III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt die erforderlichen
Mittel inklusive Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2019 wie oben
aufgeführt bereit.
I.
Sachverhalt:
Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am
16. Mai 2018 einstimmig das Votum für die Ausarbeitung einer bauantragsreifen
Planung als Grundlage für einen ELR-Förderantrag erteilt hat, wurden in sieben
weiteren Sitzungen mit dem Arbeitskreis die nun vorliegenden beiden
Planungsvarianten erarbeitet.
Unstrittig war, dass bei einer
Neuausrichtung der Reblandhalle die Ortsverwaltung hier angesiedelt werden
soll, da damit auch die behindertengerechte Erreichbarkeit der Ortsverwaltung gewährleistet
werden kann.
Fest steht, dass sich die Räume der
Ortsverwaltung für den Umbau zu Wohnungen eignen, da im Gebäude bereits vier
Wohnungen vorhanden sind. Aufgrund der Kürze der Zeit wurde jedoch planerisch
der Schwerpunkt auf die Umplanung der Reblandhalle gelegt, sodass die Umnutzung
der Ortsverwaltung nicht Gegenstand dieser Vorlage ist.
Nach Planungsfreigabe hat sich der
Arbeitskreis zunächst getroffen, um die im Grobentwurf vorhandenen
Nutzungsansprüche zu differenzieren und qualitativ zu bewerten. Bereits nach
der ersten Sitzung mit dem begleitenden Architekturbüro kristallisierte sich
heraus, dass es grundsätzlich zwei Varianten geben wird, um das Ziel zu
erreichen.
Der Arbeitskreis befasste sich mit den
Funktionszusammenhängen der einzelnen Räume, sodass Vereine, Veranstalter,
Feste, Besucher und damit alle Nutzer optimal nutzbare Räumlichkeiten
vorfinden.
Mit jeder Sitzung wurden die Bedürfnisse
anhand von immer weiter entwickelten Planungsentwürfen verifiziert und
weiterbearbeitet. So unterscheiden sich die beiden nun vorliegenden
Planungsvarianten wie folgt:
Variante 1 - „Nahe am Bestand mit funktionalen Einschränkungen“
Diese Variante orientiert sich am Bestand.
Dies bedeutet, dass im Eingangsbereich das Dach abgetragen wird und wie im
Küchentrakt eine Entkernung erfolgt. Der Emporebereich bleibt, allerdings ohne
Aufrüstung, dass eine öffentliche Nutzung stattfinden kann, da hier die
Anforderung an die Sicherheit und Barrierefreiheit in kein plausibles
Kostenverhältnis zu setzen sind.
Aufgrund dieser Tatsache fällt bei dieser
Variante der Umbauanteil höher aus.
Bei der Funktionalität dieser Variante gibt
es folgende Einschränkungen:
Der Multifunktionsraum steht weder mit der
Halle, noch mit dem auch als Raum mitnutzbaren Foyer in direkter Verbindung.
…
- 2 -
Variante 1.1 (neu
V2) „Verbessertes multifunktionales Raumkonzept“
Diese Variante hat einen wesentlich höheren
Anteil an Eingriff in die Bausubstanz. Hier wird der Eingangsbereich komplett
zurückgebaut und im Bereich der Halle der Küchentrakt mit Empore abgebrochen.
Damit eröffnet sich für die Aufteilung der Räume ein wesentlich größerer
Spielraum.
Hervorzuheben ist hier, dass alle
Veranstaltungsräume in direktem funktionalen Zusammenhang stehen, die auch
gemeinsam genutzt werden können.
Bei den Varianten gemeinsam ist, dass die
Ortsverwaltung im Bereich des heutigen Halleneingangs (bisher auch Foyer)
angeordnet wird. Nach Kostenschätzung liegen im Bruttovergleich beide Varianten
nahe an den in der Sitzung vom 16. Mai 2018 für Variante 1 genannten Kosten:
Umbau Reblandhalle „nahe am Bestand“
mit funktionalen Einschränkungen (V1) ca.
3.068 Mio. €
Umbau Reblandhalle mit verbessertem,
multifunktionalem
Raumkonzept, aber höherem Grad des Eingriffs
(V1.1, neu V2) ca.
3.142 Mio. €
Die Vorstellung der Varianten im Detail
erfolgt durch einen Mitarbeiter des Architekturbüros in der Sitzung.
Der Arbeitskreis favorisiert Variante 1.1
(V2), da hier durch Flexibilität der Raumaufteilung auch langfristig die
Sicherung einer optimalen Ausnutzung der Halle gesehen wird. Hierzu wird ein
Vertreter des Arbeitskreises nochmals kurz die Vorteile erläutern.
Der Technische Ausschuss berät diesen
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 13.09.2018 vor. Das Ergebnis wird
mündlich berichtet.
Ebenso der Ortschaftsrat Altschweier
behandelt diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 11.09.2018. Auch
dieses Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2018 stehen 150.000 € für die
Ausarbeitung der Planung zur Stellung des Förderantrages zur Verfügung.
Sollte in 2019 ein Bewilligungsbescheid bei der Stadt Bühl eingehen,
muss innerhalb diesen Jahres dann mit dem Projekt begonnen werden. Dies
bedeutet, dass für das Haushaltsjahr 2019 500.000 € zur Verfügung stehen müssen
und für das Folgejahr eine Verpflichtungsermächtigung von 2.5 Mio. €
eingestellt werden muss. Diese Vorgehensweise ist notwendig, damit der
Oberbürgermeister den ELR-Antrag unterschreiben kann.
Anlagenverzeichnis: