Betreff
Bebauungsplan der Innenentwicklung „Campus Bühl – Teilbereich Mensa“ in Bühl,
a) Aufstellungsbeschluss
b) Entwurfsbilligung und Offenlagebeschluss
Vorlage
VO/899/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

a)               Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Bühl – Teilbereich Mensa“ in Bühl nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß dem Abgrenzungsplan vom 20. Juni 2018. 

 

b)               Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit artenschutzfachlicher Stellungnahme vom 20. Juni 2018 und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage durchzuführen und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.

 

 


I. Sachverhalt:

Im Oktober 2016 wurde der kombinierte städtebauliche Ideen- und hochbauliche Realisierungswettbewerb „Campus Bühl“ ausgelobt und durchgeführt. Ziel war, das zentral im Stadtzentrum gelegene Quartier zu einem „Campus für Bildung und Kultur“ weiter zu entwickeln und noch attraktiver zu gestalten. Dabei sollen künftig die verschiedenen Hochbausolitäre (Schulen, Bürgerhaus, Mediathek) sowohl stadträumlich als auch funktional im Sinne eines nachhaltigen Stadtentwicklungskonzeptes miteinander verbunden und die zusätzlich benötigten Gebäudekomplexe verwirklicht werden. Hierzu gehört der Bau einer Mensa mit Jugendcafé im Zusammenhang mit dem Ausbau der Carl-Netter-Realschule (CNR) und Aloys-Schreiber-Schule (ASS) zu Ganztagesschulen. Mit seiner direkten Nähe zur ASS und der CNR bietet sich der Standort auf dem Gelände des Kinder- und Familienzentrums (Kifaz) als künftiger gemeinsamer Mensa-Bereich für die Schülern der ASS und der CNR an und stellt somit einen zentralen Aufenthaltsbereich der Schüler und Lehrer dar.

 

Die Überplanung des gesamten Campus-Areals ist sehr umfangreich bzw. vielschichtig und damit zeitintensiv. Daher soll nun, aufgrund der Dringlichkeit, vorab der Bereich für die künftige Mensa aus dem Gesamtplan herausgenommen und mittels beschleunigtem Verfahren nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt werden.

 

Zusätzlich zur Mensa als allgemeiner Aufenthaltsbereich mit enger Anbindung an den Schulbetrieb soll den Schülern der ASS und CNR ein Betreuungs- und Freizeitbereich zur Verfügung gestellt werden, der als Bindeglied für außerschulische Nutzungen genutzt werden kann.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Wettbewerbsergebnisse umzusetzen und die dringend benötigte Mensa mit Jugendcafé und Schulräumen vorab realisieren zu können - mit Blick auf die Gesamtentwicklung des Campusareals. Der bestehende B-Plan „Hindenburgstraße /Bahnhof“ wird dabei für diesen Teilbereich überarbeitet bzw. aufgehoben.

 

Artenschutz

Zum Bebauungsplanentwurf wurde eine artenschutzfachliche Stellungnahme vorgenommen. Demnach werden keine Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und

bei europäischen Vogelarten berührt, sofern die Rodungszeiten eingehalten werden.


- 2 -

 

 

Der Technische Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 5. Juli 2018 behandelt und diesen einstimmig beschlossen.

 

Demnach empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Bühl – Teilbereich Mensa“ in Bühl nach
§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß dem Abgrenzungsplan vom 20. Juni 2018 zu beschließen.

 

Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, den Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 20. Juni 2018 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage durchzuführen und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Für das Bebauungsplanverfahren „Campus Bühl – Teilbereich Mensa“ wurden bisher direkt keine Haushaltsmittel in Anspruch genommen, da die Artenschutz-untersuchung und die schalltechnische Einschätzung zum Gesamtkonzept „Campus Bühl“ gerechnet werden muss. Ob noch Mittel erforderlich werden, hängt von den Ergebnissen aus dem weiteren Bebauungsplanverfahren ab.

 

 


Anlagenverzeichnis: