a) Aufstellungsbeschluss
b) Entwurfsbilligung und Offenlagebeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Weinstraße / Weinbergstraße“ in Bühl-Eisental nach
§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß dem Abgrenzungsplan vom 20.
Juni 2018.
b) Der Gemeinderat billigt den
Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften
und Begründung mit artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 20. Juni 2018 und
beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB in Form einer Offenlage durchzuführen und die Behörden sowie sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
I.
Sachverhalt:
Die Stadt Bühl verfolgt aufgrund der
Engpässe in der Bereitstellung von günstigen, städtischen Wohnungen seit
einigen Jahren das Ziel, dezentral und in angemessener Größenordnung Wohnraum
im Stadtgebiet und in den Ortsteilen zur Verfügung zu stellen. Nach Aufgabe des
Gaststättenbetriebs „Weinberg“ in der Weinbergstraße 2 in Bühl-Eisental hat die
Stadt Bühl in diesem Jahr das Anwesen erworben, um dort Wohnungen für den
preisgünstigen Wohnungsmarkt bereitstellen zu können.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich
der Innenbereichssatzung „Weinbergstraße“, welche die Grundstücke östlich der
Weinbergstraße umfasst und im Jahr 1998 zur Klarstellung der Abgrenzungen
zwischen Innen- und Außenbereich in Kraft getreten ist. Die Satzung sah
relativ kleine Baufenster auf damals unbebauten Flächen vor; die Zahl der
Wohneinheiten war auf maximal 2 begrenzt.
Ziele
und Zwecke der Bebauungsplanaufstellung / Planungskonzeption
Im Sinne einer nachhaltigen Innenverdichtung
soll der Weg für den günstigen Wohnungsmarkt frei gemacht, die Zahl der
Wohnungseinheiten aufgehoben und die Baufenster vergrößert werden. In
Zusammenhang mit weiteren Bauvorhaben westlich der Weinbergstraße sollen die
bisher unbeplanten Flächen in das Plangebiet einbezogen und weitere Baumöglichkeiten
auf hinterliegenden Grundstücksteilen geschaffen werden. Die bisher gültige
Innenbereichssatzung „Weinbergstraße“ soll entsprechend erweitert und mit der
neuen Überplanung in den Bebauungsplan „Weinstraße / Weinbergstraße“ überführt
werden. Der neue Geltungsbereich umfasst künftig eine Größe von ca. 2 ha.
Die Bebauungsplanaufstellung ist ein
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB im Sinne einer nachhaltigen
Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung von brachliegenden, freien
Grundstücken für eine neue Wohn- und auch Gewerbenutzung.
Folgende grundlegende Festsetzungen wurden
im Bebauungsplanentwurf vorgenommen:
…
- 2 -
Art der baulichen Nutzung
Die im Bebauungsplanentwurf festgesetzte Art
der baulichen Nutzung orientiert sich an den bisherigen Festsetzungen der
Innenbereichssatzung und am Bestand. So ist östlich der Weinbergstraße ein
Allgemeines Wohngebiet festgesetzt und westlich hiervon ein Mischgebiet. Das
bisher als Wohngebiet festgesetzte ehemalige Gaststättengrundstück wird in ein
Mischgebiet überführt, da es räumlich im Zusammenhang mit dem angrenzenden
Mischgebiet zu sehen ist.
Gegenüber der Innenbereichssatzung wurden
durch die Ortskernnähe die Betriebe des Beherbergungsgewerbes und die Anlagen
für Verwaltungen in das Wohngebiet als neue, ausnahmsweise zulässige Nutzungen
aufgenommen. Weiterhin unzulässig bleiben sonstige nicht störende
Gewerbebetriebe, Gartenbaubetriebe und Tankstellen. Im Mischgebiet wurden
aufgrund der räumlichen Nähe zum Ortskern mit den sensiblen Nutzungen wie
Kindergarten, Kirche und Ortsverwaltung die Gartenbaubetriebe, Tankstellen und
Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die
Grundflächenzahl (GRZ), Zahl der Vollgeschosse (VG) und maximale Wandhöhe (WH)
näher bestimmt.
Die Grundflächenzahl im Wohngebiet liegt bei
0,4 bzw. für Nutzungen nach § 19 Abs. 4 S. 1 BauNVO bei bis zu 0,6.
Im Mischgebiet werden entsprechend der
Grundstücksgrößen unterschiedliche Grundflächenzahlen festgesetzt, die sich
zwischen 0,4 und 0,6 bewegen. Mit den Anlagen nach § 19 Abs. 4 S. 1 BauNVO darf
die GRZ um bis zu 50 % überschritten werden, jedoch nicht mehr als 0,8.
Die Zahl der Vollgeschosse beruht auf der
vorhandenen Baustruktur und dem Gedanken der Nachverdichtung. So sind im
Plangebiet insgesamt zwei Vollgeschosse festgesetzt.
Da das Gebiet in unterschiedlichen
Richtungen fällt und ansteigt, wurde in Anlehnung an die vorhandene Bebauung
die Wandhöhe in diesem Bebauungsplanentwurf auf Meter über Normal-Null
festgesetzt. Entlang der Wein- und Weinbergstraße ergibt sich daraus eine
Wandhöhe von ca. 8,00 m gemessen zur Oberkante Straßenachse an der Gebäude-
bzw. Grundstücksmitte (mit Ausnahme der beiden älteren Gebäude in der
Weinstraße 97 und 99 mit ca. 10,50 m) und in der zweiten Baureihe eine Wandhöhe
von ca. 6,50 m gemessen zum vorhandenen Gelände in der Grundstücksmitte.
Bauweise
Im Plangebiet gilt grundsätzlich die offene
Bauweise. Da teilweise aber mit den älteren Gebäuden die Abstandsflächen zu
Grundstücksgrenzen unterschritten werden, wurde eine abweichende Bauweise mit
Unterschreitung bzw. einseitiger Grenzbebauung in solchen Fällen zugelassen.
…
- 3 -
Zahl der Wohneinheiten
Die bisher maximal zulässigen Wohneinheiten
werden mit der Bebauungsplanaufstellung aufgehoben. Eine Regulierung der
Wohneinheiten ergibt sich vor allem über die Festsetzungen zur GRZ und zu den
erforderlichen Stellplatzflächen.
Artenschutz
Zum Bebauungsplanentwurf wurde eine
artenschutzrechtliche Voruntersuchung vorgenommen. Demnach werden keine
Verbotstatbestände des § 44
Abs. 1 BNatSchG bei streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
und bei europäischen Vogelarten berührt, sofern die Rodungszeiten eingehalten
und insektenfreundliche Leuchtmittel verwendet werden.
Der Ortschaftsrat Eisental hat diesen
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 19. Juni 2018 behandelt und einstimmig
beschlossen, jedoch mit der Ergänzung, dass in den Bereichen, die nicht direkt
an der Weinstraße liegen alle Dachformen zulässig sein sollen.
Die Verwaltung hat diesem Antrag, in
Absprache mit dem Ortsvorsteher, in den Festsetzungen insoweit berücksichtigt,
dass die örtlichen Bauvorschriften ergänzt wurden. Die Ergänzung ist in den
beiliegenden Unterlagen grau
hinterlegt. Diese Ergänzung wird mit dem Ortschaftsrat in seiner Sitzung am 17.
Juli 2018 erneut abgestimmt.
Der Technische Ausschuss hat diesen
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 5. Juli 2018 behandelt. In der
Diskussion wurde angeregt, dass eine Erweiterung des Geltungsbereiches Richtung
Nordwesten bis zur Horrenbacher Straße überprüft werden soll.
Die Prüfung auf Erweiterung des räumlichen
Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes Richtung Nordwesten hat folgendes
ergeben:
·
Nördlich
der Bebauung in der Wein- und Kirchbachstraße schließt eine größere
Grün-/Gartenfläche an. Über diese verläuft im Gewann Halbjeuchel quer ein
Wassergraben, der das anfallende Niederschlagswasser aus der umliegenden
Umgebung sammelt. Dieser wird auf dem Grundstück Kirchbachstraße 49 in einen
Einlauf und in die Kanalisation geführt.
Der Wassergraben verläuft somit auch über die zur Diskussion stehende
Erweiterungsfläche.
Aufgrund der mit dem
Graben verbundenen besonderen Biotopstrukturen (zeitweise feuchte Gebiete)
müssten über die bisherige Artenschutzuntersuchung hinaus weitere Tier- und
Pflanzenarten untersucht werden (z.B. Amphibien). Der Untersuchungszeitraum für
solche Biotopstrukturen liegt vor allem im Frühjahr bis Sommer. Bei Aufnahme
dieser Erweiterungsfläche könnte der Bebauungsplanentwurf mit den Ergebnissen
aus der erweiterten Artenschutzuntersuchung erst in einem guten Jahr
beschlossen werden.
…
- 4 -
Des Weiteren ist in
diesem Zusammenhang festzuhalten, dass der Wassergraben und die Flächen
seitlich hiervon in einer Geländesenke liegen. Eine neue Bebauung in diesem
Bereich würde sich somit teilweise im Einzugsbereich des anfallenden
Niederschlagswassers befinden.
·
Mit
Aufnahme der Erweiterungsfläche in den räumlichen Geltungsbereich des neuen
Bebauungsplanes würde sich das Plangebiet auf ca. 30.000 m² vergrößern. Es ist
nicht auszuschließen, dass die Obergrenze der Grundfläche von 20.000 m² für ein
beschleunigtes Verfahren nach
§ 13a BauGB im vorliegenden Fall nicht eingehalten werden kann.
Ansonsten erfolgte der Beschluss über das
Bebauungsplanverfahren „Weinstraße / Weinbergstraße“ im Technischen Ausschuss
einstimmig.
Dem Ortschaftsrat Eisental werden die
Ergebnisse auf Überprüfung der Erweiterung des Plangebietes nach Nordwesten in
seiner nächsten Sitzung am 17. Juli 2018 zur Diskussion und Vorberatung
vorgelegt. Der Gemeinderat wird über die Ergebnisse aus dem Ortschaftsrat
mündlich informiert.
Im Rahmen der Überprüfung auf Erweiterung
wurde festgestellt, dass die Bezeichnung und das Planzeichen zum
landwirtschaftlichen Weg und zum Geh-/Fahr- und Leitungsrecht in der
Planzeichnung und Legende nicht übernommen waren. In dieser Vorlage wurden im
zeichnerischen Teil daher die beiden Punkte aufgenommen. Da es sich nur um eine
klarstellende Änderung und es sich nicht um einen Grundzug der Planung handelt,
kann das Datum des Bebauungsplanentwurfs vom 20. Juni 2018 bestehen bleiben.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Weinstraße / Weinbergstraße“ in Bühl-Eisental nach § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren gemäß dem Abgrenzungsplan vom 20. Juni 2018 zu beschließen.
Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss
dem Gemeinderat, den Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen,
Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit artenschutzrechtlicher Vorprüfung
vom 20. Juni 2018 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage
durchzuführen und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren „Weinstraße /
Weinbergstraße“ wurden bisher Haushaltsmittel von insgesamt ca. 10.000 € in
Anspruch genommen. Weitere Mittel sind bisher nicht vorgesehen, dies hängt aber
von den Ergebnissen aus dem weiteren Bebauungsplanverfahren ab.
…
- 5 -
Für die mögliche Erweiterungsfläche Richtung
Nordwesten würden weitere Mittel von ca. 7.000 € anfallen.
Anlagenverzeichnis: