III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
nimmt vom Abschluss des Prüfungsverfahrens Kenntnis.
I.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 25.04.2018 informiert, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) in der Zeit vom 01.08.2017 bis zum 14.09.2017 – mit Unterbrechungen – die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stadt Bühl in den Haushaltsjahren 2013 – 2016 durchgeführt hat. Gleichzeitig wurde er über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts unterrichtet.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat inzwischen aufgrund der von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahme nach § 114 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) den Abschluss des Prüfungsverfahrens bestätigt und erklärt, dass die im Prüfungsbericht der GPA vom 20.02.2018 festgestellten Anstände erledigt sind.
Nach der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung Nr. 1 zu § 114 GemO ist der Gemeinderat über diesen Prüfungsabschluss zu unterrichten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis: