a) Aufstellungsbeschluss
b) Entwurfsbilligung und Offenlagebeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Bühl –
Teilbereich Mensa“ in Bühl nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß
dem Abgrenzungsplan vom 20. Juni 2018.
b) Der
Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen,
Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit artenschutzfachlicher
Stellungnahme vom 20. Juni 2018 und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage durchzuführen
und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB zu hören.
I.
Sachverhalt:
Im Oktober 2016 wurde
der kombinierte städtebauliche Ideen- und hochbauliche Realisierungswettbewerb
„Campus Bühl“ ausgelobt und durchgeführt. Ziel war, das zentral im Stadtzentrum
gelegene Quartier zu einem „Campus für Bildung und Kultur“ weiter zu entwickeln
und noch attraktiver zu gestalten. Dabei sollen künftig die verschiedenen
Hochbausolitäre (Schulen, Bürgerhaus, Mediathek) sowohl stadträumlich als auch
funktional im Sinne eines nachhaltigen Stadtentwicklungskonzeptes miteinander verbunden
und die zusätzlich benötigten Gebäudekomplexe verwirklicht werden. Hierzu
gehört der Bau einer Mensa mit Jugendcafé im Zusammenhang mit dem Ausbau der
Carl-Netter-Realschule (CNR) und Aloys-Schreiber-Schule (ASS) zu
Ganztagesschulen. Mit seiner direkten Nähe zur ASS und der CNR bietet sich der
Standort auf dem Gelände des Kinder- und Familienzentrums (Kifaz) als künftiger
gemeinsamer Mensa-Bereich für die Schülern der ASS und der CNR an und stellt
somit einen zentralen Aufenthaltsbereich der Schüler und Lehrer dar.
Die Überplanung des
gesamten Campus-Areals ist sehr umfangreich bzw. vielschichtig und damit
zeitintensiv. Daher soll nun, aufgrund der Dringlichkeit, vorab der Bereich für
die künftige Mensa aus dem Gesamtplan herausgenommen und mittels beschleunigtem
Verfahren nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt
werden.
Zusätzlich zur Mensa
als allgemeiner Aufenthaltsbereich mit enger Anbindung an den Schulbetrieb soll
den Schülern der ASS und CNR ein Betreuungs- und Freizeitbereich zur Verfügung
gestellt werden, der als Bindeglied für außerschulische Nutzungen genutzt
werden kann.
Ziel des
Bebauungsplanes ist es, die Wettbewerbsergebnisse umzusetzen und die dringend
benötigte Mensa mit Jugendcafé und Schulräumen vorab realisieren zu können -
mit Blick auf die Gesamtentwicklung des Campusareals. Der bestehende B-Plan
„Hindenburgstraße /Bahnhof“ wird dabei für diesen Teilbereich überarbeitet bzw.
aufgehoben.
Artenschutz
Zum
Bebauungsplanentwurf wurde eine artenschutzfachliche Stellungnahme vorgenommen.
Demnach werden keine Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei streng
geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und
bei europäischen
Vogelarten berührt, sofern die Rodungszeiten eingehalten werden.
…
- 2 -
Der Technische
Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 5. Juli 2018
behandelt und diesen einstimmig beschlossen.
Demnach empfiehlt der
Technische Ausschuss dem Gemeinderat, die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Campus Bühl – Teilbereich Mensa“ in Bühl nach
§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß dem Abgrenzungsplan vom 20. Juni
2018 zu beschließen.
Ebenso empfiehlt der
Technische Ausschuss dem Gemeinderat, den Bebauungsplanentwurf mit textlichen
Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit
artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 20. Juni 2018 zu billigen und die
Verwaltung zu beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB in Form einer Offenlage durchzuführen und die Behörden sowie sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das
Bebauungsplanverfahren „Campus Bühl – Teilbereich Mensa“ wurden bisher direkt
keine Haushaltsmittel in Anspruch genommen, da die Artenschutz-untersuchung und
die schalltechnische Einschätzung zum Gesamtkonzept „Campus Bühl“ gerechnet
werden muss. Ob noch Mittel erforderlich werden, hängt von den Ergebnissen aus
dem weiteren Bebauungsplanverfahren ab.
Anlagenverzeichnis: