III.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bühl gewährt dem Turnverein Bühl 1847 e.V.
für den Umbau seiner Geschäftsstelle einen Zuschuss in Höhe von 5.745 €.
I.
Sachverhalt:
Der TV Bühl 1847 e.V. hat bereits im Jahr 2014
beantragt, den Umbau und die Sanierung seiner Geschäftsstelle
Ludwig-Jahn-Straße 1 in Bühl zu fördern. Die Geschäftsstelle sollte zum einen
erweitert werden, zum anderen aber auch barrierefrei umgebaut werden und zwei
Gerätegaragen als Archivräume aufgestellt werden. Entsprechende Anträge wurden
sowohl bei der Stadt Bühl als auch beim Badischen Sportbund gestellt, die aus
finanziellen Gründen von beiden Seiten jedoch zunächst nicht mit Zuschussmitteln
bedient wurden.
Die Maßnahme wurde trotzdem vom Badischen Sportbund auf ihre
Dringlichkeit und Angemessenheit hin geprüft, auch wurden die vorgeschlagenen
Maßnahmen baufachlich geprüft und schließlich die Maßnahme insgesamt bewilligt.
Dabei wurde berücksichtigt, dass von den eingereichten, geschätzten Kosten über
rd. 56,6 Tsd. € ein Teil aus Vorsteuerabzugsberechtigung abzuziehen sei und
nicht alle angemeldeten Kosten bezuschusst werden konnten, z.B. Büromobiliar
etc.
Schlussendlich wurde im August 2017 die Maßnahme durch den TV Bühl 1847
e.V. gegenüber dem Badischen Sportbund abgerechnet mit Kosten in Höhe von
55.089,84 €, die sich im Wesentlichen wie folgt ergaben:
Abbruch- und Rohbaukosten, ca. 11.000,--
€
Planungskosten (Statiker) 1.100,--
€
2 Fertiggaragen 16.400,--
€
Ausstattung (nicht förderfähig) 6.500,--
€
Elektroinstallationen 8.400,--
€
Eigenleistungen (2 Helfer), Wert 2.400,--
€
Haustür 2.000,--
€
Sonstige Ausstattung, Regale u.a. 7.749,11 €
Summe einschl. Mehrwertsteuer 55.549,11
€
entspricht netto (ohne Mehrwertsteuer) 46.679,92
€
Hiervon hat der Badische Sportbund nach Abzug der
anteiligen Umsatzsteuer-Rückerstattung (abzugsfähige Vorsteuer) und nicht
förderfähigen Kostenanteilen einen Zuschuss in Höhe von 11.490,- € errechnet, der
30 % aus anerkannten und ursprünglich so beantragten Gesamtkosten von netto
38.300,- € entspricht.
In den letzten Jahren hat die Stadt für Investitionen von Vereinen in
Sportanlagen oder notwendige Vereinsräume in der Regel 15 % Zuschuss aus den
nachgewiesenen Fremdkosten gewährt. In den Fällen, in denen der Badische
Sportbund einen Zuschuss über 30% gewährt, hat sich die Stadt i.d.R. an dessen
Berechnung orientiert und auf dieser Grundlage weitere 15 % gewährt, also die
Hälfte des Sportbund-Zuschusses gewährt. Bei dieser Vorgehensweise wäre dies
ein städtischer Zuschuss über 5.745 €
(Hälfte aus 11.490,- € des Sportbundes).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es handelt sich um einen
einmaligen Zuschuss, der keine weiteren Folgekosten im städtischen Haushalt
nach sich zieht. Mittel für solche Zuschüsse sind im Haushalt unter PCC 4210 –
Förderung des Sports vorgesehen. Im Haushalt 2018 sind hierfür insgesamt 75
Tsd. € eingestellt.
Anlagenverzeichnis: