Betreff
Investitionszuschuss für den Turnverein Bühl 1847 e.V.
Vorlage
VO/913/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Die Stadt Bühl gewährt dem Turnverein Bühl 1847 e.V. für den Umbau seiner Geschäftsstelle einen Zuschuss in Höhe von 5.745 €.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Der TV Bühl 1847 e.V. hat bereits im Jahr 2014 beantragt, den Umbau und die Sanierung seiner Geschäftsstelle Ludwig-Jahn-Straße 1 in Bühl zu fördern. Die Geschäftsstelle sollte zum einen erweitert werden, zum anderen aber auch barrierefrei umgebaut werden und zwei Gerätegaragen als Archivräume aufgestellt werden. Entsprechende Anträge wurden sowohl bei der Stadt Bühl als auch beim Badischen Sportbund gestellt, die aus finanziellen Gründen von beiden Seiten jedoch zunächst nicht mit Zuschussmitteln bedient wurden.

 

Die Maßnahme wurde trotzdem vom Badischen Sportbund auf ihre Dringlichkeit und Angemessenheit hin geprüft, auch wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen baufachlich geprüft und schließlich die Maßnahme insgesamt bewilligt. Dabei wurde berücksichtigt, dass von den eingereichten, geschätzten Kosten über rd. 56,6 Tsd. € ein Teil aus Vorsteuerabzugsberechtigung abzuziehen sei und nicht alle angemeldeten Kosten bezuschusst werden konnten, z.B. Büromobiliar etc.

 

Schlussendlich wurde im August 2017 die Maßnahme durch den TV Bühl 1847 e.V. gegenüber dem Badischen Sportbund abgerechnet mit Kosten in Höhe von 55.089,84 €, die sich im Wesentlichen wie folgt ergaben:

 

Abbruch- und Rohbaukosten, ca.                                                                       11.000,-- €
Planungskosten (Statiker)                                                                                        1.100,-- €
2 Fertiggaragen                                                                                                         16.400,-- €

Ausstattung (nicht förderfähig)                                                                             6.500,-- €

Elektroinstallationen                                                                                                 8.400,-- €

Eigenleistungen (2 Helfer), Wert                                                                          2.400,-- €

Haustür                                                                                                                           2.000,-- €

Sonstige Ausstattung, Regale u.a.                                                                      7.749,11 €
Summe einschl. Mehrwertsteuer                                                                     55.549,11 €
entspricht netto (ohne Mehrwertsteuer)                                                     46.679,92 €

Hiervon hat der Badische Sportbund nach Abzug der anteiligen Umsatzsteuer-Rückerstattung (abzugsfähige Vorsteuer) und nicht förderfähigen Kostenanteilen einen Zuschuss in Höhe von 11.490,- € errechnet, der 30 % aus anerkannten und ursprünglich so beantragten Gesamtkosten von netto 38.300,- € entspricht.

 

In den letzten Jahren hat die Stadt für Investitionen von Vereinen in Sportanlagen oder notwendige Vereinsräume in der Regel 15 % Zuschuss aus den nachgewiesenen Fremdkosten gewährt. In den Fällen, in denen der Badische Sportbund einen Zuschuss über 30% gewährt, hat sich die Stadt i.d.R. an dessen Berechnung orientiert und auf dieser Grundlage weitere 15 % gewährt, also die Hälfte des Sportbund-Zuschusses gewährt. Bei dieser Vorgehensweise wäre dies ein städtischer Zuschuss über  5.745 € (Hälfte aus 11.490,- € des Sportbundes).


 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss, der keine weiteren Folgekosten im städtischen Haushalt nach sich zieht. Mittel für solche Zuschüsse sind im Haushalt unter PCC 4210 – Förderung des Sports vorgesehen. Im Haushalt 2018 sind hierfür insgesamt 75 Tsd. € eingestellt.

 

 


Anlagenverzeichnis: