Betreff
Beteiligungsbericht 2016
Vorlage
VO/890/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt von dem Beteiligungsbericht 2016 Kenntnis.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Nach § 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Nach den Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts wurde der Beteiligungs­bericht 2016 erstellt.

 

Im Beteiligungsbericht ist auf alle Unternehmen in privater Rechtsform bei unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung der Stadt von mehr als 50 % einzugehen. Über diesen „Pflichtteil“ hinaus wird von der Rechtsaufsichtsbehörde und der Gemeindeprüfungsanstalt eine Gesamtdarstellung aller Beteiligungen empfohlen, also z.B. auch die Beteiligung an öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden oder an Unternehmen mit einem nur geringen Beteiligungsumfang.

 

Nach dem allgemeinen Teil, der u. a. die rechtlichen Grundlagen kommunalen Handelns enthält, folgt eine grafische Darstellung der wichtigsten Beteiligungsunternehmen der Stadt Bühl sowie ein schneller Überblick über die Bilanzkennzahlen und deren Erläuterung (S. 10 ff). Anschließend wird auf den Gegenstand des jeweiligen Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens eingegangen. Soweit aus den Jahresabschlüssen der Beteiligungsunternehmen ersichtlich, wird auf den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens eingegangen sowie die finanzielle Lage des Unternehmens und Grundzüge des Geschäftsverlaufes beschrieben. Ebenso werden die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Stadt dargestellt und die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer angegeben. Die wichtigsten Kennzahlen der Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sind dargestellt.

 

Für die Beteiligungen der Stadt am Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, an verschiedenen Zweckverbänden sowie an der Naturschutzstiftung, für die zwar keine Berichtspflicht besteht, die aber wegen ihres Umfanges bedeutsam sind, wurden soweit möglich die Angaben in gleichem Umfang gemacht. Lediglich für die am Gesamtunternehmen gemessenen „kleinen“ sonstigen Beteiligungen wurden sie verkürzt.

 

Die Steuerungsrelevanz des Beteiligungsberichtes liegt insbesondere darin, dass durch die Gesamtdarstellung der aktuellen Informationen im Vergleich zu den Vorjahren ein Überblick über die Entwicklung aller Beteiligungsunternehmen der Stadt Bühl ermöglicht wird.

 

Der Bericht ist ortsüblich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Der Bericht wird außerdem in Form einer pdf-Datei auf der Homepage der Stadt Bühl unter Politik > Städtische Finanzen zur Einsicht und zum Herunterladen bereitgestellt.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Beteiligungsberichte haben keine direkten finanziellen Auswirkungen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Beteiligungsbericht 2016