Beschluss:

 

a)            Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Bühlertalstraße/Herrenbergstraße“ gemäß dem der Gemeinderatsvorlage beigefügten Abgrenzungsplans vom 19. Dezember 2018 in Bühl-Altschweier.

 

b)            Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit textlichen

Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz vom 19. Dezember 2018 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.

 

 


Stadtrat Gretz nimmt aufgrund Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Frau Thévenot, Stadtentwicklung, geht auf die eingearbeitete Änderung der Dachform ein, die der Ortschaftsrat angeregt hat.

 

Oberbürgermeister Schnurr berichtet auf Anfrage von Stadtrat Hirn, dass noch keine Entwürfe eingegangen sind, die als Bauantrag zu werten sind.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm und Stadtrat Prof. Dr. Ehinger signalisieren die Zustimmung ihrer Fraktionen.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)