Betreff
Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003,
Fortschreibung des Kapitels 4.2.5. Erneuerbare Energien, Plans-ätze 4.2.5.1. „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.3. „Vorbehalts-gebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlag en“,
2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
VO/926/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, nachfolgende Stellungnahme an den Regionalverband Mittlerer Oberrhein abzugeben:

 

Der Oberbürgermeister

 

 

Regionalverband Mittlerer Oberrhein

Baumeisterstraße 2

76137 Karlsruhe

 

20.  September 2018

 

Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003,

Fortschreibung des Kapitels 4.2.5. Erneuerbare Energien, Plansätze 4.2.5.1. „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.3. „Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen“;

2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Stellungnahme

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die vorgeschlagene Fläche Nr. 124 erscheint aus Sicht der Stadt Bühl nur schwer realisierbar.

 

Es handelt sich um eine im Rahmen der Planaufstellung zum Ausbau der Bundesautobahn 5 als Ausgleich ausgewiesene Waldfläche. Die grundbruchrechtliche Sicherung der Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der BRD, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.

 

Wir bedauern, dass die seitens der Stadt Bühl vorgeschlagene Fläche beim Campingplatz Oberbruch nicht den Auswahlkriterien entspricht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hubert Schnurr

 

 


I. Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 11. Juni 2018 fordert der Regionalverband Mittlerer Oberrhein die Stadt Bühl erneut auf, eine Stellungnahme zur Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächen abzugeben.

 

          Bereits 2017 wurde hierzu eine Stellungnahme abgegeben, mit der Maßgabe, eine weitere Fläche beim Campingplatz in Oberbruch mitaufzunehmen. Diesem Antrag wurde nicht entsprochen, da diese Fläche laut Stellungnahme des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein nicht den Eignungskriterien (Deponiestandort oder entlang Hauptverkehrsachsen) entspricht.

 

          Bestehen bleibt weiterhin die Fläche im Bereich der Witstung. Hierzu ergibt sich jedoch folgender Sachverhalt:

 

          Diese Fläche ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der Bundesautobahn 5 als Ausgleichsfläche für Ersatzaufforstungen dargestellt und angelegt. Die Stadt Bühl ist zwischenzeitlich Eigentümerin der Fläche, welche grundbuchmäßig mit der oben genannten Nutzungsfunktion belastet ist. Sollte diese Fläche weiterhin im Verfahren bleiben, so darf durch Umwidmung der Stadt Bühl keinerlei Ersatzausgleich für den vorhandenen Ausgleich entstehen, zumal eine Änderung der Nutzung der Fläche nur mit ausdrücklicher Zustimmung der BRD erfolgen kann.

 

          Der Ortschaftsrat Weitenung berät diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 12. September 2018. Das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

          Der Technische Ausschuss behandelt diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 13. September 2018. Auch dieses Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.

 

          Die Verwaltung schlägt aufgrund dieser Tatsache vor, den Oberbürgermeister zu ermächtigen, die im Beschluss aufgeführte Stellungnahme abzugeben:

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 


Anlagenverzeichnis: