Betreff
Jahresabschluss der Stadtwerke Bühl GmbH für das Geschäftsjahr 2017
Vorlage
VO/908/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Vertreter der Bühler Sportstätten GmbH beschließen in der Gesellschafter-versammlung der Stadtwerke Bühl GmbH:

 

1.)   Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 nebst Lagebericht der Stadtwerke Bühl GmbH wird in der vorgelegten Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.

2.)   Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

3.)   Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

4.)   Die Bildung von Gewinnrücklagen in Höhe von 2.132.420,78 € wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

5.)   Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2018 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, bestellt.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Geschäftsführung der Stadtwerke Bühl GmbH hat den Jahres­abschluss 2017 bis Ende April 2018 sowie den Lagebericht und Anhang bis Ende Mai 2018 erstellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, hat nach eingehender Prüfung der Unterlagen am 08.06.2018 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Das Ergebnis 2017 nach Steuern beträgt 4.872.066,22 € (Vorjahr 4.017.376,76 €).  Aus diesem Ergebnis sollen 2.132.420 € den Gewinnrücklagen zugeführt werden, so dass sich danach die Gewinnabführung an die Bühler Sportsstätten GmbH auf 2.680.000,00 € (Vorjahr 2.909.209,26 €) beläuft.

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH hat am 26. Juni 2018 den Jahresabschluss 2017 vorberaten und eine Beschlussempfehlung erteilen. Die der Vorlage beigefügten Anlagen zum Jahresabschluss der Stadtwerke Bühl GmbH stehen insoweit unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung im Aufsichtsrat, über das Ergebnis wird in der Gemeinderatssitzung berichtet.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Es gibt keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Das Eigenkapital der Stadtwerke Bühl GmbH wird durch die Gewinnrücklage gestärkt, die Gewinnabführung an die Bühler Sportstätten GmbH sichert deren Existenz.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Geschäftsbericht 2017 (wird als Tischvorlage nachgereich)