Betreff
Bewerbung der Stadt Bühl als "Fairtrade-Stadt"
Vorlage
VO/891/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bühl nimmt an der Fairtrade-Towns Kampagne teil und strebt den Titel „Fairtrade-Stadt“ an. Hierzu sollen die fünf im Sachverhalt aufgeführten Kriterien der Fairtrade-Towns Kampagne erfüllt werden.

 

In allen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen sowie im Persönlichen Referat des Oberbürgermeisters werden Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet.

 

Die Verwaltung wird mit der Einrichtung der Steuerungsgruppe beauftragt, in welche als Vertreter der Stadt Bühl Bürgermeister Wolfgang Jokerst entsandt wird.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Bereits im Jahr 2000 startete in Großbritannien die weltweite Kampagne „Fairtrade-Towns“. Seit 2009 können sich auch Kommunen in Deutschland für ihr Engagement im fairen Handel um den Titel einer Fairtrade-Stadt bewerben. Diese Kampagne vernetzt erfolgreich Akteure aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik und fördert den fairen Handel auf kommunaler Ebene. Damit kann das zunehmende Bewusstsein für gerechtere Produktionsbedingungen sowie soziale und umweltschonende Herstellungs- und Handelsstrukturen weiter gestärkt werden.

 

Aufgrund der Jubiläen von fünf Eine-Welt-Initiativen in Bühl wurde beim Neujahrsempfang das Jahr 2018 unter dem Motto „Meine Welt – Deine Welt – Eine Welt“ als „Eine-Welt-Jahr“ ausgerufen. So ist nur folgerichtig, dass sich die Stadt Bühl auf den Weg macht, Fairtrade-Stadt zu werden.

 

Um den Titel einer „Fairtrade-Stadt“ zu erlangen, der in Deutschland von der Organisation TransFair e.V. verliehen wird, müssen folgende fünf Kriterien erfüllt werden.

 

  1. Vorlage eines Gemeinderatsbeschlusses, dass bei allen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sowie im Persönlichen Referat des Oberbürgermeisters Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet werden.

Ferner ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich, aus dem hervorgeht, dass die Stadt Bühl den Titel „Fairtrade-Stadt“ anstrebt.

 

  1. Bildung einer lokalen Steuerungsgruppe, die auf dem Weg zur Fairtrade-Stadt die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Sie dient der Vernetzung innerhalb der Stadt und besteht aus mindestens drei Mitgliedern aus den Bereichen Stadtverwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Es ist darüber hinaus wünschenswert, dass weitere Akteure in der Steuerungsgruppe vertreten sind, z.B. Vereine, Schulen oder kirchliche Einrichtungen. Die Gruppe bestimmt auch einen Sprecher.

 

  1. Anbieten von mindestens zwei Produkten aus fairem Handel in den lokalen Einzelhandelsgeschäften sowie in Cafés und Restaurants. In Abhängigkeit von der Einwohnerzahl müssen in Bühl sechs Geschäfte und drei Gastronomie solche Produkte anbieten.

 

  1. Verwendung von Fairtrade-Produkten in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen sowie Durchführung von Bildungsaktivitäten zum Thema Fairer Handel. Im Hinblick auf die Einwohnerzahl müssen in Bühl eine Schule, ein Verein und eine Kirche diese Vorgabe erfüllen.

 

  1. Berichterstattung in den örtlichen Medien über alle Aktivitäten auf Weg zur Fairtrade-Stadt. Pro Jahr sollen mindestens vier Artikel erscheinen, bei denen die Kampagne thematisiert wird. Neben Veröffentlichungen in den Printmedien zählen hierzu auch Online-Artikel und Berichte auf der städtischen Homepage.

 

Da innerhalb der Verwaltung schon einige Vorarbeit geleistet wurde, soll die Bewerbung im Falle eines positiven Gemeinderatsbeschlusses möglichst umgehend eingereicht werden.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Eventuell geringe Mehrkosten durch Verwendung von Fairtrade-Produkten.