Entwurfsbilligung und Offenlagebeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat billigt den
Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften
und Begründung mit Grünordnungsplan, Gutachten zu den lokalklimatischen
Verhältnissen und artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 20. Juni 2018 und beauftragt
die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in
Form einer Offenlage durchzuführen und die Behörden sowie sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
I.
Sachverhalt:
In seiner öffentlichen Sitzung am 28.
Februar 2018 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung
des Bebauungsplanes gefasst. Zwischenzeitlich wurde der Bebauungsplanentwurf
für den ersten Bauabschnitt des im Gewerbe- und Industriegebiet „Bußmatten“
ansässigen, weltweit tätigen Automobil- und Industriezulieferers ausgearbeitet.
Wie bereits mit dem Aufstellungsbeschluss
festgestellt, sind durch die Erweiterungsabsichten umfangreiche
Voruntersuchungen, gerade auch im Hinblick auf den Eingriff in die im
rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesene Grünfläche (Belüftungsschneise),
notwendig. Hierbei war es von großer Bedeutung das Maß der zukünftigen
baulichen Entwicklung, mit den Zielen der Naturschutzbehörden abzustimmen.
Die Ergebnisse einiger Termine mit
Investoren, Architekten und Träger öffentlicher Belange liegen nun vor und sind
in den vorliegenden Bebauungsplanändderungsentwurf eingearbeitet.
Hinsichtlich der baulichen Entwicklung ist,
basierend auf dem wagen Wettbewerbsentwurf des Investors, ein fünfgeschossiger
Anbau geplant, der eine um ca. fünf Meter höhere Gebäudehöhe aufweisen soll,
als das dreigeschossige Bestandsgebäude. Geplant ist eine Nutzfläche von ca. 12
000 m² (Büro, Werkstatt, Prüffelder). Hinzu kommt, dass auf der restliche
Grundstücksfläche, erstmalig in einem Bühler Industriegebiet, ein Parkhaus
errichtet werden soll, das um eine umfangreiche Dachbegrünung aufnehmen zu
können, eine zehn Meter höhere Gebäudehöhe aufweisen soll als das
Bestandsgebäude.
Festzustellen ist, dass die bauliche
Erweiterung vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
geschieht. Allerdings zieht dies mit sich, dass die bisher auf dem Grundstück
festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen – Belüftungsschneise und
teilweise Vorgärten –aufgegeben werden müssen, jedoch planextern ausgeglichen
werden können.
Wie bereit s zum Aufstellungsbeschluss
festgestellt, kann der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden,
wobei eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht nicht erforderlich sind. Dennoch
müssen der naturschutzrechtliche Ausgleich und die klimatisch und
grünordnerischen Belange in die Abwägung eingestellt werden.
…
- 2 -
Der Technische Ausschuss hat diesen
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 5. Juli 2018 behandelt und diesen
einstimmig beschlossen.
Der Ortschaftsrat Eisental wird diesen
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 17. Juli 2018 behandeln. Über das
Ergebnis wird der Gemeinderat mündlich informiert.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat, den Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen
Bauvorschriften und Begründung mit Grünordnungsplan, Gutachten zu den
lokalklimatischen Verhältnissen und artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 20.
Juni 2018 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage durchzuführen und
die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
zu hören.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren werden nach
derzeitiger Kostenzusammenstellung ca. 50.000 € anfallen.
Anlagenverzeichnis: