalnetzhydraulik durchgeführt.
Der Kanal in
der Geppertstraße gehört mit zu den ältesten Kanälen der Stadt Bühl und sollte
auf Grund des desolaten Zustandes saniert werden. Dabei wird der bestehende
Kanal auf einer Länge von ca. 330 Meter ausgetauscht und aufdimensioniert.
Sechs neue Schächte und ein großes Schachtbauwerk werden neu gebaut.
Durch die Aufdimensionierung wird die Hydraulik und letztlich auch der Schutz der Anlieger bei Überflutungen verbessert.
Im Rahmen der genannten erforderlichen Kanalmaßnahme soll als Synergie direkt ein Vollausbau der Straßenoberfläche erfolgen.
Die Baumaßnahme soll in zwei Bauabschnitte aufgeteilt werden, wobei der erste Bauabschnitt im Kreuzungsbereich Steinstraße beginnt und bis über die Kreuzung Thomas-Mann-Straße/Im Grün geht. Der zweite Abschnitt beginnt nach der Kreuzung Thomas-Mann-Straße/Im Grün und endet an der Hauptstraße. Der erste Bauabschnitt ist für 2019 vorgesehen.
Es liegt ein Honorarvorschlag auf Grundlage
der Abschnitte Ingenieurbauwerke (Kanal) und Verkehrsanlagen (Vollausbau Straße)
der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von Zink Ingenieure,
Lauf, vor. Das genannte Büro ist auch bereits zur Erarbeitung des
Generalentwässerungsplans (GEP) beauftragt, weshalb dort eine besondere
Kenntnis über die örtlichen Begebenheiten vorhanden ist, womit keine lange
Einarbeitung erforderlich ist.
Das Ingenieurbüro soll für die
Leistungsphasen 1 bis 8, also der Planung und Ausführung der Maßnahme
beauftragt werden. Die vorläufige Bruttohonorarsumme liegt insgesamt bei
147.362,04 Euro.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2018 stehen unter
Investitionsauftrag I54105200990,
40.000 Euro sowie eine
Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2019 über weitere 520.000 Euro zur
Verfügung (Straße).
Für die Kanalaufdimensionierung stehen im
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung, unter Investitionsnummer
I53800099000 im Jahr 2018 insgesamt 40.000 Euro sowie für 2019, 550.000,00 €
zur Verfügung.
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Anlagenverzeichnis: