III.
Beschlussvorschlag:
Der Verein „Bühler-Tafel e.V.“
erhält einen Mietzuschuss in Höhe von insgesamt 30.000 € für die
von August 2018 bis Juli 2019 anfallende Miete und die im gleichen Zeitraum zu
entrichtenden Nebenkostenvorauszahlungen für seinen Laden in der
Bühlertalstraße 6, 77815 Bühl. Der Zuschuss wird in vier Teilraten
vorschüsslich ausgezahlt.
I.
Sachverhalt:
Der gemeinnützige Verein
„Bühler Tafel e.V.“ wurde im Jahr 2008 gegründet mit dem Ziel, in Bühl und
Umgebung vorhandene Lebensmittelüberschüsse, die sonst vernichtet würden, einem
finanziell schwächer gestellten Personenkreis zugänglich zu machen. Hierzu wurde
in der Bühlertalstraße 6, 77815 Bühl, ein Ladengeschäft eingerichtet, in dem
sich seither bedürftige Personen mit preisgünstigen Nahrungsmitteln versorgen
können.
Im März 2009 wurden gem.
Beschluss des Gemeinderates vom 04.03.2009 aus dem Vermögenshaushalt 60.000 €
als Investitionszuschuss bereit gestellt, um notwendige Umbaumaßnahmen
durchzuführen. Die damalige Fachgruppe Hochbau des heutigen FB SBI übernahm
hierfür die Bauleitung und gesamte Bauüberwachung.
Zusätzlich wurden
Verwaltungshaushaltsmittel in Höhe von rd. 20.000 € bereitgestellt, um den
Verein in der Anlaufphase zu unterstützen und die neue Einrichtung in Bühl zu
festigen. Dazu wurden die gesamten Mietkosten des Jahres 2009 einschließlich
Nebenkosten als Zuschuss an den Verein übernommen.
Seither wurden jährlich
kleinere Zuschüsse aus sozialen Mitteln oder aus weiter geleiteten Spenden von
Dritten an die Bühler Tafel e.V. gewährt, um die Einrichtung weiter zu
unterstützen.
Der Tafelladen ist zu einer
festen Anlaufstelle für viele Bedürftige geworden, darunter viele Familien mit
Kindern. Nicht nur ehrenamtliche Helfer sind im Verein tätig, auch Mitarbeiter
mit Einschränkungen oder Lebensumständen, die eine andere Arbeitstätigkeit
erschweren, sind im Tafelladen tätig und leisten sinnvolle, nützliche Arbeit.
Ab August 2018 wird die Miete
für den Tafelladen erhöht, so dass es zukünftig deutlich schwerer fallen wird,
einen wirtschaftlichen bzw. kostendeckenden Betrieb aufrecht zu erhalten.
Während bisher rd. 1800 € für Miete und Nebenkosten monatlich anfielen steigt
die Belastung ab August auf rd. 2500 €.
Darüber hinaus hat der Verein
mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen, die erst unter der jetzt neuen
Geschäftsführung abgestellt und ausgeräumt werden können. Der Verein hat daher
die Stadt um Unterstützung in dieser schwierigen Phase gebeten.
Es liegt außerdem ein Antrag
aus den Reihen des Gemeinderates vor, dem Tafelladen einen einmaligen Zuschuss
in Höhe einer Jahresmiete zu gewähren, der monatlich direkt an den Vermieter
überwiesen werden soll. Alternativ wäre aus Sicht der antragstellenden Fraktion
die Auszahlung in zwei Raten vorstellbar, dann jedoch an den Verein.
Die Verwaltung schlägt vor,
dem Verein wie schon im Jahr 2009 einen Mietzuschuss zu gewähren und diesen in
regelmäßigen Beträgen an den Verein auszuzahlen. Der Zuschussbetrag würde sich
bei einer Zeitdauer von einem Jahr von August 2018 bis Juli 2019 und monatlich
2500 € auf insgesamt 30.000 € belaufen. Um eine gewisse Liquiditätsreserve
zu schaffen, könnten hierzu jeweils drei Monatsmieten im Voraus an den Verein
ausgezahlt werden.
Die Auszahlung an den Verein
Bühler Tafel e.V. sähe dann jeweils
wie folgt aus:
·
7.500 € zum 01.08.2018
·
7.500 € zum 01.11.2018
·
7.500 € zum 01.02.2019
·
7.500 € zum 01.05.2019
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Zuschuss ist unter PCC
3160 - Förderung von Trägern der
Wohlfahrtspflege / Transferleistungen im Teilhaushalt 5 zu buchen. Da es sich
um einen sog. „verlorenen Zuschuss“ handelt und keine Gegenfinanzierung zur Verfügung
steht, verschlechtert sich durch die Zuschussgewährung das finanzielle
Gesamtergebnis des Jahres 2018 um den Gesamtbetrag des Zuschusses.
Haushaltsmittel für die
Zuschussgewährung stehen im Haushaltsplan 2018 hierfür keine zur Verfügung. Für
den auf das Jahr 2019 entfallenden Teilbetrag steht ebenfalls keine
haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Verfügung. Für die Bewilligung des
Zuschusses ist daher die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe 2018
notwendig. Die Mitteldeckung erfolgt aus allgemeinen Finanzmitteln,
Mehreinnahmen des Teilhaushalts 9, und kann in voller Höhe von dort erbracht
werden.
Anlagenverzeichnis: