III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt von dem Beteiligungsbericht 2016
Kenntnis.
I.
Sachverhalt:
Nach § 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde zur
Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner einen Bericht über die
Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar
oder mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Nach den Vorgaben des
Gemeindewirtschaftsrechts wurde der Beteiligungsbericht 2016 erstellt.
Im Beteiligungsbericht ist auf
alle Unternehmen in privater Rechtsform bei unmittelbarer und mittelbarer
Beteiligung der Stadt von mehr als 50 % einzugehen. Über diesen „Pflichtteil“
hinaus wird von der Rechtsaufsichtsbehörde und der Gemeindeprüfungsanstalt eine
Gesamtdarstellung aller Beteiligungen empfohlen, also z.B. auch die Beteiligung
an öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden oder an Unternehmen mit einem nur
geringen Beteiligungsumfang.
Nach dem allgemeinen Teil, der
u. a. die rechtlichen Grundlagen kommunalen Handelns enthält, folgt eine
grafische Darstellung der wichtigsten Beteiligungsunternehmen der Stadt Bühl
sowie ein schneller Überblick über die Bilanzkennzahlen und deren Erläuterung
(S. 10 ff). Anschließend wird auf den Gegenstand des jeweiligen Unternehmens,
die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen
des Unternehmens eingegangen. Soweit aus den Jahresabschlüssen der
Beteiligungsunternehmen ersichtlich, wird auf den Stand der Erfüllung des
öffentlichen Zwecks des Unternehmens eingegangen sowie die finanzielle Lage des
Unternehmens und Grundzüge des Geschäftsverlaufes beschrieben. Ebenso werden
die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Stadt dargestellt und die
durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer angegeben. Die
wichtigsten Kennzahlen der Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens sind dargestellt.
Für die Beteiligungen der
Stadt am Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, an verschiedenen Zweckverbänden
sowie an der Naturschutzstiftung, für die zwar keine Berichtspflicht besteht,
die aber wegen ihres Umfanges bedeutsam sind, wurden soweit möglich die Angaben
in gleichem Umfang gemacht. Lediglich für die am Gesamtunternehmen gemessenen
„kleinen“ sonstigen Beteiligungen wurden sie verkürzt.
Die Steuerungsrelevanz des
Beteiligungsberichtes liegt insbesondere darin, dass durch die
Gesamtdarstellung der aktuellen Informationen im Vergleich zu den Vorjahren ein
Überblick über die Entwicklung aller Beteiligungsunternehmen der Stadt Bühl
ermöglicht wird.
Der Bericht ist ortsüblich bekannt zu machen und an
sieben Tagen öffentlich auszulegen. Der Bericht wird außerdem in Form einer
pdf-Datei auf der Homepage der Stadt Bühl unter Politik > Städtische
Finanzen zur Einsicht und zum Herunterladen bereitgestellt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Beteiligungsberichte
haben keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
Beteiligungsbericht
2016