Betreff
Bebauungsplan „Klinikum Mittelbaden Bühl“ in Bühl mit Aufhe-bung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ärztehaus beim Kreiskrankenhaus Bühl“,
a) Aufstellungsbeschluss
b) Vorentwurfsbilligung und Beschluss zur frühzeitigen Beteili-gung
Vorlage
VO/897/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, den städtebaulichen Vor-Vertrag zum Bebauungsplan „Klinikum Mittelbaden Bühl“ mit dem Vorhabenträger zu schließen.

 

b)    Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klinikum Mittelbaden Bühl“  in Bühl gemäß dem Abgrenzungsplan vom 20. Juni 2018 mit Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ärztehaus beim Kreiskrankenhaus Bühl“.

 

 


 

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c)    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung auf Basis des Vorentwurfes vom 20. Juni 2018, mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu hören.

 

 


I. Sachverhalt:

Das Klinikum Mittelbaden Bühl betreibt in Bühl ein Krankenhaus der medizinischen Grundversorgung für die Stadt Bühl und Umgebung. Seine Wurzeln hat dieser Standort als Städtisches Krankenhaus, das 1966 in Bühl seine Pforten öffnete.

 

Für den Bereich des Ärztehauses mit Apotheke und zugehörigen Stellplätzen ist bereits der vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ärztehaus beim Kreiskrankenhaus Bühl“ mit Rechtskraft vom 08.04.2005 vorhanden. Für das restliche Klinikareal gibt es keinen Bebauungsplan.

 

Die Zahl der alten und hochbetagten Menschen in unserer Gesellschaft nimmt kontinuierlich zu. Hinzu kommen die Einzelzimmer-Regelungen der LHeimBauVO sowie die Vorschriften für Wohngruppen und Zimmergrößen, die in den bestehenden Pflegeheimen zum Verlust bestehender Pflegeplätze führen.

 

Vor diesem Hintergrund ist auch in Bühl und Umgebung eine Verbesserung der Versorgungssituation der älter werdenden Bevölkerung erforderlich. Das Klinikum Mittelbaden gGmbH als Versorgungsträger plant daher die Errichtung eines Pflegeheims mit 90 Betten auf dem Areal des Klinikums. Dieses soll in abgewinkelter Form östlich des Klinikgebäudes errichtet werden.

 

Ziel ist es, am Standort des Bühler Krankenhauses - Klinikum Mittelbaden -  ein übergreifendes Angebot zu schaffen, das die Synergien der unterschiedlichen ansässigen Bereiche ausnutzt. So wäre für die Pflegebedürftigen die Kombination der verschiedenen Pflege- und Behandlungsangebote in direkter Nachbarschaft möglich.

 

Da das derzeitige Stellplatzangebot auf dem Klinikgelände nicht ausreicht, soll das Stellplatzangebot über den notwendigen Nachweis hinaus erweitert werden. So ist der Abriss des ehemaligen Schwesternwohnheims vorgesehen, hier soll eine Stellplatzanlage entstehen. Unmittelbar nördlich angrenzend ist vorgesehen, die vorhandene Stellplatzanlage um zwei Stellplatzebenen aufzustocken.

 

 


 

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Das vorliegende Bebauungsplanverfahren hat nun zum Ziel, die geplante bauliche Entwicklung auf dem Klinikgelände, unter Berücksichtigung des baurechtlichen Bestands, planungsrechtlich zu sichern. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für das Ärztehaus wird in diesem Zug aufgehoben.

 

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich ausschließlich um einen dem Vorhaben auf dem Klinikgelände gewidmeten Plan. Aufgrund dieser Tatsache wird, zur Übernahme der Planungskosten für die Erstellung des Bebauungsplans durch den Vorhabenträger, ein städtebaulicher Vor-Vertrag geschlossen.

 

Der Technische Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 5. Juli 2018 behandelt und einstimmig beschlossen.

 

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Oberbürgermeister zu ermächtigen, den städtebaulichen Vor-Vertrag zum Bebauungsplanvorentwurf „Klinikum Mittelbaden Bühl“ gemäß der Anlage 1 mit dem Vorhabenträger abzuschließen. 

 

Weiterhin empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klinikum Mittelbaden Bühl“ in Bühl gemäß dem Abgrenzungsplan vom 20. Juni 2018 mit Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ärztehaus beim Kreiskrankenhaus Bühl“ zu beschließen.

 

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat auf Basis des Vorentwurfes mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 20. Juni 2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu hören.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren einschließlich sämtlicher Gutachten und Ausgleichsmaßnahmen trägt der Vorhabenträger. Durch das Bebauungsplanverfahren entstehen somit keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Bühl.

 

 


Anlagenverzeichnis: