Betreff
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Waldhägenich West,
Nördlicher Teil nach § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
Vorlage
TEST VO/046/2014
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

a)             Der Gemeinderat fasst den Änderungsbeschluss Waldhägenich West – Nördlicher Teil –und führt das Verfahren nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durch.

 

b)              Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf auszuarbeiten.

 

 


I. Sachverhalt:

Im Rahmen einer Bauanfrage liegt der Stadt Bühl eine Planung zur Nutzung eines wertvollen Industriegeländes mit einer Freilandphotovoltaikanlage im Bereich des Bebauungsplanes Waldhägenich West vor.

 

Der seit April 1988 rechtskräftige Bebauungsplan weist für den ca. 9,44 großen Änderungsbereich ein Industriegebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Gebäudehöhe zwischen 15,0 und 17,5 m (gemessen von OK festgelegtes Gelände) aus.

                

Vor dem Hintergrund, dass für die Stadt Bühl die Ressourcen an verfügbaren Gewerbeflächen merklich kleiner werden, ist es nicht verständlich, Freiflächenphotovoltaikanlagen auf freien Gewerbeflächen zu entwickeln. Unter diesem Gesichtspunkt schlägt die Verwaltung zur Sicherung des Erhalts von Gewerbeflächen vor, auf der Gemarkung Bühl dem Änderungsbeschluss für den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Waldhägenich West zu fassen.

 

Ziel der Änderung soll sein, dass zwar Photovoltaikanlagen weiterhin zulässig sind, diese aber nur auf Betriebsgebäuden oder zur Überdachung von Stellplätzen gebaut werden dürfen. Darüber hinaus sollen Festsetzungen zu Art und Maß, sowie zu Gestaltung und Eingrünung an die heutigen Festsetzungen von gewerblichen Bebauungsplänen angepasst werden.

 

Zwar wurde seitens der Geschäftsleitung eines Betriebszweiges des Antragsstellers das Zurückziehen des Bauantrages  angesprochen, doch lag diese bis zur Erstellung der Vorlage nicht vor.

 

Mit Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses können die einschlägigen Plansicherungsinstrumente wie Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen angewandt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Technischen Ausschuss dem Gemeinderat zu empfehlen, den Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan Waldhägenich West gemäß beigefügtem Abgrenzungsplan zu fassen und gleichzeitig die Verwaltung mit der Erarbeitung des Entwurfes zu beauftragen.


Das Verfahren kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

 

In seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 wird der Technische Ausschuss diesen Tagesordnungspunkt vorberaten. Das Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: