Nördlicher Teil nach § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
II. Beschlussvorschlag:
a)
Der
Gemeinderat fasst den Änderungsbeschluss Waldhägenich West – Nördlicher Teil
–und führt das Verfahren nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durch.
b)
Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf auszuarbeiten.
I. Sachverhalt:
Im Rahmen einer Bauanfrage liegt der Stadt Bühl eine Planung zur Nutzung
eines wertvollen Industriegeländes mit einer Freilandphotovoltaikanlage im
Bereich des Bebauungsplanes Waldhägenich West vor.
Der seit April 1988 rechtskräftige Bebauungsplan weist für den ca. 9,44
großen Änderungsbereich ein Industriegebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8
und einer Gebäudehöhe zwischen 15,0 und 17,5 m (gemessen von OK festgelegtes
Gelände) aus.
Vor dem Hintergrund, dass für die Stadt Bühl die Ressourcen an
verfügbaren Gewerbeflächen merklich kleiner werden, ist es nicht verständlich,
Freiflächenphotovoltaikanlagen auf freien Gewerbeflächen zu entwickeln. Unter
diesem Gesichtspunkt schlägt die Verwaltung zur Sicherung des Erhalts von
Gewerbeflächen vor, auf der Gemarkung Bühl dem Änderungsbeschluss für den
nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Waldhägenich West zu fassen.
Ziel der Änderung soll sein, dass zwar Photovoltaikanlagen weiterhin
zulässig sind, diese aber nur auf Betriebsgebäuden oder zur Überdachung von
Stellplätzen gebaut werden dürfen. Darüber hinaus sollen Festsetzungen zu Art
und Maß, sowie zu Gestaltung und Eingrünung an die heutigen Festsetzungen von
gewerblichen Bebauungsplänen angepasst werden.
Zwar wurde seitens der Geschäftsleitung eines Betriebszweiges des
Antragsstellers das Zurückziehen des Bauantrages angesprochen, doch lag diese bis zur
Erstellung der Vorlage nicht vor.
Mit Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses können die einschlägigen
Plansicherungsinstrumente wie Veränderungssperre, Zurückstellung von
Baugesuchen angewandt werden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Technischen Ausschuss dem Gemeinderat zu
empfehlen, den Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan Waldhägenich West gemäß
beigefügtem Abgrenzungsplan zu fassen und gleichzeitig die Verwaltung mit der
Erarbeitung des Entwurfes zu beauftragen.
Das Verfahren kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt
werden.
In seiner Sitzung am 11. Dezember
2014 wird der Technische Ausschuss diesen Tagesordnungspunkt vorberaten. Das
Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut
Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: